Abiturzeugnis bei einer Bewerbung beilegen oder nicht?
In Beantwortung der 1856. Frage schreiben Sie, man müsse das Abiturzeugnis den Bewerbungsunterlagen nicht beilegen, insbesondere wenn ein späteres Diplom vorhanden ist. Das ist für Bewerber kein guter Tipp.
Wenn bei Ausschreibungen für meinen Bereich die Bewerberlage gut ist (ich also über hinreichend viele Zuschriften verfüge), landen solche unvollständigen Unterlagen oft gleich auf dem Stapel „Absagen“. Wenn ich solche Bewerber dann doch einmal einlade mit der Aufforderung, das Abiturzeugnis zum Gespräch mitzubringen, finden sich dort meistens Serien mittelmäßiger oder schlechter Noten.
Meinem Wunsch, das Zeugnis über das Abitur zum Gespräch mitzubringen, begegnen manche Bewerber mit Unverständnis. Künftig werde ich mir wahrscheinlich anhören müssen, man habe das Abiturzeugnis nicht beigelegt, weil das in der Karriereberatung von Heiko Mell so gestanden habe!
Das Abitur ist die häufigste Form der Hochschulzugangsberechtigung. Für Hochschulabgänger ist es damit ein wichtiges Zeugnis, das unbedingt in die Bewerbungsunterlagen hineingehört, auch wenn man bereits auf langjährige Berufserfahrung zurückblicken kann. In unserem Hause müssen Mitarbeiter sowieso in der Personalstelle beim Stellenantritt alle Zeugnisse im Original vorlegen.
Gez. Dr. XX, Direktor und Professor, Bundesanstalt für …
Antwort:
Wir anonymisieren Einsendungen für diese Serie grundsätzlich, damit hier weder absichtlich noch aus Versehen jemals Namen auftauchen. Arbeitnehmer können nur so völlig sicher sein, dass wir hier nicht eines Tages etwa ihren Namen abdrucken. Im vorliegenden Fall musste ich aber wenigstens das wirklich Besondere dieser Einsendung unterstreichen: Sie, geehrter Einsender, schreiben aus einer Behörde; dort ist das oft etwas gründlichere Vorgehen des öffentlichen Dienstes üblich. Ein Vorgehen, das, daran zweifle ich keine Sekunde, in hinreichend zahlreichen Vorschriften und Anweisungen niedergelegt ist.
Ich darf hier in bewährter Form meine Argumente auflisten:
1. „Sie müssen nicht“, schrieb ich über das Beilegen des Abiturs bei Bewerbungen. Ich bleibe dabei, von „müssen“ kann grundsätzlich keine Rede sein, es gibt keinerlei Vorschrift, dass man im Umfeld der hier im Mittelpunkt stehenden Industrie das Abiturzeugnis einer Bewerbung beilegen muss.
2. Bewerbungsleser und -beurteiler sind individuell geprägte Menschen, die sich jeweils ihre ureigenen Maßstäbe zurechtgelegt haben. Beweis: Derselbe Bewerber kann beim Bemühen um zwei absolut vergleichbare Positionen von Empfänger A eine Absage erhalten, während Empfänger B ihn einstellt.
Und so will der eine Entscheidungsträger Abiturzeugnisse gar nicht sehen, der andere nimmt Anstoß, wenn das Dokument fehlt: Bewerbungsanalyse ist keine exakte Wissenschaft – es gibt bewährtes und neuartig-unbewährtes, solides und stümperhaftes Vorgehen. Aber wenn eine durchdachte Methode angewandt wird, werde ich mich hüten, sie einfach als „richtig“ oder „falsch“ einzustufen. Sagen wir es so: Je höher die Quote von Bewerbern ist, die jemand einstellt und die ein paar Jahre später noch da und gut beurteilt sind, desto „richtiger“ ist die Auswahlmethode.
3. Manche Vorgesetzte (und also Entscheidungsträger in Bewerbungsangelegenheiten) haben ein Abitur, andere nicht. Nicht einmal alle Vorstände und Geschäftsführer haben. Von denen, die haben, können manche mit einem brillanten Notenspiegel aufwarten, andere eher nicht, manche überhaupt nicht. Was man selbst ist, wird häufig Maßstab.
Sie nun sind Professor, Sie haben ein Abitur. Vermutlich ein sehr gutes. Damit wird das für Sie „normal“ im Sinne von Standard. Oder doch „normaler“ als für manchen anderen.Ich wette, dass es Vorstände mit einem 3,x-Abitur gibt. Ich wette auch, dass diese tüchtigen Menschen schwören, Abi-Noten hätten keinerlei Bedeutung (dabei sagen sie aber nicht, ihre seien schlecht, das erfährt man nie). Es bleibt völlig offen, wer nun „Recht“ hat.
