Besser „auf eigenen Wunsch“ oder „betriebsbedingt“ im Arbeitszeugnis?
Frage: Mir soll nach kurzer Dienstzeit gekündigt werden (Auftragsmangel). Man lässt mir die Wahl, „auf eigenen Wunsch“ oder „aus betrieblichen Gründen“ im Zeugnis zu bekommen.
Antwort:
Manche Wahlmöglichkeiten haben denselben „Charme“ wie etwa die Entscheidung zwischen dem Verlust einer Hand oder eines Fußes, dies vorab.Eine kurze Dienstzeit wirft Fragen auf, das gilt immer. Wer wiederholt bald wieder geht, ist kaum besser dran, wenn er es freiwillig tut („kann sich nirgends einordnen, ist früh wieder unzufrieden, hat kein Stehvermögen, bringt nichts zu Ende“) oder entlassen wird („vielleicht waren die von ihm enttäuscht, er wurde ‚gewogen und zu leicht befunden‘).
Aber: Generell ist es für Angestellte empfehlenswert, selbst die Laufbahn zu gestalten, zu „schieben“ und nicht zu den „Geschobenen“ zu gehören. Also lautet die grundsätzliche Empfehlung „auf eigenen Wunsch“. Das gilt aber nur, wenn nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Folgt nach dem Ausscheiden die Arbeitslosigkeit, gilt das Ausscheiden auf eigenen Wunsch als extrem kritisch („arbeitslos, weil er es gern wollte“)! Dann ist „betriebsbedingt“ besser.
Das Ideal bleibt: Dienstzeit fünf Jahre, Ausscheiden auf eigenen Wunsch, der Arbeitgeber leidet unter dem Verlust („bedauern wir außerordentlich“ oder so), am nächsten Tag fängt lt. Lebenslauf ein neues Arbeitsverhältnis an. Alles, was davon abweicht, ist problematisch – man könnte höchstens über das Ausmaß diskutieren. Dabei kommt es dann auch noch auf das berufliche „Vorleben“ an („Wiederholungstäter“ oder „einmaliger Ausrutscher“).
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 1644
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 5
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2002-01-31
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