Welche Bezeichnung ist im Lebenslauf zu verwenden, wenn der Unternehmensname sich geändert hat?
Welche Bezeichnung ist im Lebenslauf für Arbeitgeber (Beschäftigungsverhältnis) oder Bildungseinrichtungen (Weiterbildung) zu verwenden, wenn diese zwar heute noch existieren, aber der Name sich geändert hat? Ist es korrekt, wenn z. B. beim aktuellen Arbeitgeber nur die heutige Bezeichnung genannt wird oder ist die Angabe der zum Eintrittszeitpunkt gültigen Bezeichnung zusätzlich notwendig?
Antwort:
Probleme sind bei diesem Thema aus folgenden Konstellationen heraus zu erwarten – und auf sie alle müssen Sie vorbereitet sein, ihnen allen muss Ihr Werk (Lebenslauf) gerecht werden:
a) Sie müssen schlicht wahrheitsgemäß angeben, wo Sie vom 01.04.1987 bis zum 31.07.1996 beschäftigt waren, also muss dieser Name (bzw. alle während dieser Zeit geltenden) genannt werden. Einfach aus Prinzip.
b) Denken Sie an das zugehörige (oder zu erwartende) Zeugnis. Es wird auf einem Briefbogen geschrieben, der zum Zeitpunkt des Ausscheidens gilt. Also muss dieser Name in jedem Fall auftauchen. Nichts ist ärgerlicher für den Bewerbungsleser als zwei nicht zueinanderpassende Arbeitgebernamen für eine Werdegangphase in Lebenslauf und Zeugnis.
c) Manche Bewerbungsleser haben zufällige Detailkenntnisse, wissen viel über den Arbeitgeber, um den es geht. Die wundern sich dann darüber, dass der Bewerber für die gesamte Zeit „Müller & Sohn“ angibt, während doch dieser Name durch Fusion lange vor dem Ausscheiden von der Bildfläche verschwunden sein müsste.
Zwei Einschränkungen entlasten Sie:
d) Irgendwelche Veränderungen, die nach Ihrem Ausscheiden geschehen sind, interessieren nicht. Auch alle Angaben zu Größe, Branche, Produkten usw. beziehen sich ausschließlich auf die Zeit Ihrer Beschäftigung dort. Sofern Sie sich etwas davon versprechen, könnten Sie jedoch in Klammern hinter dem Arbeitgebernamen kurz angeben „(heute Meier & Sohn)“.
e) Auf minimale Veränderungen kommt es nicht so an. Wenn Sie im Lebenslauf „Lehmann & Sohn“ schreiben und das Zeugnis lautet auf „Lehmann KG“, ist das noch in Ordnung – der Leser ist mit dem Identifikationsbegriff „Lehmann“ völlig zufrieden (mit einem Zeugnis von „Schulze + Schmitz“ ohne Erklärung wäre er es hier nicht).
Für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen gilt eine entsprechende Empfehlung. Zum Schluss ein Beispiel für eine Angabe im Lebenslauf:“01.04.87 – 31.07.96 Lehmann & Sohn, ab 1991 Schulze & Tochter KG a. A.“
Und um auch hier Klarheit zu schaffen: Bei den üblichen nachfolgenden Angaben zu Größe, Branche und Produkten können Sie die Daten vom Eintritts- oder vom Austrittszeitpunkt nehmen – die Hauptsache ist, sie haben irgendwann in dieser Zeit gestimmt.
Bei der Gelegenheit: Die Angabe einer Internetadresse eines Arbeitgebers ersetzt Angaben des Bewerbers zu diesem Unternehmen nicht! Das Motto eines Bewerbers lautet: „Alles was für den Leser meiner Bewerbung nach menschlichem Ermessen wissenswert sein könnte, liefere ich ihm in Lebenslauf und/oder Anschreiben mit“ und nicht: „Ich bin zu faul; hier ist die Adresse – wenn du willst, kannst du ja recherchieren.“
Kurzantwort:
Alle Angaben zum Arbeitgeber im Lebenslauf beziehen sich nur auf die Zeit der Beschäftigung dort. Namensänderungen des Unternehmens in dieser Phase sollten auch mit dem Ziel angegeben werden, Namensgleichheit zwischen Lebenslauf und Zeugnisbriefkopf herzustellen.
Frage-Nr.: 2373
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 49
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2009-12-04
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