Sollte man bei einem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis anfordern?
Frage: Nach dem Studium trat ich vor zehn Jahren meine erste Stelle in einem Tochterunternehmen der XY AG an. Dort bin ich mittlerweile als … tätig.Mein „übernächster“ Vorgesetzter (Abteilungsleiter) wird in Kürze aus dem Unternehmen ausscheiden. Somit stellt sich mir die Frage, ob ich ihn um ein Zwischenzeugnis bitten soll oder ob das eher ein Signal für das Unternehmen ist, dass hier jemand wechselwillig ist.
Welche Bedeutung kann ein solches Zwischenzeugnis überhaupt haben? Kann es für einen in- oder externen Wechsel wichtig sein?
Antwort:
Das ist ein etwas vertracktes Thema. Ich liste einmal auf, was mir einfällt:
1. Bei externen Bewerbungen ist ein Zwischenzeugnis grundsätzlich nicht erforderlich und wird auch nicht zwingend verlangt. Viele Arbeitgeber stellen auch schlicht keines aus.
2. Gerade wenn es um die zweite Stelle nach dem Studium geht, andere Arbeitszeugnisse also noch nicht vorliegen, und wenn die Dienstzeit beim ersten Arbeitgeber viele Jahre beträgt, dann hätte ein Bewerbungsempfänger schon gern ein Zwischenzeugnis. Dieser Druck wird deutlich geringer, wenn der Bewerber einen schönen Karriereweg in diesem Haus beschreiben kann.
3. Wenn der „Laden“ schlecht organisiert ist, geht z. B. ein wichtiger Vorgesetzter Ð und alles, was er über einen Mitarbeiter weiß und aussagen könnte, geht mit ihm. Hat der Angestellte z. B. neun Jahre unter diesem Vorgesetzten gearbeitet und verlässt ein Jahr nach dessen Ausscheiden die Firma, dann entsteht sein Zeugnis ausschließlich auf der Basis der Beurteilung seines letzten Chefs Ð der ihn erst ein paar Monate kennt und entsprechend müde und lustlos formuliert. Der Zeugnisleser vermerkt negativ: Zehn Jahre dort, sehr „flaches“ Zeugnis Ð der Kerl ist eine Pflaume (so redet man in der Praxis tatsächlich, wenn der Bewerber nicht zugegen ist).
In einem gut geführten Unternehmen jedoch erkennt die Personalabteilung das Problem anlässlich der Kündigung oder bevorstehenden Pensionierung des Chefs Ð und fordert von diesem schriftliche Beurteilungen aller ihm unterstellten Mitarbeiter an. Diese werden den Personalakten beigefügt und bilden später eine wichtige Basis für die Formulierung des Endzeugnisses.
4. Eigentlich ist nur der Weggang des direkten Vorgesetzten, nicht des nächsthöheren, ein Problem. Denn z. B. in Ihrem Fall ist der Mann, dem Sie unmittelbar unterstehen, noch da. Nun ist aber letzterer, da unter einem Abteilungsleiter tätig, vermutlich „nur“ Gruppen- oder Teamleiter und hat nicht die volle disziplinarische, sondern mehr eine rein fachliche Führungsfunktion. Da ist es gerechtfertigt, auch beim Weggang des nächsthöheren Vorgesetzten entsprechend nachzudenken.
5. Firmen stellen Zwischenzeugnisse nicht gern aus. Denn der Mitarbeiter bleibt nach Erhalt weiter da. Und viele vor ihm haben ein lobendes Dokument dieser Art schon verwendet, um die nächste Gehaltserhöhung zu begründen oder einer bald danach ausgesprochenen Kündigung zu widersprechen.
6. Ein „aus heiterem Himmel“ erbetenes Zwischenzeugnis macht Firmen misstrauisch und wird als Signal interpretiert: „Ich will kündigen.“Geht jedoch ein Vorgesetzter, ist die Bitte um Ausstellung eines solchen Dokumentes legitim und absolut unverdächtig (ob Sie allerdings eines bekommen, steht auf einem anderen Blatt).
7. Für interne Wechsel ist dies alles weniger wichtig, Zwischenzeugnisse kommen dafür praktisch gar nicht in Betracht. Der Mitarbeiter ist ja im Hause tätig, wer intern etwas über ihn wissen will, kann zahlreiche Menschen befragen.
8. In Ihrem Falle also sollten Sie Ihren ausscheidenden Abteilungsleiter ruhig um ein Zwischenzeugnis bitten (mit der Begründung gemäß 3.).
9. Ist der Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses „harmlos“ (wie etwa Vorgesetztenwechsel oder neues Aufgabengebiet), dann sollte er auch im Dokument stehen. Sonst wundert sich der Bewerbungsempfänger: „Wieso hat der überhaupt solch ein Dokument, wo er doch angeblich ungekündigt dort tätig ist?“
Kurzantwort:
Zwischenzeugnisse sind ein sehr viel problematischeres Instrument als Endzeugnisse. Ihre Anforderung aus Anlass eines Vorgesetztenwechsels ist allerdings „unverdächtig“.
Frage-Nr.: 1542
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 46
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2000-11-17
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