Die Kündigung auf eigenen Wunsch. Was sollte in ein Kündigungsschreiben rein?
Frage:
Ich suche eine Empfehlung für ein Schreiben, das wahrscheinlich jeder gerne aufsetzt, wenn er es denn braucht: die Kündigung auf eigenen Wunsch. Was sollte in ein Kündigungsschreiben rein? Wem übergebe ich das Kündigungsschreiben, der Personalabteilung oder meinem direkten Vorgesetzten?
Grund für die Kündigung ist der Wunsch, mich neuen Aufgaben widmen zu wollen, hinzu kommt noch der Wechsel des Fachgebietes.
Ich bin seit Längerem als externer Mitarbeiter bei einem Automobilkonzern eingesetzt. Der Auftrag, für den mein (Verleih-)Arbeitgeber tätig ist, wurde gerade erst verlängert.
Sollte ich die Mitteilung meines Ausscheidens beim Kundenunternehmen meinem Chef überlassen oder sollte ich selber vorher schon ein Gespräch mit dem Vorgesetzten beim Kunden suchen?
Gefühlsmäßig würde ich zu Letzterem tendieren.
Antwort:
Entsprechend den drei Absätzen Ihrer Frage antworte ich in drei Teilen, die ersten beiden sind allgemeingültig, betreffen also das klassische „feste“ Arbeitsverhältnis. Die besondere Situation der Arbeitnehmer-Verleihung kommt erst im dritten Teil.
1.1 Formal reicht ein an den Arbeitgeber gerichtetes Schreiben etwa dieses Inhalts völlig aus:
„Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum … (Datum des letzten Arbeitstages gemäß vertraglicher Kündigungsfrist).
Mit freundlichen Grüßen(Datum, Unterschrift).“
Die Formulierung „auf eigenen Wunsch“ verwendet man nicht. Sie taucht später im Zeugnis auf – weil es eine Kündigung auf Ihren Wunsch hin war, nicht etwa weil Sie das so ausgedrückt hätten. Es handelt sich um eine Besonderheit der Zeugnisgestaltung, nicht des Kündigungsschreibens.
Wählen Sie immer die Schriftform, sie ist ohnehin in den meisten Verträgen vorgeschrieben.
1.2 Wenn Sie sich in einem halbwegs vernünftig laufenden Arbeitsverhältnis befinden, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen über einen eventuellen Postweg per Einschreiben, über die Mitnahme eines Zeugen bei Abgabe der Kündigung, über eine Quittung der Personalabteilung oder über die denkbare „Ausrede“ des Arbeitgebers, er habe die Kündigung nie erhalten (mit der Konsequenz, dass Sie dann gleichzeitig zwei Arbeitsverhältnisse hätten). So etwas macht niemand.
Wenn Sie sich jedoch im „Kriegszustand“ mit dem Arbeitgeber befinden, wenn nur noch über Anwälte miteinander gesprochen wird etc., dann sollten Sie sich auch für den Kündigungsablauf rechtlichen Rat holen.
1.3 Standard-Adressat der schriftlichen Kündigung ist die Personalabteilung. Aber: Ihr Vorgesetzter, dessen Wohlwollen Sie für die anschließende Formulierung des Arbeitszeugnisses oder für die spätere Abgabe von Referenzen noch brauchen, sollte unter keinen Umständen(!) erst durch einen Anruf der Personalabteilung von Ihrer Kündigung erfahren. Das wäre eine ziemliche Blamage für ihn, die er Ihnen übel nehmen würde. Denn von einer Führungskraft wird erwartet, dass sie weiß, was in ihrem Zuständigkeitsbereich vorgeht.
Also: Sie informieren Ihren Vorgesetzten mündlich, überreichen ihm ggf. eine Kopie der Kündigung (keinesfalls zwingend erforderlich) und übermitteln im Anschluss daran der Personalabteilung Ihr Kündigungsschreiben.
1.4 Das war die „Pflicht“, jetzt kommt die „Kür“ einer solchen Kündigung. Sie umfasst zwei Elemente:
a) die Information des Vorgesetzten:Wenn Sie ein guter Mitarbeiter sind – und eigentlich reden wir hier nur von solchen -, dann ist Ihre Kündigung für Ihren Chef die Ansage eines unangenehmen Verlustes. Versuchen Sie, Ihre Information nicht so hinüberzubringen, dass sie wie ein Schock empfunden wird.Planen Sie ein paar Minuten für das Gespräch ein. Sagen Sie einleitend etwas Nettes (wie gern Sie dort arbeiten, wie viel Sie lernen konnten, wie wertvoll seine Unterstützung für Ihre Arbeit war – irgendetwas in dieser Art). Dann wäre es hilfreich, wenn Sie auf irgendeinen konkreten Punkt innerhalb Ihres Verhältnisses Bezug nehmen könnten, z. B.: „Sie erinnern sich, dass ich in der letzten Zeit mehrfach die Frage gestellt hatte, wie es mit mir weitergehen könnte. Leider konnten Sie mir wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage keine konkreten Hoffnungen machen, was ich ja auch absolut verstanden habe. Aber nun habe ich ein Angebot eines Unternehmens vorliegen, von dem ich zumindest glaube, dass sich meine Erwartungen dort erfüllen werden.
Ich habe mich entschlossen, dieses Angebot anzunehmen. Die Entscheidung habe ich mir nicht leicht gemacht, schließlich gebe ich hier einiges auf, das mir etwas bedeutet hat. Vielleicht mache ich ja auch einen Fehler, das weiß man immer erst hinterher. Aber bei Ihnen möchte ich mich schon jetzt für die gute, für mich sehr wertvolle Zusammenarbeit bedanken.
Die schriftliche Kündigung gebe ich bei der Personalabteilung ab. Ich habe Ihnen eine Kopie mitgebracht.“
b) das Kündigungsschreiben:Dann lautet ein „Kür“-Schreiben einer Kündigung etwa so:
„Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum …Ich betone bei dieser Gelegenheit ausdrücklich, dass ich hier sehr gern gearbeitet habe. Dabei habe ich viel lernen können. Ebenso dankbar bin ich für das Vertrauen, das meine Vorgesetzten mir entgegengebracht haben und die aus meiner Sicht stets als angenehm empfundene Zusammenarbeit.
Ich habe mich nun zwar entschlossen, ein anderes Angebot anzunehmen, die Entscheidung ist mir aber, das sage ich gern, nicht leichtgefallen.Mit freundlichen Grüßen(Datum, Unterschrift)“
Mit so einem Schrieb lebt nicht nur Ihr Arbeitgeber irgendwie besser (das sind auch nur Menschen), auch Ihr Chef hat, wenn er seinen Chef über Ihr Ausscheiden informiert, „etwas Nettes“ vorzuweisen, wenn er die Kopie Ihrer Kündigung vorlegt.
1.5 Zwei mögliche Vorgehensweisen sind tabu:
– die Kündigung am letztmöglichen Tag im Rahmen Ihrer Kündigungsfrist. Letztere dient dazu, dass Ihr Chef Zeit für die Suche nach einem Nachfolger hat, das würden Sie ihm nun erschweren. Sie würden juristisch korrekt handeln, aber Ihren Chef verärgern. Manchmal sind die Verhältnisse so, dass es nicht anders geht, dann entschuldigen Sie sich für diesen „unschönen Termin“, an dem Sie kündigen und sagen Sie beispielsweise, Sie hätten den neuen Arbeitsvertrag wegen irgendwelcher Probleme erst seit gestern vorliegen, daher könnten Sie leider erst in der allerletzten Minute kündigen, was Sie sehr ungern so gestalten würden.
– jegliche Art von kritischen Äußerungen über die Verhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber. Die schmerzlich vermisste Gehaltserhöhung bleibt ebenso unerwähnt wie die „ungerechte Behandlung“ durch den Chef. Ein aufrechter Mensch, der sich beklagen will, tut das vorher. Wer es anlässlich oder nach der Kündigung ausspricht, muss damit rechnen, dass man sein Vorgehen als „billig“ einstuft.
2.1 Nennen Sie im Kündigungsschreiben und möglichst auch im Gespräch von sich aus überhaupt keine Gründe für Ihren Wechsel. Wird nachgefragt, äußern Sie sich so allgemein wie es geht. Vor allem triumphieren Sie nicht etwa: „Sie haben mich nie befördern wollen, der neue Arbeitgeber hat mich sofort als Gruppenleiter eingestellt.“ Das wäre ja auch schon wieder Kritik am heutigen Arbeitgeber.
2.2 Falls Ihre Personalabteilung routinemäßig Austrittsgespräche führt, geben Sie vorsichtig sachliche Gründe an, halten Sie sich aber mit Kritik – vor allem an Personen – zurück.
2.3 Ein bisschen problematisch ist die optimale Antwort auf die denkbare Chef-Frage, zu welchem Unternehmen Sie gehen und was Sie dort tun werden.
Sofern Sie keine Wettbewerbsklausel im Vertrag haben, geht Ihren alten Arbeitgeber das eigentlich nichts an – eine offene Antwort ist jedoch üblich (sofern Sie nichts zu verbergen haben). Verweigern Sie die Antwort, könnte Ihr heutiger Chef sich vor den Kopf gestoßen fühlen (Misstrauen kränkt).
Nun gilt bei manchen mittelständischen Betrieben im großstadtfernen Raum der Wechsel zum Wettbewerber pauschal als „Hochverrat“, ob Sie nun ein Wettbewerbsverbot im Vertrag haben oder nicht. Dann müssen Sie abwägen …Mit einer Antwort wie „Dazu möchte ich nichts sagen, aber bitte gehen Sie davon aus, dass ich niemals etwas tun würde, was diesem Unternehmen schadet“ sind Sie immerhin auf der korrekten Seite. Eine Garantie gegen Wutanfälle ist das jedoch nicht. Große Unternehmen reagieren in dieser Frage übrigens sehr viel gelassener.
3. Als Arbeitnehmer eines Dienstleisters, der seine Mitarbeiter an Dritte verleiht, müssen Sie zunächst beachten, dass nur der Dienstleister Ihr Arbeitgeber ist. Bei ihm müssen Sie kündigen, dabei gilt erst einmal alles, was weiter oben dazu gesagt worden ist.
Zu dem „Vorgesetzten“ beim Kundenunternehmen haben Sie eigentlich gar keine persönliche Vertragsbeziehung. Den müssen Sie keinesfalls informieren, das ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers. Aber ich verstehe natürlich, dass Sie ihn persönlich informieren möchten (sofern das Verhältnis zu ihm in Ordnung ist). Vermeiden Sie es aber, diesen Vertreter Ihres Kunden so früh zu informieren, dass Ihr Arbeitgeber von ihm erfährt, dass Sie gehen werden.
Am besten kündigen Sie bei Ihrem Dienstleistungsarbeitgeber und besprechen mit dem, wer wann den Kunden informiert. Dabei können Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie zu dem „Vorgesetzten“ beim Kunden ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben und dass Sie ihn persönlich informieren möchten. Aber die Entscheidung liegt beim Dienstleister-Arbeitgeber. Der will vielleicht auch zeitlichen Spielraum gewinnen, um gleichzeitig mit der Information des Kunden über Ihre Kündigung eine Nachfolgeregelung anbieten zu können.
Bedenken Sie: Ihr Zeugnis bekommen Sie ausschließlich vom Dienstleister (manchmal gelingt es, vom „Vorgesetzten“ beim Kunden noch eine zusätzliche Referenz zu ergattern).
Kurzantwort:
Die Kündigung „auf eigenen Wunsch“ ist formal überaus einfach und problemlos. Wer aber geschickt ist und langfristig denkt, hängt an diese simple Pflichtübung noch eine aufwendigere „Kür“ an – im ureigenen Interesse.
Frage-Nr.: 2399
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 12
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2010-03-25
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