Heiko Mell 01.01.2016, 20:50 Uhr

Was soll in einer Praktikumsbescheinigung stehen?

Frage: Ich studiere Maschinenbau im Hauptstudium. In diesem Jahr habe ich ein Praktikum bei einem deutschen Unternehmen absolviert. Dort durfte ich auch ein Projekt in China betreuen. Ich war dazu längere Zeit in China und konnte Land, Leute und Kultur kennenlernen.
Die Firma hat mich nun gefragt, was in der Praktikumsbescheinigung stehen soll, so dass diese mir auch für meinen weiteren beruflichen Werdegang und für zukünftige Bewerbungen nützlich ist.

Antwort:

Lassen Sie mich die Frage in drei Stufen beantworten:

1. Formal genügt eine Praktikumsbescheinigung Mindestanforderungen, wenn sie tut, was ihrer Bezeichnung entspricht: Sie bescheinigt, dass Sie (Name, Geburtsdatum) in jener Firma (Briefkopf) vom … bis … ein Praktikum absolviert haben. Dazu gehört auch eine kurze Darstellung, mit welchen Tätigkeiten Sie vertraut gemacht wurden, an welchen Projekten in welchen Abteilungen Sie mitgearbeitet haben, wo Sie eingesetzt wurden. Wenn Sie mit besonderen Systemen, Programmen und Methoden vertraut gemacht wurden (SAP, CAD, PPS etc.), sollte das auch noch aufgeführt werden.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Rheinmetall AG-Firmenlogo
Mitarbeiter (m/w/d) Rheinmetall AG
Düsseldorf Zum Job 
Technische Hochschule Mittelhessen-Firmenlogo
W2-Professur mit dem Fachgebiet Technischer Klimaschutz Technische Hochschule Mittelhessen
Gießen Zum Job 
Technische Universität Bergakademie Freiberg-Firmenlogo
W3-Professur "Tagebau und Rekultivierung" Technische Universität Bergakademie Freiberg
Freiberg Zum Job 
Technische Universität Braunschweig-Firmenlogo
W3 Professur für "Mobile Maschinen und Nutzfahrzeuge" Technische Universität Braunschweig
Braunschweig Zum Job 
DIEHL Defence-Firmenlogo
Mitarbeiter (m/w/d) DIEHL Defence
Röthenbach a. d. Pegnitz Zum Job 
KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG-Firmenlogo
Leiter Vertrieb Energie und Energieleistungen (m/w/d) KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG
Neunkirchen, Schiffweiler, Spiesen-Elversberg Zum Job 
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen-Firmenlogo
Studiengangleitung Bauingenieurwesen Bachelor und Master (m/w/d) Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen
Winterthur Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Architekt/in oder Ingenieur/in für Hochbau (m/w/d) im Baubereich Bund Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Prenzlau Zum Job 
DEKRA Automobil GmbH-Firmenlogo
Fachkraft Arbeitssicherheit & Gesundheit (m/w/d) DEKRA Automobil GmbH
Stuttgart Zum Job 
DEKRA Automobil GmbH-Firmenlogo
Ausbildung Sachverständiger Elektrotechnik Baurecht (m/w/d) DEKRA Automobil GmbH
Stuttgart Zum Job 

Dies alles sachlich-nüchtern-berichtend, ohne Wertung/Beurteilung, reicht dafür aus.

2. Deutlich besser wird das Dokument im Sinne der Zielsetzung, wenn darüber hinaus wesentliche Elemente „richtiger“ Arbeitszeugnisse auftauchen, also eine Beurteilung von Führung und Leistung stattfindet.

Bei den geringen Anforderungen, die an ein Praktikum gestellt werden (im Gegensatz zur regulären Angestelltentätigkeit) und unter Berücksichtigung der kurzen dort verbrachten Zeit (im Gegensatz zu den fünf oder elf Jahren, die ein Arbeitsverhältnis dauert), erwartet niemand die Ausführlichkeit eines „richtigen“ Zeugnisses, auch legt man die Formulierungen nicht auf eine „Goldwaage“. Aber man würde z. B. gern lesen:

– Wie hat sich der Praktikant ins Mitarbeiterteam eingefügt?

– Ist er mit großem Interesse an seine Aufgaben/Tätigkeiten herangegangen?

– Wie gut hat er die ihm übertragenen Aufgaben erledigt?

– War sein Verhalten gegenüber jedermann (vor allem auch: gegenüber Vorgesetzten) einwandfrei?

– Zusätzliche „Bonbons“ wären dann noch Hinweise, dass er zuverlässig und gewissenhaft war („fleißig“ ist hier noch positiv zu sehen, in Managerzeugnissen eher nicht mehr).

– Absolut nicht schaden kann eine zusammenfassende Formulierung, wie zufrieden der „Arbeitgeber“ mit dem Praktikanten bzw. seiner Arbeit war.

Schön, aber keinesfalls zu verlangen, sind abschließende Hinweise etwa wie: „Sollte er während seines Studiums weitere Praktika bei uns absolvieren wollen, ist er uns jederzeit willkommen.“ Oder, noch besser: „Seine Bewerbung nach Abschluss seines Studiums würden wir begrüßen.“ Aber so etwas ist sehr selten – machen Sie nicht die Firma mit allzu hohen Ansprüchen an das Dokument nervös, sie bestimmt, was da hineingeschrieben wird.

3. Sofern irgendetwas Besonderes (im Hinblick auf den späteren Beruf) während dieser Zeit geschehen ist, sollte gerade darüber ausführlich im unter 1. genannten sachlichen Teil berichtet und in der unter 2. genannten Beurteilung bewertet werden.

Ein – nur als allgemeine Anregung gedachtes – Beispiel: „Vom 01.04.20XX bis zum 30.08.20XX wurde Herr ABC in dem Projekt DEF in GHI in China eingesetzt. Er arbeitete dort mit am Aufbau eines Vertriebsbüros. In diesem Zusammenhang hat er … (folgt eine Auflistung der wichtigsten Ihrer dortigen Tätigkeiten).

Herr ABC konnte dabei intensive Eindrücke von der chinesischen Kultur gewinnen. Vielfältige Arbeitskontakte mit örtlichem Personal und regionalen Dienstleistern waren dafür ebenso eine Basis wie die Begegnungen und Erlebnisse in seiner Freizeit.Herr ABC hat die sich ihm bietenden Möglichkeiten der Einarbeitung in die fremde Umgebung sehr engagiert genutzt. Er ging aufgeschlossen und stets auch mit dem nötigen Einfühlungsvermögen sowie der erforderlichen Sensibilität auf die Menschen und Strukturen zu und passte sich problemlos an. Er gewann schnell das Vertrauen seiner örtlichen Kontaktpartner, was ihm seine Tätigkeit sehr erleichterte. Die ihm gestellten Aufgaben erledigte er erfolgreich, stets erfüllte und oft übertraf er die in ihn gesetzten Erwartungen.

Herr ABC war insgesamt stets zu unserer besonderen Zufriedenheit tätig. Wir würden ihn jederzeit wieder für entsprechende Aufgaben einsetzen. Für seine weitere berufliche Entwicklung wünschen wir ihm viel Erfolg und persönlich alles Gute.“

Kurzantwort:

An Bescheinigungen/Zeugnisse über Praktika werden nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt wie an klassische Arbeitgeberzeugnisse nach mehrjähriger Angestelltentätigkeit. Aber z. B. über das Einfügen ins Mitarbeiterteam, über das Verhältnis zum und die pauschale Einschätzung durch den Vorgesetzten würde man gern etwas lesen.

Frage-Nr.: 2056
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 38
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2006-09-23

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.