Heiko Mell 01.01.2016, 05:55 Uhr

Kann es sinnvoll sein, eine Gehaltserhöhung abzulehnen?

Von unserer Geschäftsführung (GF) wurde mir in einem Personalgespräch mitgeteilt, daß man in mir einen guten bis sehr guten Mitarbeiter mit Steigerungspotential sieht. Schließlich wollte die GF mein Gehalt um umgerechnet 6% erhöhen und meine Antwort dazu hören. Ich bat um Vertagung. Mittlerweile fand diesbezüglich ein zweites Gespräch statt und ich erklärte, daß mich diese Erhöhung nicht vom Hocker reiße.

In Wahrheit interessiert mich diese sogenannte Gehaltserhöhung nicht, weil sie mir zu gering ist. Ich sehe das eher als schlechten Witz. Damit würde gerade mal die Hälfte der Überstunden bezahlt und anerkannt, die ich sowieso regelmäßig mache. Mein Gehalt ist nicht gerade üppig. Würde meine Frau nicht arbeiten gehen, kämen wir nicht über die Runden.

Wäre es Hochverrat, wenn ich die angebotene Gehaltserhöhung aus obengenannten Gründen ablehnen würde? Ist es üblich, daß man zu einer Gehaltserhöhung gefragt wird?

Antwort:

1. Wir kennen in der Wirtschaft kein Bedürfnisprinzip. Ihre privaten Verhältnisse gehen den Arbeitgeber nichts an, interessieren ihn nicht. Ihre Leistung, Ihr Marktwert, Ihre Unersetzlichkeit für den Betrieb bestimmen Ihr Gehalt.

 

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadt Karlsruhe-Firmenlogo
Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in Stadt Karlsruhe
Karlsruhe Zum Job 
Bau & Service Oberursel (BSO)-Firmenlogo
Bauingenieur Tiefbau (m/w/d) als Bereichsleitung Bau & Service Oberursel (BSO)
Oberursel (Taunus) Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Fachingenieure Elektro- oder Versorgungs- oder Gebäude- und Energie- oder Umwelttechnik (w/m/d) als Grundsatz-Sachbearbeiter Energiemanagement Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus oder Frankfurt (Oder) Zum Job 
Hochschule Ravensburg-Weingarten-Firmenlogo
Professur für Digitalisierung und KI im Maschinenbau Hochschule Ravensburg-Weingarten
Weingarten Zum Job 
NORDEX GROUP-Firmenlogo
SCADA Projektingenieur (m/w/d) NORDEX GROUP
Hamburg, Rostock Zum Job 
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH-Firmenlogo
CE-Koordinator (m/w/d) in der mechanischen Konstruktion Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH
Meuselwitz Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Münster Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Hamburg Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Leipzig Zum Job 

2. Sie waren, wie aus anderem Zusammenhang hervorgeht, vor dem Studium viele Jahre lang als gewerblicher Mitarbeiter tätig. Von daher könnten Sie ein für Angestellte falsches Verhältnis zu Feierabend, Überstunden, Bezahlung haben. In vielen Bereichen qualifizierter Angestelltentätigkeit sind Überstunden selbstverständlich, werden sie niemals bezahlt und mit keiner Gehaltserhöhung abgegolten. Und doch sind sie nicht „vergebens“ geleistet. Jeder Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied wird spontan sagen: „Ich weiß nicht mehr, ob ich früher meine Überstunden bezahlt bekam. Das war mir auch gleichgültig. Ich habe sie als Investition in meine Karriere gesehen. Ohne Überstunden keine Beförderung – also wo ist das Problem?“

 

3. In diesem Jahr gab es durchschnittliche (Tarif-)Erhöhungen von 2 bis 3%. Ihnen wurde die doppelte Höhe offeriert. Das ist vielleicht nicht üppig, aber auch nicht „gar nichts“.

 

4. Nein, Mitarbeiter werden generell nicht gefragt, ob sie eine Erhöhung annehmen. Den Grund für das Vorgehen in Ihrem Fall kenne ich nicht.

 

5. Nein Hochverrat wäre die Ablehnung durch Sie nicht, aber höchst unklug. „Entweder will der kein Geld oder er denkt, er kann uns erpressen“, werden die GF sagen. Die Ablehnung einer Erhöhung ist die Kampfansage. Man hört so gut wie nie, daß Mitarbeiter solche „Kämpfe“ gewinnen. Man nimmt an, bedankt sich und „denkt sich seinen Teil“. Die erlaubte Reaktion ist nicht latenter Widerstand, sondern Arbeitgeberwechsel – wenn man sich den leisten kann.

 

6. Die Aussage der GF, man sähe in Ihnen einen Mitarbeiter mit Steigerungspotential, war Gold wert. Viel mehr als + 6%. Aber das haben Sie fast wieder ruiniert …

 

7. Man bot Ihnen 6 %. Bei Ablehnung hätten Sie nichts. Wo wäre da der Erfolg Ihrer Verweigerung?

 

Kurzantwort:

Frage-Nr.: 1437
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1999-11-05

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.