Muss ich Teilzeit bei der Bewerbung angeben?
Vor einer Reihe von Jahren habe ich (w.) meine jetzige Stelle als … angenommen. Wegen des Nachwuchses arbeite ich seitdem nur in Teilzeit. Soll in meinem Arbeitszeugnis die Wochenstundenzahl angegeben werden?Einerseits könnte man bei Erwähnung der tatsächlichen Arbeitszeit positiv bewerten, dass die genannten Leistungen im günstigen Verhältnis zur eingeschränkten Stundenzahl stehen. Andererseits könnte negativ gewertet werden, dass ich in diesen vielen Jahren durch die Teilzeit weniger Berufserfahrung erwerben konnte.
Falls das Arbeitszeugnis keinen Hinweis auf Teilzeit erhalten sollte, muss dann bei Bewerbungen in Anschreiben oder Lebenslauf die Wochenstundenzahl angegeben werden?
Mit einer anonymen Veröffentlichung bin ich prinzipiell einverstanden.
Antwort:
Letzteres müssen Sie auch, denn es gibt nur diese Art der Bearbeitung (das steht seit fast tausend Folgen unter jedem Beitrag).
In der Sache bleibt man erst einmal bei der Wahrheit – die man nur manipuliert, wenn es gute, wichtige Gründe dafür gibt. Und wenn das Risiko, das damit immer verbunden ist, vertretbar zu sein scheint.
Sie haben nun einmal seit sehr vielen Jahren in Teilzeit gearbeitet. Das ist eine Besonderheit, die Sie geprägt hat. Der potentielle neue Arbeitgeber wird das wissen wollen, also sollte Ihre Bewerbung das aussagen (Anschreiben und/oder Lebenslauf).
Ob das im Zeugnis steht, ist nicht einmal so wichtig – denn bei der jetzt anstehenden Bewerbungsaktion haben Sie ja noch gar keines. Mein Vorschlag: Wenn der heutige Arbeitgeber Ihnen die Wahl lässt, sind Ihre Chancen bei Nichterwähnung größer. Und zwar nicht jetzt, sondern bei der nächsten Bewerbungsaktion in drei bis fünf Jahren!
Jetzt sollten Sie die Teilzeit in Anschreiben/Lebenslauf offen darlegen. Schließlich sind Sie seit vielen Jahren gar nicht mehr gewohnt, acht Stunden an fünf Tagen die Woche im Büro „durchzustehen“. Dieser Umstand ist in meinen Augen ein wesentlicher Teil Ihrer Qualifikation (wenn auch ein eher einschränkender).
Wenn Sie im neuen Job ganztags arbeiten und sich in drei bis fünf Jahren erneut bewerben, dann kommen Sie aus einer klassischen Ganztagstätigkeit, sind wieder „eingewöhnt“. Dass Sie dann „früher einmal“ in Teilzeit tätig waren, wäre so unbedeutend, dass Sie die Angabe „vergessen“ könnten. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Zeugnis aus Ihrer heutigen Tätigkeit keine Angabe zur Arbeitszeit enthält.
Kurzantwort:
Es ist grundsätzlich ein wesentliches Qualifikationsmerkmal, das ein potenzieller Arbeitgeber gern kennen würde, wenn ein Bewerber zuletzt viele Jahre lang ausschließlich „nur“ in Teilzeit tätig war. Die Bewerbung sollte diese Information daher enthalten.
Frage-Nr.: 1803
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 45
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2003-11-06
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