Was kann ich bei einem schlechten Zeugnis machen?
Ich bin 27, habe Maschinenbau an einer FH studiert (1,3) und anschließend ein Aufbaustudium mit wirtschaftlichem Hintergrund an einer Universität begonnen (voraussichtlich 1,7). Momentan schreibe ich meine Masterarbeit in einem Beratungsunternehmen. Während meiner gesamten Studienzeit absolvierte ich mehrere Praktika in verschiedenen Industrieunternehmen, die daraus resultierenden Arbeitszeugnisse liegen alle bei der Note 1.
Der schwarze Fleck auf meinem Lebenslauf ist das Arbeitszeugnis, welches mir für die Diplomarbeit ausgestellt wurde. Mit einer Beurteilung zwischen 3 – 4 entsagt mir der Aussteller jeglicher fachlicher und sozialer Kompetenz. Grund für die schlechte Beurteilung ist auf die nicht vorhandene Chemie zwischen meinem Betreuer und mir zurückzuführen, anders kann ich es mir nicht erklären. Ein von mir gewünschtes klärendes Gespräch fand nicht statt. Die Bewertung der Diplomarbeit durch meine Professoren erfolgte dagegen mit einer 1,3.
Das Arbeitszeugnis der Masterarbeit, in der ich mich gerade befinde, wird auch sehr gut ausfallen, das Feedback war bisher nur positiv. Da ich mich in den nächsten Wochen bewerben möchte, werde ich dieses Arbeitszeugnis leider noch nicht beifügen können.
befinde mich gerade in einem Dilemma.
Wie soll ich mich verhalten? Das schlechte Arbeitszeugnis den Bewerbungen beilegen – mit dem Risiko, gar nicht erst für interessante Stellen eingeladen zu werden? Oder das Dokument nicht beilegen – mit dem Risiko, im Vorstellungsgespräch auf das fehlende Arbeitszeugnis angesprochen zu werden? So hätte ich zumindest die Möglichkeit zur Argumentation.
Wie kann in diesem Fall eine überzeugende Argumentation erfolgen? Die Schuld auf den Anderen zu schieben, führt bestimmt nicht weiter …
Antwort:
Sie werden nach der Lektüre dieser Antwort ein völlig neuer Mensch sein – befreit von Problemen, die Sie drückten und beladen mit neuen, die Sie vorher zwar hatten, aber wohl nicht kannten.
Ich gehe einmal davon aus, dass Deutsch Ihre Muttersprache ist, Ihr Vorname und die Art mancher Formulierungen sprechen dafür. Aber: Sie werden demnächst Universitätsabsolvent sein, was ja irgendwie verpflichtet, wozu auch immer. Leider muss man Ihnen sagen, dass Ihre Art zu formulieren partiell völlig unzureichend ist!
Sie wollen Beispiele: „Mit einer Beurteilung zwischen 3 – 4 entsagt mir der Aussteller jeglicher fachlicher und sozialer Kompetenz!“ Das ist so durch und durch unmöglich, da wird ja die Milch sauer, harmlos ausgedrückt. Es beginnt bei „zwischen 3 – 4“, das geht so nicht. Man kann zwar „zwischen 3 und 4“, nicht aber „zwischen 3 bis 4“ sagen, es klingt grauenhaft. Dann: Ich könnte der Krone von England entsagen, so ich sie denn hätte. Aber ein Dritter kann „mir“ gar nichts entsagen, das geht einfach nicht. Gehen würde: „… spricht mir der Aussteller … ab.“ Und die Endungen von „jeglicher“, „fachlicher“ und „sozialer“ sind in jedem Falle falsch.
Und es gibt auch keine „nicht vorhandene Chemie“ zwischen zwei Menschen, man sagt „die Chemie stimmt“ oder „sie stimmt nicht“; eine nicht existierende Chemie ist sprachlich nicht vorgesehen.
Und Sie befinden sich auch nicht in der Masterarbeit, darin ist es viel zu eng. Sie schreiben gerade Ihre Arbeit, das ist alles. Dann könnten Sie sich in einem Dilemma befinden, das geht. Aber mit dem Wort „gerade“ („Ich befinde mich gerade in einem Dilemma“) machen Sie alles wieder kaputt, das ergibt keinen Sinn (in diesem Zusammenhang).
Dann gibt es wieder andere Sätze, die völlig überzeugen. Mein Rat: Schreiben Sie so wenig wie möglich – und wenn Sie es tun, so einfach(!) wie es irgend geht. Vielleicht haben Sie das Bestreben, sich wie ein künftiger Uni-Absolvent auszudrücken und greifen zu „gebildet“ klingenden Formulierungen, die Sie nicht beherrschen.
Als Beispiel für eine einfache, klare Formulierung statt des Satzes mit der Kompetenz: „Mein Betreuer gab mir eine Beurteilung von 3 – 4. Er meinte, ich hätte keine fachliche und keine soziale Kompetenz!“
Nun müssen Sie mir nur noch glauben, dass ich Ihnen damit helfen will – weil erkannte Probleme halb gelöste Probleme sind. Achten Sie beispielsweise bei Anschreiben zu Bewerbungen auf diese Schwäche. Sonst scheitern Sie schon daran.
Und nun lösen wir Ihr Dilemma in Nichts auf: Erstens haben Sie noch gar keine „Arbeitszeugnisse“, weil Sie nach allgemeiner Auffassung erst nach abgeschlossenem Studium so richtig mit der „Arbeit“ anfangen. Was Sie haben, sind etwa Praktikantenzeugnisse oder eben auch „ein Unternehmenszeugnis über die Anfertigung meiner Diplomarbeit“. Und jenes kritische Dokument stammt aus der längst abgeschlossenen Phase Ihrer FH-Diplomarbeit, die Sie bei einem (oder in einem) Unternehmen angefertigt haben. Und wichtig dabei ist erst einmal die Note. Die vergibt der Professor, sie war gut.
Ein Unternehmenszeugnis aus jener früheren Phase vor Studienabschluss nicht zu haben, ist zunächst allenfalls eine hochgezogene Augenbraue wert. Eingeladen zum Vorstellungsgespräch werden Sie dennoch.
Und falls im Gespräch jemand nach dem „alten“ Dokument fragt, dann
a) haben Sie gar keines oder
b) (besser) Sie holen Ihres aus der Tasche, lächeln leicht und sagen: „Das hatte ich bewusst nicht beigelegt, weil ich mich wegen der teilweise schwachen Bewertung geschämt habe.“ Das akzeptiert der Gesprächspartner zwar, aber dann will er wissen: „Was war denn da los?“
Und dann sagen Sie: „Die Schuld liegt bei mir, ich habe einen Fehler gemacht.“ Das denkt der Partner ohnehin – aber ein Bewerber, der diese Selbstverständlichkeit zugibt, ist eine Sensation! Und Ihr Fehler? „Ich habe den möglichen Konflikt zwischen den Ansprüchen des notengebenden Professors und dem Betreuer im Unternehmen unterschätzt. Der Professor wollte vor allem die Theorie, den wissenschaftlichen Unterbau, ausführlich dargestellt haben, der Betreuer in der Firma war nur an praktisch verwertbaren Ergebnissen interessiert. Heute ist mir klar, ich hätte einen Ausgleich beider – verständlicher – Interessen herbeiführen müssen. Ich hatte mich jedoch etwas einseitig auf die Forderungen der Hochschule ausgerichtet. Heute würde ich das anders machen – die Reaktion des Betreuers war mir eine Lehre.“ Das wird einen guten Eindruck hinterlassen und weitgehend akzeptiert werden.
Denn: Der junge Mensch, insbesondere der Student, hat ein Recht auf Fehler. Nur darf er nicht „planlos Mist gebaut“ haben. Er soll sich schon etwas denken bei seinem Tun. Aber da er noch nicht alles weiß, kann er durchaus auch einmal falsch liegen. Wichtig ist nur, dass er zeigt, dazugelernt zu haben und dass er nicht etwa stur und unbelehrbar äußert, er würde es wieder tun.
Nun zum Kern der ganzen Geschichte. Lernen Sie für Ihr ganzes Leben: Irgendeine Art von Ärger mit Vorgesetzten (der Betreuer gilt als solcher) ist dem Angestellten nicht erlaubt. Natürlich gibt es solche Probleme immer mal wieder, aber offiziell darf es sie nicht geben. Auch die angeblich nicht stimmende „Chemie“ zwischen Chef und Mitarbeiter gilt nicht als entlastende Ausrede.
Der Angestellte (offizielle Definition: der „abhängig Beschäftige“) hat in der Idealkonstellation da zu „funktionieren“ wo er sich hingestellt hat oder wo sein Arbeitgeber ihn hinstellt. Das war schon immer so. Oder was, glauben Sie, wäre mit dem Kommandeur der XXIII. Römischen Legion geschehen, wenn er so um 45 v. Chr. erklärt hätte: „Also mit diesem Cäsar kann ich nicht. Ich glaube, die Chemie zwischen uns stimmt nicht.“ Ab in die Wüste – von dem Mann hätte man nie wieder etwas gehört.
Manche Dinge ändern sich eben nicht, auch nicht in zweitausend Jahren. Oder: Der „Fortschritt“ in den Beziehungen der Menschen zueinander ist kleiner als man denkt.
Kurzantwort:
Vorgesetzte, die man nicht zufrieden stellt, schreiben später schlechte Zeugnisse.
Frage-Nr.: 2239
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 29
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2008-07-16
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