Den neuen Arbeitgeber benennen?
Muss ich bei einer Kündigung meinem derzeitigen Arbeitgeber mitteilen, wer mein neuer Arbeitgeber ist?
Antwort:
Müssen müssen Sie nicht, aber sollen sollten Sie schon. Die Begründung: Das Vertragsverhältnis mit Ihrem heutigen Arbeitgeber endet grundsätzlich mit dem letzten Tag, für den Sie Gehalt beziehen. Was Sie danach tun, ob Sie überhaupt etwas tun und wo Sie es eventuell tun, geht den bisherigen Arbeitgeber im Normalfalle nichts mehr an. Umgekehrt muss der Ihnen ja auch nicht mitteilen, mit wem er Ihren alten Arbeitsplatz wieder besetzt.Dies alles gilt, sofern Ihr Arbeitsvertrag keine speziellen Klauseln enthielt, die dem bisherigen Arbeitgeber ein Interesse an Ihrem weiteren beruflichen Tun zusprechen, z. B. ein Wettbewerbsverbot (dann fragen Sie lieber einen Anwalt).Aber: Ihr Chef ist ein Mensch. Mit Gefühlen. Und wenn der anlässlich Ihrer Kündigung aus allgemeiner Anteilnahme fragt, wo Sie denn nun hingehen und Sie entweder patzig oder geheimnisvoll äußern, Sie sagten es ihm nicht, darf er sich ärgern. Zwei Tage später weiß er noch immer, dass er sich über Sie geärgert hat. An jenem Tag bittet ihn die Personalabteilung, Ihr Zeugnis in Angriff zu nehmen.Das tut er dann. Mit dem noch präsenten Ärger im Hinterkopf. Ob das dann letztlich klug von Ihnen war?Also: Es ist üblich, ein gutes Verhältnis zum Chef zu haben, und es ist üblich, dem bei der Kündigung zu sagen, wohin man geht.
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 2028
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 23
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2006-06-09
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