Schadet ein Betriebsratsamt der Karriere?
Ich bin Mitte 30, arbeite in einem Ingenieurbüro und stehe kurz vor meiner Beförderung in eine, wenn auch bescheidene, Führungsposition.
Kürzlich wurde vom jetzigen Betriebsrat, der in den Ruhestand wechseln will, die Bitte an mich herangetragen, für die kommende Betriebsratswahl zu kandidieren. Diese Bitte wurde in den folgenden Tagen von einigen Kollegen unterstützt.
Bislang habe ich ein solches Ansinnen kategorisch abgelehnt, kann jedoch nach längerem Nachdenken nicht verleugnen, dass mich eine solche Aufgabe reizen würde. Ich würde mich jedoch eher in der Position eines Vermittlers sehen wollen und weniger als „Gewerkschafts-Recken“, der Demos organisiert und zahlende Mitarbeiter anwirbt, wobei sich ein solches Amt wohl schlecht ohne die Unterstützung einer Gewerkschaft bewerkstelligen lässt.
A. Ist eine aktive Mitarbeit im Betriebsrat, womöglich als Vorsitzender, in einer – wenn auch bescheidenen – Führungsposition überhaupt opportun?
B. Schadet eine aktive Mitarbeit im Betriebsrat dem weiteren beruflichen Werdegang grundsätzlich oder kann ein solches Engagement bei Folgebeschäftigungen positiv bewertet werden?
Antwort:
1. Jedes Angebot, das Sie im Leben erreicht, ist gut – für den, der es unterbreitet. Ob es auch für den Adressaten gut wäre, ist eine ganz andere Frage, dem Anbieter völlig gleichgültig und schon in der statistischen Betrachtung absolut unwahrscheinlich. Konkret: Jedes Angebot schlicht mit „Nein“ zu beantworten, dürfte deutlich besser sein, als auch nur jedes fünfte nach sorgfältiger Prüfung anzunehmen.
Folgerichtig beginnen die größten mir in der persönlichen Karriereberatung bekannt werdenden beruflichen Katastrophen in der chronologischen Schilderung mit dem Satz: „Dann bekam ich ein Angebot.“ Das ist wie: „Dann rauchte ich auf dem Pulverfass.“
2. Über Betriebsräte gibt es zahlreiche geistreiche und langweilige Abhandlungen. Das Thema ist nur sehr bedingt in wenigen Sätzen zu umreißen. Natürlich versuche ich es dennoch, weise aber auf die zwangsläufige Unvollständigkeit hin. Außerdem geht es hier auch um Machtpolitik, die einer ganz speziellen Logik folgt.
3. Betriebsräte sind keineswegs „automatisch“ Gewerkschaftsmitglieder. Dass dies in der Praxis meist dennoch der Fall ist, ändert daran nichts, es hat andere Gründe. Lassen Sie also das Thema „Gewerkschaft“ hier zunächst völlig heraus – die Geschichte ist auch so kompliziert genug.
4. Betriebsräte übernehmen gesetzlich abgesicherte, wichtige innerbetriebliche Funktionen. Gerade in Deutschland gibt es viele davon, die mit den Unternehmensleitungen gemeinsam an einem Strang ziehen (was z. B. die Erhaltung des Betriebs betrifft) und den Firmenleitungen wichtige Partner bei der Lösung diverser Probleme sind. Ideologiearme, „vernünftige“ Betriebsräte werden von Unternehmensführern meist als „Segen“ bezeichnet, für den man dankbar ist (die Einschätzung der Betriebsräte im Sinne dieser Definition hat nichts mit „weich“ oder „nachgiebig“ zu tun; davon hätte die Geschäftsleitung nicht viel – solche Interessenvertreter verschwänden nach der nächsten Wahl und würden durch „radikalere“ ersetzt).
5. Auch für die Chefetage könnte es durchaus reizvoll sein, eine „vernünftige“ Führungskraft (zwangsläufig aber keinen leitenden Angestellten) als Betriebsratsratsvorsitzenden zu haben. Der hätte dann viel Verständnis für die Belange des Unternehmens, mit dem könnte man besonders sachlich diskutieren – zumindest in der Theorie.
6. Also bisher: Bei Annahme des „Angebots“ (und Ihre Wahl vorausgesetzt) hätte der scheidende Betriebsratsvorsitzende sein Nachfolgeproblem gelöst, wäre Ihr Ego geschmeichelt und sollte Ihre Unternehmensleitung eigentlich zufrieden sein. Nur, ob es gut für Ihre Zukunft wäre, wissen wir noch nicht.
