Soll ich einen befristeten Arbeitsvertrag bei der Bewerbung angeben?
Nun soll man ja in Bewerbungen erläutern, warum man sich bewirbt. In meinem Fall ist es der Wunsch, eine neue Herausforderung anzunehmen, aber auch die Tatsache, dass ich ab einem bestimmten Datum einen neuen Job brauche.
Gebe ich die Befristung im Anschreiben an oder gehört dies zu den Negativaussagen, die man im Bewerbungsprozess so weit wie möglich nach hinten schieben sollte?
Antwort:
Die offene Angabe schon im Anschreiben, der Vertrag sei befristet, erleichtert Ihnen die Abwicklung des Prozesses ganz erheblich. Denn ein Verschweigen brächte Ihnen erhebliche Probleme ein:
1. Sie dürften praktisch überhaupt nichts von „Herausforderungen“ u. ä. als Motivation für die Bewerbung schreiben. Der Leser fühlte sich, wenn er später den zentralen wahren Grund erführe, „verschaukelt“.
2. Das Wort „Kündigungsfrist“ dürften Sie überhaupt nicht verwenden, selbst die Formulierung „frühestes Eintrittsdatum“ ist angreifbar (sie unterstellt, dass ein späteres problemarm möglich wäre, was hier aber Arbeitslosigkeit bedeuten würde).
Fazit: Ihre Bewerbung wäre in manchen Bereichen auffallend „dünn“ und aussagearm, ohne dass der Leser den Grund kennt. Also stellt er Vermutungen an. Das Resultat ist ungewiss. Trost: Einen befristeten Vertrag zu haben und damit in seinen Entscheidungen nicht mehr frei zu sein, ist ein „Fleck auf der Weste“ – aber arbeitgeberseitig gekündigt worden zu sein, ist sehr viel gravierender. Und falls Sie noch andere Probleme mit sich herumschleppen und diesen „Fleck“ im Anschreiben (später im Gespräch müssen Sie die Wahrheit sagen) nicht offenbaren wollen, dann können Sie schreiben: „Ich bin als … tätig“, lassen Begründungen für den Wechsel weg und formulieren: „Ein Eintritt ist zum … möglich.“
Frage-Nr.: 1804
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 45
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2003-11-06
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