Muss ich das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers nachreichen?
Frage: Ich hatte mich aus ungekündigter Position beworben und wurde eingestellt. Das Zeugnis des alten Arbeitgebers, das ich erst am letzten Arbeitstag erhielt, ist nun schlechter ausgefallen als erhofft. Muss ich das dem neuen Arbeitgeber vorlegen?
Antwort:
Solange niemand fragt, besteht kein Grund dazu. Aber sowie sich jemand an das noch fehlende Zeugnis erinnert und es bei Ihnen anfordert, müssen Sie.
Als Trost: Zeugnisse dürfen gar nicht brutal schlecht sein – und Kündigungen in der Probezeit wegen nachgereichter schlechter Zeugnisse sind extrem selten. Aber Ihr neuer Chef könnte misstrauisch werden – geben Sie sich vorsichtshalber doppelt so viel Mühe im neuen Job.
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 2145
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 30
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2007-07-27
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