7. Ein Betriebsrat ist definitionsgemäß die demokratisch gewählte Vertretung der Arbeitnehmerschaft eines Unternehmens gegenüber dem Arbeitgeber/der Unternehmensleitung. So weit, so gut. Eine Führungskraft jedoch ist den ihr unterstellten Mitarbeitern gegenüber Vertreter des Arbeitgebers, übt also – auch – Arbeitgeberfunktion aus. Ist sie jung, ambitioniert und ein bisschen aufstiegsorientiert, arbeitet sie daran, immer näher an den Arbeitgeberstatus (Geschäftsführung, Vorstand, Inhaber) heranzukommen und auf dem Weg dorthin immer mehr an Arbeitgeberfunktionen zu übernehmen.
Damit ist schon rein definitorisch klar, dass die Betriebsratsfunktion einer unteren Führungskraft zwar möglich ist, aber dass diese Konstruktion definitorische/organisatorische Schwächen hat. In der Praxis gibt es so etwas zwar gelegentlich, aber ich (Privatmeinung) habe dabei immer ein bisschen das Gefühl, es sei ein Anzug, der unter den Achseln etwas „kneift“ und im Bauchbereich etwas unschön spannt.
Sehen Sie, der Betriebsrat muss z. B. bei arbeitgeberseitigen Kündigungen zustimmen. Diese verantwortet sachlich der Vorgesetzte und er verkündet sie auch dem Betroffenen. Und dann sagt er dazu, der Betriebsrat habe zugestimmt? Also wieder er? Das kann man intern im Einzelfall anders lösen – aber ich bin der Meinung, dass man bei der Schaffung von Betriebsräten als Idealbesetzung nicht vorrangig an Führungskräfte gedacht hat, sondern an „typische“ Arbeitnehmer. Nicht ohne Grund sind Betriebsräte meist Vertreter der größten Belegschaftsgruppe (also der Nicht-Führenden). Aber erlaubt ist alles, was sich im gesetzlichen Rahmen bewegt (nicht jedoch auch ideal).
Zu 1: „Opportun“ im Hinblick auf Ihren Arbeitgeber, meinen Sie sicher. Nun, der könnte – siehe oben – ganz zufrieden sein, er könnte sich auch mordsmäßig ärgern. In beiden Fällen könnte und würde er Sie kaum maßgeblich befördern (entweder weil er Sie als Betriebsrat behalten möchte oder weil er sich über Ihre ständigen Forderungen „im Namen der Belegschaft“ bis zur Weißglut ärgert). Wären Sie zwanzig Jahre älter, sähe manches anders aus.
Zu 2: Ja, es schadet. Ich kenne durchaus viele Arbeitgeber, die würden Ex-Betriebsräte nicht einstellen. In der neuen Firma wäre ja auch der Job des BR schon besetzt, ein Bewerber mit derartigen (vermuteten) Ambitionen würde nur Unruhe in die schön ausbalancierten Strukturen bringen. Und manche kleinere Unternehmung hat gar keinen BR, ist froh darüber und hat gerade noch darauf gewartet, dass da ein „Bannerträger der Idee“ die „Belegschaft verrückt macht“.
Ich sehe auch nicht, dass ein solches Engagement bei Folgebeschäftigungen positiv bewertet wird. Das Prinzip ist klar: Ein Arbeitgeber bezahlt angestellte Führungskräfte dafür, dass sie seine – des Arbeitgebers – Interessen gegenüber „unten“ vertreten. Punkt. Betriebsräte vertreten laut Definition die Interessen der Belegschaft gegenüber „oben“. Auch Punkt. Entweder oder.
Noch etwas: Stellen Sie sich die BR-Arbeit nicht so einfach vor. Das ist eine anspruchsvolle, nervenaufreibende Tätigkeit. Nicht alles, was die Belegschaft will, findet Ihre Zustimmung (vor allem, wenn es um die Belange einzelner Mitarbeiter geht). Nicht alle Argumente des Arbeitgebers, die Ihnen vielleicht einleuchten, können Sie einfach „abnicken“ – Sie müssen an Wählerinteressen, Wiederwahl etc. denken. Schließlich sind Sie als BR Partei, nicht vorrangig Vermittler (wie es Ihnen vorschwebt) und keineswegs etwa neutral.
Und wie war das noch mit Klassensprechern in der Schule? Hatten die eigentlich stets die besten Zensuren? Meist hatten sie eher etwas Ärger mit den Lehrern (zwangsläufig) und meist wählte die Masse der Schüler eher einen aus der Mitte (der Masse), also einen eher „typischen“ Vertreter der Gruppe.
Kurzantwort:
Eine junge aufstiegsorientierte Führungskraft muss sich entscheiden, ob sie eher die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber (als BR) oder eher die des Arbeitgebers gegenüber der Belegschaft (als Manager) vertritt. Beides geht schlecht, weder gleichzeitig, noch nacheinander.
Frage-Nr.: 1628
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 47
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2001-11-22
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