Heiko Mell 01.01.2016, 15:57 Uhr

Mein Arbeitgeber möchte, dass ich ein Wettbewerbsverbot unterschreibe

Meine Firma möchte gern für wichtige Führungskräfte den Arbeitsvertrag ändern und um eine Wettbewerbsklausel erweitern. Die Formulierung entspricht der geltenden Rechtsprechung, sie untersagt die Aufnahme von Arbeit bei Mitbewerbern für die Dauer von zwölf Monaten. Der finanzielle Ausgleich dafür beträgt 50 % der Jahresbezüge.

Die Bitte des Vorstands um Unterzeichnung bringt mich nun in eine schwierige Lage. Einerseits verstehe und unterstütze ich das Anliegen, zentrale Positionen durch eine Wettbewerbsklausel „sicherer“ zu machen, andererseits bedeutet die Klausel für mich ein schwer zu kalkulierendes Risiko. Nach deutlich mehr als zehn Jahren bei meiner Firma gibt es für mich „draußen“ kaum Stellen, die nicht unter die Wettbewerbsklausel fallen würden, so dass diese fast einem „Arbeitsverbot“ gleichkäme, falls ich nicht ins Ausland ziehe (was ich nicht möchte).

Im Falle einer Übernahme oder eines Wechsels im Vorstand könnte ich plötzlich auf der Straße stehen mit nur sehr geringer Aussicht auf Arbeit. Ein Jahr zu warten und von 50 % der Bezüge zu leben, erscheint mir auch nicht als gute Option, da nach einem Jahr Pause in meinem Alter (Mitte 40) die Chancen auf Einstellung weiter sinken würden.

Meine Frage: Zu welcher der drei möglichen Optionen raten Sie mir?
1. Unterschreiben und das Risiko auf mich nehmen?
2. Nicht unterschreiben und die Konsequenzen riskieren?3. Nachverhandeln, um das Risiko zu minimieren und bessere Konditionen zu erreichen, z. B. 100 % der Jahresbezüge?

Antwort:

Auch ich verstehe das Anliegen Ihres Vorstands. Dazu ist aus meiner Sicht und ohne weitere Zusatzinformationen zu sagen:Im Augenblick scheint Ihr Vorstand „reinen Herzens“ zu sein. Er dürfte derzeit absolut nicht von drohender Insolvenz, von einer Übernahme oder von seinem eigenen Ausscheiden aus dem Unternehmen ausgehen – sonst käme er vermutlich nicht auf die Idee mit der Klausel. Denn diese schließt für das Haus ja immerhin das Risiko ein, dass sich fünfzig Führungskräfte ein Jahr lang zum halben Gehalt in die Sonne legen, wenn sie sich bedrängt fühlen. Also gehen Sie einmal davon aus: Im Moment droht nichts Konkretes, der Vorstand fühlt sich nur besser, wenn das Management gegen Wechsel zum Wettbewerb „geschützt“ ist. Vielleicht hat es ja jüngst irgendwo einen „Vorfall“ gegeben und nun sichert man sich ab. Es geht jedenfalls nicht darum, Sie oder andere zu ärgern.

Die Methode Ihrer Unternehmensleitung ist zwar sachlich korrekt, moralisch aber nicht so einfach einzustufen. Sie haben den Job und dann vielleicht später Ihre heutige Position jeweils unter der Prämisse angetreten: „Da ist keine Wettbewerbsklausel; ich kann die jeweilige Funktion problemlos übernehmen, da ich mir jederzeit Alternativen auf dem Markt erschließen könnte, falls etwas Bedrohliches geschieht.“

