Wie lange darf die Bedenkzeit vorm Vertragsabschluss bei einer Bewerbung sein?
Frage: Ich habe mein Ingenieurstudium abgeschlossen. Meine Bewerbungen richtete ich zeitgleich an sechs Unternehmen, deren Stellenausschreibungen meinen Qualifikationen und meinen Vorstellungen entsprochen haben. Bei einigen Unternehmen steht nun ein Vertragsabschluss an, bei anderen erfolgt in naher Zukunft das Vorstellungsgespräch.
Wenn mir ein Unternehmen ein Angebot unterbreitet, welchen Zeitraum darf meine „Bedenkzeit“ einnehmen, ehe ich zu- oder absage?
Antwort:
Die Ihnen bisher vertraute Welt von Schule und Studium war halbwegs geordnet. Das jeweilige System hatte zwar Schwächen, stellte den Schüler oder Studenten aber in der Regel nicht vor unlösbare Probleme. Schließlich war alles durch Gesetz und Verwaltungsvorschrift geregelt.
Demgegenüber herrscht in der Berufspraxis der freien Wirtschaft in vielen Bereichen etwas, das dem Anfänger durchaus als weitgehende Anarchie oder doch „hübsches kleines Chaos“ erscheinen darf. Für Fachleute sieht das allerdings anders aus: Jetzt steigen Sie ein in eine Welt, in der Sie selbst ständig entscheiden müssen, dabei weitgehend auf sich gestellt sind, in der es oftmals nicht die erforderlichen Informationen gibt, in der Sie mehr auf den „Bauch“, also auf Ihr Gefühl setzen müssen als auf Ihren Verstand (weil Sie für dessen Einsatz viel zu wenige Fakten kennen). Als kleiner „Trost“: Das bleibt jetzt so. Oder es wird noch schlimmer. Aber da die anderen Leute auch alle damit leben, scheint das irgendwie zu funktionieren. Man gewöhnt sich daran.
Aber eigentlich ist das System so unvollkommen, dass es als Wunder gelten darf, wenn in diesem Land täglich doch noch so drei oder vier Autos u. Ä. zusammengeschraubt werden. Die Ursache liegt übrigens bei den Menschen – die sich in ihrer eigenen Unvollkommenheit ein absolut adäquates System geschaffen haben.
Ihr Problem nun ist völlig klar: Sie hätten gern alle erreichbaren Vertragsangebote gleichzeitig auf dem Tisch liegen, um sich dann in Ruhe für das beste davon entscheiden zu können.
Und das geht nicht! Ob Sie sich nun bei allen gleichzeitig bewerben oder ob Sie einigen Unternehmen mehr Bearbeitungszeitraum einräumen als anderen: Nie kommen die Angebote gleichzeitig. Nach einer praxiserprobten, aber kaum begründbaren Regel ist es sogar so, dass die uninteressantesten Angebote auch noch zuerst kommen. Dann geht es los mit „Spatz in der Hand contra Taube auf dem Dach“: Den (kleinen) Spatz haben Sie, aber die (größere) Taube hätten Sie lieber. Nur sitzt die auf dem Dach. Um sie fangen zu können (der Versuch scheint reizvoll zu sein), müssen Sie den Spatz wieder fliegen lassen, um beide Hände frei zu haben. Dann gelingt es Ihnen entweder, die Taube zu fangen – oder sie fliegt weg und Sie haben gar nichts (in dem Augenblick bereuen Sie Ihre Entscheidung, den Spatz damals freigelassen zu haben).
Zu den Fristen, die Sie für Ihre Entscheidung in Anspruch nehmen dürfen:
1. Feste Regeln gibt es nicht. Die jeweilige Marktsituation für Ihre Berufs- und Qualifikationsgruppe, die Dringlichkeit des Bedarfs, den die einzelnen Unternehmen haben und die individuellen Toleranzvorstellungen der Personen auf Arbeitgeberseite sind im Einzelfall entscheidend. Die meisten dieser Informationen bekommen Sie jedoch nicht.
2. Klar ist, was die Unternehmen im Idealfall erwarten: Die sofortige, begeisterte Annahme ihres Angebots. 24 Stunden nach Eingang des Vertragstextes bei Ihnen sollte das von Ihnen unterzeichnete Dokument an den Absender zurückgehen.
Es ist ein wenig so wie mit dem Heiratsantrag, den Sie eines Tages der Isolde unterbreiten. Sie erwarten dann spontane Begeisterung, ein sofortiges „Ja“ ohne Einschränkungen. Der Versuch von Isolde, jetzt Zeit zu schinden, um – vermutlich – Wettbewerbsangebote von Hans und Waldemar zu prüfen, würde Sie nicht unbedingt erheitern. Dieses verrückt klingende Beispiel ist nur ein wenig übertrieben, hinsichtlich der Erwartungshaltung des Antragstellers passt es ganz gut.
3. Gerade bei Berufsanfängern sind viele (aber Sie können nicht wissen, welche) Unternehmen etwas großzügiger. Man weiß ja: Anfänger eben, da muss man nachsichtig sein.
4. Drei, vier Tage Bedenkzeit haben Sie immer. Innerhalb dieser Frist geschieht auf der Seite des Unternehmens nichts. Danach, irgendwann danach, manchmal auch erst nach ein bis zwei Wochen, kommt dann eine Nachfrage bzw. Anmahnung Ihrer Entscheidung, danach folgt dann die Rücknahme des Angebots oder eine Absage an Sie.
5. Wenn Sie nach Eingang des Angebots noch Gesprächsbedarf anmelden und zu einem oder zwei Punkten Erläuterungen erbitten oder – Vorsicht ist geboten – über einzelne Paragrafen des Vertragstextes noch verhandeln möchten, gewinnen Sie wieder ein paar Tage, bis ein neues Angebot bei Ihnen eintrifft. Aber für einen Anfänger ist es furchtbar schwer, auf diesem „Klavier“ zu spielen, ohne dass die andere Seite den „Braten riecht“ oder das Interesse verliert.
6. Sie können etwas tun, das ich Einholen eines „Gottesurteils“ nenne: Sie treffen die Entscheidung nicht selbst, Sie überlassen sie anderen. Dann sind Sie es hinterher nicht gewesen und müssen sich keine Vorwürfe machen. Ein solches Vorgehen schmückt zwar den künftigen Top-Manager nicht, passt aber gut zu vielen „Indianern“, die zumindest derzeit erst geringe „Häuptlingsambitionen“ haben:
Sie sagen einfach die Wahrheit! Sie rufen die ersten Absender der Vertragsangebote an, bedanken sich sehr für das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und unterstreichen noch einmal, dass Sie diese Position dort gern übernehmen würden. Und dann schildern Sie Ihr Problem: Sie seien ja Berufsanfänger, hätten sich verständlicherweise mehrfach beworben, stießen auch auf erfreulich positive Resonanz bei Ihren Bemühungen, hätten nun aber ein Problem: Sie hätten ein ungutes Gefühl dabei, sich jetzt hier auf dieses Angebot festzulegen, während noch weitere Gespräche ausstünden. Vielleicht fehle Ihnen einfach auch die Übung im Umgang damit, aber Sie könnten jetzt einfach noch keine Festlegung treffen. Ihre Bitte: weitere … Wochen (übliche Bearbeitungsdauer ab erstem Vorstellungsgespräch + ein bis zwei Wochen Sicherheitsreserve). Und Sie wüssten natürlich auch, dass Sie damit viel verlangten. Tja, dann sagen die entweder ja oder sie bedauern und ziehen ihr Angebot zurück. Aber Sie mussten nicht entscheiden. Sie haben nur wahrheitsgemäß berichtet. Viele Menschen fühlen sich damit besser.
7. Ein entscheidungsfreudiger, souverän handelnder Mensch würde so vorgehen: Jedes hereinkommende Angebot wird sorgfältig analysiert, dann wird unter Berücksichtigung möglicher Alternativen (Anzahl der noch ausstehenden Vorstellungsgespräche, Attraktivität jener Positionen und Firmen) entschieden: Absage oder Unterschrift. Ach ja, im Falle einer Unterschrift sagt man sofort alle noch ausstehenden Gespräche und Bewerbungen ab – dann erfährt man auch nie, ob man anderswo auch noch ein konkretes Angebot bekommen hätte. Und dann zweifelt man seine eigene Entscheidung nie wieder an. „Hätte ich damals vielleicht doch…“ ist tabu. Widmen Sie Ihre Aufmerksamkeit der Zukunft. Und ob Sie wirklich einen Fehler gemacht hatten, wird nie bewiesen werden.
Kurzantwort:
1. Weder der Berufseinsteiger noch später der Kandidat mit Praxis darf hoffen, alle denkbaren Angebote aus einer Bewerbungsaktion zeitgleich zur Auswahl auf den Tisch zu bekommen.
2. Entscheidungsstärke ist die Fähigkeit, auch unter Druck Festlegungen zu treffen, die man mangels Informationen „eigentlich“ nicht verantworten kann. Genau was wird vom Manager gefordert.
Frage-Nr.: 2175
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 48
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2007-11-30
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