In welcher Sprache sollte man sich bei einer zweisprachigen Stellenanzeige bewerben?
Dass Sprachkenntnisse gefordert werden und dass es diverse Abstufungen gibt, ist mir nicht neu. Allerdings bin ich jetzt schon wiederholt über Stellenausschreibungen gestolpert, die „zweisprachig“ – meist in deutscher und englischer Sprache – waren und in denen fließendes Englisch gefordert wurde. Da es sich dabei um deutsche Firmen handelt, die aber international agieren, bin ich mir unsicher, in welcher Sprache eine Bewerbung sinnvoll ist.
Ich schwanke zwischen deutschem Lebenslauf, weil es sich um deutsche Standorte des Konzerns handelt und einem englischen Dokument, um a) zu beweisen, dass man diese Sprache fließend beherrscht und weil b) die Muttersprache zu beherrschen, schließlich selbstverständlich ist.
Antwort:
Nun seien Sie bloß vorsichtig mit der Beherrschung der Muttersprache. Schon Ihr erstes hier abgedrucktes Wort ist im Original falsch, ich habe auch sonst noch einige Fehler auszumerzen versucht.
Im Detail sind die Dinge oft noch viel komplizierter: Nehmen wir einmal an, jemand suchte für eine bestimmte Position einen Deutschen. Solange er das denkt, geht es ja noch – aber schreiben oder sagen dürfte er das nicht (mehr). Also würde er sich mit der Forderung nach fließendem Deutsch behelfen – und hoffen, damit nur den Muttersprachler zu motivieren und den eher radebrechenden Bewerber abzuschrecken.
Oder im international ausgerichteten Konzern sitzt auf dem Chefsessel ein Ausländer, der mit deutschen Bewerbungen nichts anfangen könnte. Also fordert man die in Englisch an, obwohl die Tätigkeit so ausgerichtet ist, dass der Außenstehende keine Notwendigkeit für eine Fremdsprache erkennt.
Oder ein sehr modern denkender Personalleiter kommt auf die Idee, „wir inserieren in Zukunft immer zweisprachig, um unsere globale Ausrichtung zu unterstreichen“.
Nichts ist unmöglich, und Sie können von außen nicht immer ergründen, warum etwas geschieht.
Ihre zweisprachige Anzeige, in der offenbar „nur“ fließendes Englisch gefordert wurde, während von Deutschkenntnissen nicht die Rede war, könnte auch ein Signal an englischsprachige Ausländer sein, sich hier zur bewerben.
Am besten ist es, Sie kümmern sich nicht um die schwer zu erforschenden Hintergründe, lesen aber aufmerksam, was der Inserent von Ihnen will! Verlangt er eine Bewerbung in einer bestimmten Sprache, dann geben Sie sie ihm. Es spricht auch sicher nichts dagegen, auf den Gag der zweisprachigen Anzeige den Gag der zweisprachigen Bewerbung zu setzen, allerdings bläht das den Umfang des Machwerks stark auf.
Achtung: Wenn in einer Anzeige eine Fremdsprache gefordert wird, ist das keine pauschale Aufforderung, die Bewerbung in dieser Sprache abzufassen! Die Unterlagen werden meistens zuerst von deutschem Verwaltungspersonal gelesen, das vielleicht gar nicht so sicher im Gebrauch dieser Fremdsprache ist. Denken Sie einmal an Chinesisch!
Und das Einreichen einer Bewerbung als Arbeitsprobe für den Grad der Beherrschung einer Sprache ist natürlich Unsinn. Sie könnten ja fremde Hilfe in Anspruch genommen haben. Es gilt: Eine perfekt abgefasste Bewerbung ist nur ein Indiz für entsprechende Fähigkeiten des Bewerbers, eine mit diversen Fehlern behaftete ist jedoch ein Beweis für kritisch zu sehende Aspekte.
Kurzantwort:
1. Der Inserent eines Stellenangebots bekommt die Bewerbung so, wie er sie ggf. ausdrücklich wünscht. Fehlt ein solcher Wunsch, ist bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen (oder dem inserierenden Teil davon) und einer (auch) in deutscher Sprache gehaltenen Anzeige die Bewerbung in deutscher Sprache angebracht.
2. Im Anzeigentext geforderte Fremdsprachenkenntnisse bedeuten nicht, dass die Bewerbung in dieser Sprache geschrieben werden soll. Eine solche Ausfertigung würde ja auch nichts(!) beweisen.
Frage-Nr.: 2390
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 7
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2010-02-18
Ein Beitrag von: