Wie wird die Entscheidung, bei der Eheschließung den Namen der Frau anzunehmen, im Berufsleben bewertet?
(Anmerkung des Autors: Am selben Tag trafen zwei Anfragen zu diesem Thema ein, je einmal von einer Frau und einem Mann. Leider war für mich nicht erkennbar, ob beide dieselbe Eheschließung meinen oder ob es schlicht um eine „Duplizität der Ereignisse“ geht).
Frage: Wie wird die Entscheidung, bei der Eheschließung den Namen der Frau anzunehmen, im Berufsleben bewertet? Hat insbesondere der Mann mit Nachteilen zu rechnen?
Antwort:
Nehmen wir einmal an, Sie planten, sich die Haare grün zu färben. Was spräche eigentlich dagegen? Die Funktion der Frisur wäre nicht beeinträchtigt – und ob nun oberhalb des Denkzentrums ein schwarzer, roter, oder eben grüner Schopf thront, hat eigentlich keinerlei Auswirkungen auf die Prozesse, die darunter ablaufen. So weit, so gut. Wäre da nicht die hochdramatische Feststellung: Jenseits aller sachlichen und logischen Argumente müsste man als grünbeschopfter Erwachsener, z. B. als Bewerber für das Management, doch eingestehen, dass die überwältigende Mehrheit der anderen Menschen dort, wo man hinwill, keine grünen Haare trägt. Und schon fängt der Ärger an!
Damit soll nun überhaupt keine besondere Nähe zwischen einem Mann, der den Namen seiner Frau annimmt, und einem mit grünen Haaren hergestellt werden. Beide finden das zwar schön – sonst täten sie es nicht -, beides aber fällt im Umfeld auf, gibt ihnen einen Außenseiterstatus. Damit kann nicht jeder problemfrei umgehen – weder als Betroffener, noch als Mitglied der Gruppe, die auf diesem Gebiet einen anderen Standard hat.
Es war eben jahrhundertelang üblich, dass ein Ehepaar den Namen des Mannes führte. Großväter und Väter unserer (überwiegend männlichen!) Manager sind in dieser Tradition aufgewachsen, sie selbst ebenfalls. Wer sich nun anders verhält, fällt auf. Sicher kann es dann auch noch ein paar hämische Bemerkungen geben über die Frage, wer in dieser Ehe dominiert und sich durchsetzt. Auch bei den heutzutage einzuplanenden Scheidungen ist Ärger oder Verwirrung vorgeprägt: Wenn ein Manager sich mit 48 Jahren als Geschäftsführer bewirbt, drei Mal geschieden ist und dabei jeweils wieder seinen „Mädchennamen“ und/oder den Namen der neuen Frau annimmt – dann bringt er Zeugnisse aus sechs Arbeitsverhältnissen mit vier verschiedenen Namen angeschleppt. Das würde außerhalb meiner Toleranzgrenzen liegen.
Jetzt aber erwarten Sie eine konkrete Antwort auf die angeklungene Frage: Soll man es tun? Es wird Sie vielleicht verblüffen, aber ich antworte ganz klar: Wenn Sie ernsthaft daran denken, können Sie diesen Schritt ebenso gut vollziehen. Denn entweder trifft beispielsweise der Mann nie auf Vorbehalte, dann hat er auch nie Nachteile. Oder er trifft („schwache, nicht durchsetzungsfähige Persönlichkeit“), dann stimmen die entweder nicht – und er wird schon damit fertig werden, wird durch Leistung und Führungsstärke überzeugen, seinen Standpunkt vertreten und zu seinen Handlungen stehen. Es gibt Persönlichkeiten, denen man absolut zutraut, sich im Berufsleben auch mit „grünen Haaren“ durchzusetzen. Tja, oder es ist etwas dran an den Vorurteilen. Dann wäre die Persönlichkeit des Mannes schwächer – aber dann wäre sie es immer und überall. Man würde das „an jeder Ecke“ spüren – und auf die Namensänderung käme es auch nicht mehr an.Ich glaube nicht, dass ein junger Akademiker, der ohne oder mit geringer Berufserfahrung tätig ist oder als Bewerber auftritt, mit massiven Nachteilen zu rechnen hat (eventuell spöttelnde Kollegen einmal ausgenommen). Aber ich kann mir sehr gut Inhaber, Geschäftsführer und Vorstände vorstellen, die ihren Kunden nur sehr ungern einen Brief des Inhalts schreiben, dass ihr Verkaufsleiter zwar derselbe geblieben ist, aber jetzt Schulze statt Müller heißt.
Als Ausblick: Ich stelle meine Antwort stark auf „Abweichung vom Standard“ ab. Standards aber ändern sich. In zwanzig Jahren kann das alles anders aussehen.
Kurzantwort:
Mit der Namenswahl bei der Heirat ist es wie mit vielen anderen Gegebenheiten: Es gibt einen Standard, der durch „übliches Verhalten“ definiert wird. Wer davon abweicht, sollte es nie gedankenlos tun. Aber: Standards wandeln sich im Laufe der Zeit – eine Vorreiterrolle kann jedoch undankbar sein.
Frage-Nr.: 1769
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 27
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2003-07-10
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