4. In der Kernsache sind wir sogar einer Meinung: Auch ich will die Abiturnote wissen, auch nach Studium und zehn Jahren Praxis. Aber ich bin
a) Praktiker und mache mir
b) meine Verfahrensvorschriften selber. Ich akzeptiere, wenn der Bewerbung kein Abiturzeugnis beiliegt und frage dann im Gespräch die Note ab. Die Aussage dazu halte ich im Bericht fest – und glaube sie.
Das daraus resultierende Risiko ist gering: Erstens lügt der Standardbewerber nicht, er schwindelt höchstens. Zweitens legen – o Wunder – die Leute mit Abiturnote 1,x ohnehin immer das Zeugnis bei. Wenn also jemand auf meine Frage „2,9“ antwortete, in Wirklichkeit hätte er aber 3,1 – was wäre mir dann widerfahren? Über das Verhältnis zum vorletzten Chef oder seine Gründe für den jetzt geplanten Wechsel sagt er auch nicht mehr die Wahrheit als es dem Unterschied zwischen 3,1 und 2,9 entspricht. Drittens habe ich ja die Diplomnote vorliegen. In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle entspricht die bis auf ein paar Zehntel der Abiturnote. Viertens dominiert die Diplomnote das Gesamtergebnis. Bei einem Diplom „sehr gut“ interessiert das Abitur schon weniger, bei einem Diplom „befriedigend“ rettet es auch nichts (ein 1,x-Abitur kommt dann statistisch nicht vor, ein 2,9 bis 3,x ist hochwahrscheinlich). Insgesamt ist das Risiko, dass ein Bewerber auf Befragen oder schon im Lebenslauf eine falsche Abiturnote angibt, im Hinblick auf die Auswirkungen, die das hätte, extrem gering. Keine Frage: Bei der Diplomnote gibt es diese Toleranz nicht, die will ich nicht hören, die will ich sehen.
5. Über Ihren Satz „Künftig werde ich mir wahrscheinlich anhören müssen, man habe das Abiturzeugnis nicht beigelegt, weil das in der Karriereberatung von Heiko Mell so gestanden habe!“, war ich ein bisschen irritiert, aber das noch ohne Ausrufungszeichen.
In den zwanzig Jahren meiner Arbeit an dieser Serie habe ich zumindest versucht, die Leser über das System und seine Regeln so breit wie möglich zu informieren. Dabei habe ich ganz sicher insbesondere auch Bewerbungsempfängern auf Arbeitgeberseite so manchen Gefallen getan. Etwa indem ich Bewerber dazu gebracht habe, sich als Mitarbeiter im Alltag oder eben als Absender von Zuschriften auf Personalanzeigen viel regelgerechter zu bewegen und Reibungsverluste aller Art zu reduzieren.
Ich hatte gehofft: Selbst wenn ich die Schuld daran trüge, dass Ihnen eines Tages unter Berufung auf mich von einem berufserfahrenen Bewerber das Abiturzeugnis nicht „automatisch“ vorgelegt wird, so sollten die anderen Aspekte meiner Arbeit diesen – allerdings schwerwiegenden – Nachteil doch eigentlich ausgleichen.
Aber es gilt natürlich auch: Hier gebe ich Durchschnittsmeinungen von Entscheidungsträgern der Wirtschaft wieder. Abweichende Einzelmeinungen sind möglich und jederzeit erlaubt – dies ist, siehe oben, ein individuell zu beackerndes Feld. Und Sie, liebe Bewerber, müssen weiterhin kein Abiturzeugnis beilegen. Sie müssen aber akzeptieren, dass der Leser dann nicht mehr an 1,x glaubt – weil „diese Leute“ praktisch immer wollen, dass man die tolle Note auch sieht. Und da bei der Gelegenheit immer einige Leser laut oder leise fragen, was ich denn nun für ein Abitur …, hier die Antwort: Erstens spielt das gar keine Rolle, weil es um mich nicht geht und ich auch nicht Maßstab sein kann. Zweitens gar keines. Aber wenn mein Weg so weiter gelaufen wäre wie er bis zwei Jahre vor dem Abitur lief, dann hätte ich eines mit 17 gehabt. Was a) noch nichts im Hinblick auf die Note beweist. Und b) löst im Leben die Währung „hätte“ niemand ein. Aber ich bin auch so ein zufriedener Mensch.
Kurzantwort:
Wer ein Diplom und Praxis hat, muss(!) seiner Bewerbung kein Abiturzeugnis beilegen. Aber je nach Empfängertyp kann das freiwillige Beifügen ratsam sein.
Frage-Nr.: 1866
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 30
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2004-07-22
Ein Beitrag von: