Heiko Mell 01.01.2016, 18:06 Uhr

Sollte ich bei einer Beförderung ein Zwischenzeugnis anfordern?

Frage: In dem Unternehmen, in dem ich tätig bin, wird massiv umorganisiert. Meine letzte Stelle habe ich sehr gern und wohl auch gut ausgefüllt, denn im Rahmen der letzten Organisationsänderungen wurden mein Aufgaben- und Verantwortungsbereich erheblich vergrößert.
Weil sich aber die Organisationsstrukturen zunehmend schneller ändern und Personen, die den gestellten Anforderungen nicht umgehend entsprechen, zum Teil kurzfristig ausgetauscht werden, stellen sich mir folgende Fragen:
Wann ist das Einfordern eines Zwischenzeugnisses, um sich die Arbeitsergebnisse der vergangenen Jahre zu sichern, erforderlich? Dies ist sicher notwendig beim Wechsel des Vorgesetzten, der Abteilung oder gar des Unternehmens innerhalb des Konzerns. Gilt das auch bei einer Beförderung?

Antwort:

Zwischenzeugnisse haben mehrere z. T. kritisch zu sehende Besonderheiten:

1. Während die Ausstellung eines Endzeugnisses anlässlich des Ausscheidens klar geregelt ist, schweben Zwischenzeugnisse ein bisschen „frei im Raum“. In jedem Fall sind sie für den Arbeitgeber lästig, sie bedeuten für Ihren Chef und für die Personalabteilung zusätzlichen Aufwand. Oft murren beide, wenn sie tätig werden sollen, manche Unternehmen weigern sich ganz.

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2. Der beurteilte Arbeitnehmer ist noch im Unternehmen tätig. Da er aus einem guten Zwischenzeugnis Ansprüche ableiten könnte – von der Gehaltserhöhung bis zur Widerspruchsbegründung im Falle einer späteren arbeitgeberseitigen Kündigung -, neigen viele Firmen zu ausgesprochen zurückhaltenden, im Unverbindlichen verbleibenden Wischi-Waschi-Aussagen. Andere vermeiden wenigstens die klare Zuordnung zu einer „Schulnote“, wie sie in dem Satz mit der Zufriedenheit zum Ausdruck kommen würde.

3. Jeder – auch Ihr Chef und der Personalleiter – weiß, dass Zwischenzeugnisse vor allem für Bewerbungszwecke benutzt werden. Wer also intern eines anfordert (erbittet), braucht einen klaren, guten Grund – sonst macht er sich verdächtig!

4. Wer sich bewirbt, muss aus jedem abgeschlossenen Arbeitsverhältnis ein Endzeugnis haben, sonst hat er sehr große Nachteile zu befürchten. Es gibt jedoch absolut keine Vorschrift, dass ein Bewerber aus ungekündigter Position etwa ein Zwischenzeugnis haben muss – seine Angaben im Lebenslauf werden problemlos geglaubt.

5. Die wichtigsten guten Gründe für die Bitte um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses:

a) Die Standard-Situation: Der Vorgesetzte scheidet aus oder er bzw. der Mitarbeiter geht in eine andere Unternehmenseinheit. Da droht die Gefahr, dass die ganzen letzten Jahre, in denen der Mitarbeiter gut gearbeitet hat, „verloren“ sind. Hinterher (wenn ein Endzeugnis geschrieben werden muss) ist plötzlich niemand mehr da, der den Mitarbeiter in der entsprechenden Phase beurteilen kann.

Natürlich kommt das Unternehmen seiner Pflicht nach und erstellt ein Endzeugnis. Die Beurteilung schreibt dann der neue Chef. Aber wenn der Mitarbeiter insgesamt achtzehn Jahre treu und sehr gut dort gearbeitet hat, während der neue Chef ihn erst seit sechs Monaten kennt, kann man sich die nichtssagende Beurteilung vorstellen. Also sollte sich der Mitarbeiter in solchen Fällen aktiv um ein Zwischenzeugnis kümmern, ersatzweise reicht auch eine in die Personalakte eingeheftete Beurteilung des alten Chefs.

b) Jedes Zwischenzeugnis, aus welchem Grunde auch immer es ausgestellt wird, legt den Tenor eines Endzeugnisses für eine gewisse Zeit weitgehend fest. Das gilt vor allem, wenn die im Zwischenzeugnis abgehandelte Zeit lang und die verbleibende Restarbeitszeit bis zum Ausscheiden kurz ist. Ein Zwischenzeugnis jedoch, das zum Zeitpunkt der Ausfertigung eines Endzeugnisses schon vier Jahre alt ist, prägt kaum noch das Abschlussdokument.

Es ist also eine Art „Versicherung“ für den Mitarbeiter, etwa alle paar Jahre, am besten anlässlich irgendwelcher Veränderungen, ein Zwischenzeugnis zu bekommen. Dann ist er weitgehend gegen große Überraschungen in der Formulierung des Endzeugnisses gefeit.

Die Zwischenzeugnisse können aber auch ausgesprochene Problemträger werden. Dazu muss man wissen: Behandelt ein Endzeugnis die gesamte Beschäftigungszeit und erwähnt es bereits früher ausgestellte Zwischenzeugnisse nicht, kann der Mitarbeiter die Zwischenzeugnisse „vergessen“. Das ist für ihn die beste Lösung, er entscheidet frei.

Erwähnt aber das Endzeugnis ein (oder mehrere) Zwischenzeugnis(se), so werden diese dadurch zum festen Bestandteil des Enddokuments und müssen stets mit ihm gemeinsam präsentiert werden. Das bläht nicht nur den Papierumfang der Bewerbung auf, das kann auch Nachteile bis hin zu eingeschränkten Chancen für den Bewerber haben:

Nehmen wir für dieses gesamte Beispiel an, es gebe ein Endzeugnis mit der Schulnote „gut“. Das ist recht ordentlich, damit kann man leben, daran ist nichts zu beanstanden. Schließlich bleibt ja auch noch die Deutungsmöglichkeit, dass diese Firma gar kein „sehr gutes“ Urteil vergibt (kommt durchaus vor) oder dass ein Vorgesetzter das Dokument verfasst hat, der gar nicht so genau wusste, was man in welchem Falle zu schreiben pflegt (kommt auch vor).

Liegt also dieses „Zweier-Endzeugnis“ allein der Bewerbung bei – geschieht nichts, alles ist in Ordnung.Ist aber noch ein Zwischenzeugnis im Enddokument erwähnt und also beigefügt, dann kann das drei Jahre alt und „sehr gut“ gewesen sein. Das jüngere Endzeugnis war nur „gut“, es gibt also eine fallende Tendenz. Das ist nicht so toll! Außerdem entfällt das Argument, die hätten dort gar keine „sehr gute“ Wertung gekannt. Und jeder weiß, dass der Arbeitgeber auch gewusst hat, wie der „Rückschritt“ wirkt – und jeder weiß auch, er hat hier bewusst ein Signal gesetzt!

So, geehrter Einsender, wollen Sie immer noch ein Zwischenzeugnis? Ich sehe schon, Sie wollen. Also:Zwischenzeugnisse aus Anlass von Beförderungen (ohne Vorgesetztenwechsel – sonst würde ja dieser als Begründung dienen) sind eher selten, es gibt sie aber. Der Chef wird die Beurteilung mit leichter Hand und positiv-optimistisch gestimmt ausfertigen, schließlich hat er gerade erst die Beförderung vollzogen. Der Personalabteilung ist es stets gleichermaßen lästig, der Anlass ist kaum von Bedeutung. Allerdings fehlt Ihnen bei der Beantragung das Argument, alles Beurteilungswissen Ihres Vorgesetzten ginge verloren – der bleibt ja Ihr Chef. Auch fehlt für Sie ganz „privat“ die Motivation, für spätere Bewerbungen eine Beurteilungsaussage zu haben: Denn Sie sind gerade befördert worden – das macht jeder Arbeitgeber nur, wenn er kurz vorher noch hochzufrieden war. Also gilt für jeden Bewerbungsleser die Phase vor der Beförderung als „uneingeschränkt positiv beurteilt“ (und zwar „automatisch“).

Es bleibt das Argument, sich vorsichtshalber abzusichern gemäß 5b). Das ist generell nicht von der Hand zu weisen.

So, nun entscheiden Sie, wie Sie vorgehen wollen. Wenn Sie schon zwölf Jahre dort sind und noch kein Zwischenzeugnis haben, ist Ihre Situation anders als wenn Sie dort erst im dritten Dienstjahr sind.

Kurzantwort:

1. Niemand muss aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis Zwischenzeugnisse haben; dennoch kann es klug sein, in bestimmten Situationen um eines zu bitten.

2. Es gibt Konstellationen, in denen sich gerade ein brillantes Zwischenzeugnis letztlich als nachteilig erweist.

Frage-Nr.: 1937
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 24
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2005-06-09

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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