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.-Firmenlogo
Facharbeiter/in Gebäude- und Haustechnik (w/m/d) Regelungstechnik für die Anlagen der technischen Infrastruktur und der Infrastruktur von Versuchsanlagen Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Evonik Operations GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Prozessleittechnik (m/w/d) Evonik Operations GmbH
Wesseling Zum Job 
Stadt Karlsruhe-Firmenlogo
Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in Stadt Karlsruhe
Karlsruhe Zum Job 
MÄDLER® -Gruppe-Firmenlogo
Ingenieur/Techniker (m/w/d) im Produktmanagement MÄDLER® -Gruppe
Düsseldorf Zum Job 
Bau & Service Oberursel (BSO)-Firmenlogo
Bauingenieur Tiefbau (m/w/d) als Bereichsleitung Bau & Service Oberursel (BSO)
Oberursel (Taunus) Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Fachingenieure Elektro- oder Versorgungs- oder Gebäude- und Energie- oder Umwelttechnik (w/m/d) als Grundsatz-Sachbearbeiter Energiemanagement Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus oder Frankfurt (Oder) Zum Job 
Hochschule Ravensburg-Weingarten-Firmenlogo
Professur für Digitalisierung und KI im Maschinenbau Hochschule Ravensburg-Weingarten
Weingarten Zum Job 
NORDEX GROUP-Firmenlogo
SCADA Projektingenieur (m/w/d) NORDEX GROUP
Hamburg, Rostock Zum Job 
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH-Firmenlogo
CE-Koordinator (m/w/d) in der mechanischen Konstruktion Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH
Meuselwitz Zum Job 

Hätte man Ihnen bei der letzten Beförderung Ihre heutige Position angeboten mit dem Hinweis „Das kannst du werden, jenes verdienen, aber da gibt es dann eine Wettbewerbsklausel, bedenke es“, wäre das ein faires Angebot gewesen. Sie hätten es ablehnen und bleiben können, was Sie waren.

Aber Ihnen eine Position ohne Klausel anzutragen und Jahre später die Geschäftsgrundlage dieses Angestelltenverhältnisses zu ändern mit der – unausgesprochenen(!) – Drohung „unterschreibe das, sonst …“, das ist nicht eben besonders fair. Und die angebotenen 50 % („Karenzentschädigung“) decken die Verschlechterung nicht ab. Man nötigt Sie also (nicht im juristischen Sinne!), eine einschneidende Verschlechterung Ihrer bisherigen Vertragsverhältnisse in Kauf zu nehmen. Und man lässt Ihnen keinen vernünftigen Ausweg, da ein Verweigern nicht empfohlen werden kann.

Ich unterstelle absolut nicht, dass Ihr Vorstand das gewollt, ja noch nicht einmal, dass er das gewusst hat. Und auf so „fernliegende“ Überlegungen, was aus Ihnen wird, wenn er (der Vorstand) plötzlich ausgewechselt würde, kommen die Herren erst gar nicht. Schließlich gilt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf …

Auf dieser Basis zu Ihren Möglichkeiten:

Zu 2: Das können und sollten Sie nicht tun! Eine höhere Führungskraft ist ein enger Vertrauter, Erfüllungsgehilfe, Gefolgsmann des Vorstandes. Es ist im System nicht vorgesehen, dass Sie einer „Bitte“ Ihres Chefs nicht folgen. Damit blamiert sich dann auch wieder Ihr Vorstandsmitglied im Gesamtvorstand etc. So bekäme Ihr Vertrauensverhältnis einen Knacks – und das wäre in jedem Fall nicht gut. Ein Mann wie Sie braucht das gute Verhältnis nach oben, sonst ist er bald „tot“.

Zu 3: Das, lieber Einsender, ist ein Schwachpunkt Ihrer Argumentation. Was in aller Welt wird besser, wenn Sie im Katastrophenfall ein ganzes Jahresgehalt bekommen? Sie sind dann immer noch Mitte 40, ein Jahr Pause wäre immer noch schlecht für Ihren Marktwert. Und von einem zusätzlichen halben Jahresgehalt könnten Sie auch nicht bis zur Rente leben. Da die 50 % bei jeder Art von Wettbewerbsklausel üblich sind und auch im Gesetz und in der Rechtsprechung ständig genannt werden, dürften Sie mit der Forderung auf totales Unverständnis stoßen. Und es klingt wie: Ich plane den Wechsel und will schon jetzt alles dafür „herausholen“.

Ich sehe zwei denkbare Varianten:

a) Sie analysieren nüchtern: Jetzt bin ich Mitte 40. Derzeit bin ich völlig unbedroht und wechseln will ich auch nicht. Bis die Geschichte überhaupt jemals akut würde, werden vermutlich drei bis fünf Jahre vergehen, im Durchschnitt also vier. Dann wäre ich fast 50. Auf dem Markt würde es dann ohnehin sehr, sehr schwer für mich, ob nun mit einem Jahr Zwangspause oder nicht. Also warum unter diesen Umständen „Ärger machen“? Sie schweigen, unterschreiben und ziehen den Kopf ein. Ganz ohne Risiko ist nichts und es muss ja nicht immer schief gehen, was überhaupt schief gehen kann.

Und als Trost: Wenn Ihr Vorstand gehen muss, könnten Sie durchaus einen neuen bekommen, der – noch – netter ist als Ihr heutiger. Oder Sie werden befördert oder sonst etwas in der Richtung.

b) Sie kommen zu dem Schluss, dass Ihr Vorstandsmitglied ein vernünftiger Mann ist, mit dem man reden kann und dann erklären Sie ihm etwa:

Sie wollten natürlich überhaupt nicht weggehen. Und später wären Sie dann 50 und dann gingen Sie ganz sicher nicht mehr. Das, wovor die Wettbewerbsklausel das Unternehmen schützen sollte, sei in Ihrem Fall gar kein besonderes Risiko. Falls die „Nagelprobe“ gewünscht würde, unterschrieben Sie beispielsweise sofort einen Dreijahresvertrag zu vernünftigen Konditionen (unwesentlich über Ihren heutigen Bezügen).

Aber da sei das Risiko eines erzwungenen Wechsels: wegen Änderung der Konzernstrategie, Verkaufs von Sparten, plötzlichen Todes eines Vorstandes und unkalkulierbarer Neubesetzung von dessen Stuhl. Und wenn Sie das in vier Jahren oder etwas später träfe, brauchten Sie einen neuen Job und müssten dann – in diesem fortgeschrittenen Alter – auch noch ein Jahr pausieren. Danach wären Sie „tot“ auf dem Markt, ob in der Branche oder draußen.

Natürlich sähen Sie ein, dass der Konzern sich schützen wolle, ja müsse, keine Frage. Aber in einem Fall wie dem Ihren sei das Risiko dieser Neuregelung einseitig zu Ihren Lasten „verteilt“. Natürlich würden Sie keineswegs jedes Risiko scheuen, das sei Teil Ihres Jobs. Aber es wäre doch nicht mehr als fair, für die nachträglich(!) zusätzlich und für Sie einseitig erschwerende Veränderung der Geschäftsgrundlage einen akzeptablen Ausgleich zu suchen (die 50 % Karenzentschädigung sind keiner, die bewahren Sie nur vor dem Verhungern in diesem einen Jahr).

Sie könnten sich beispielsweise eine Zulage zum Gehalt vorstellen, die ein Risikoausgleich wäre und die Sie ansparen könnten (zu der 50 %-Garantie, die einfach aus gesetzlichen Gründen sein muss). Dann hätten Sie das Gefühl, eine Art „ausgewogenes Geschäft“ gemacht zu haben mit dieser Neuregelung, sonst jedoch hätte – mit Verlaub gesagt – die Firma ihre Lage einseitig zu Ihren Lasten verbessert.

Zwei Einschränkungen dazu: Das geht sicher nicht mit und bei jedem Vorstandsmitglied, aber mit manchem. Und das ist kein Argument, wenn einem Bewerber ein Vertragsangebot für eine neue Position vorgelegt wird und dieses eine Wettbewerbsklausel enthält. Dort liegt ja ein Gesamtpaket auf dem Tisch, das der Bewerber gewichten – und notfalls ablehnen – kann. Hier jedoch droht eine klare Verschlechterung der Lage des schwächeren Partners.

Kurzantwort:

Wettbewerbsklauseln verschlechtern die Marktchancen eines – leitenden – Angestellten. Sie sind kein Problem, wenn sie Bewerbern vor Vertragsabschluss vorgelegt werden, so dass diese das Gesamtangebot prüfen können. Legt der Arbeitgeber jedoch während der Vertragslaufzeit bei unveränderter Position und ohne das Angebot sonstiger Verbesserungen plötzlich eine Wettbewerbsklausel vor, hat er Argumentationsschwierigkeiten, wenn er das als „fair“ bewertet wissen will.

Frage-Nr.: 1848
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 21
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2004-05-22

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.