Soll oder muss ich Kurzarbeit in einer Bewerbung angeben?
Seit über 20 Jahren bin ich als Konstrukteur tätig, seit ein paar Jahren bei einem Ingenieurdienstleistungsunternehmen. Seit mehreren Monaten musste ich in Kurzarbeit gehen, weil die derzeitige Auftragslage nicht für eine Vollbeschäftigung ausreicht.
Darf ich in Bewerbungen mitteilen, dass ich zurzeit in Kurzarbeit bin und daher einen neuen Job suche? Oder ist es besser, die Kurzarbeit zu verschweigen? Oder bin ich sogar verpflichtet, Bewerbungsempfängern meinen Kurzarbeiterstatus zu nennen?
Antwort:
Die Frage nach der Motivation des Bewerbers für diesen angestrebten Wechsel („Warum bewirbt sich dieser Kandidat, warum will er dort weg, was verspricht er sich bei uns?“) ist eine der Kernfragen, die sich der Bewerbungsempfänger stellt und auf die er eine möglichst überzeugende Antwort erwartet. Da in den meisten Fällen die eigentliche Ursache für den Wechsel im heutigen Unternehmen liegt und das Streben nach der ausgeschriebenen Position erst die Folge davon ist (selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen), ist die Antwort auf „Warum will er dort weg?“ von zentralem Interesse. Immer. Und wer sie nicht beantwortet, lässt Lücken – an denen er im Extremfall sogar scheitern kann.
Also brauchen Sie eine sachliche, überzeugende, Sie nicht belastende und Ihren Wert nicht schmälernde Aussage dazu. Beispiel: „Mein Chef hält mich für einen totalen Versager“ klingt glaubhaft, überzeugt, befriedigt die Neugier des Lesers vollständig – ruiniert aber Ihre Chancen total.
Bei der Gelegenheit: Natürlich ist auch eine Argumentation nach der Art erlaubt und hilfreich: „Mir geht es gut, mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt, ich muss nicht wechseln. Aber ich will, dass es mir noch besser geht – und die Chance dazu entnehme ich Ihrer Anzeige.“ (Dies ist ein Denkmodell, keine wörtlich zu übernehmende Vorlage.)
Aber irgendeine Begründung brauchen Sie. Und da kommt die Kurzarbeit gerade recht.Kurzarbeit in einem Unternehmen ist auch niemals „geheim“, sie steht in der Zeitung, beim Arbeitsamt ist sie angemeldet, viele Mitarbeiter sind davon betroffen – Sie plaudern nichts aus, was sonst verborgen geblieben wäre. Die Begründung für die Bewerbung ist akzeptabel – wenn schon Kurzarbeit herrscht, kann man keinem Mitarbeiter übel nehmen, wenn er sich anderweitig umsieht.
Also angeben dürfen Sie die Kurzarbeit; ein Verschweigen ist nicht erforderlich – und würde voraussetzen, dass Sie einen anderen Grund anführen, warum Sie wechseln wollen. Verpflichtet zur Nennung der Kurzarbeit sind Sie in der schriftlichen Bewerbung nicht, im Vorstellungsgespräch, wenn konkret und im Detail nach heutigen Bezügen gefragt wird, sollten Sie diesen Umstand erwähnen. Es geht nur um Korrektheit, Ihre Chancen mindert das nicht.
Und was Ihren heutigen Arbeitgeber angeht: Der müsste eigentlich Mitarbeiter entlassen. Das will er vermeiden, daher als Ausweichlösung die Kurzarbeit. Aber jeder, der jetzt geht, hilft dem Unternehmen beim Überleben.
Kurzantwort:
„Warum bewirbt sich der Kandidat?“ ist eine Kernfrage, die der Bewerbungsempfänger stellt – und auf die er im Anschreiben eine Antwort erwartet.
Die Angabe „Mein derzeitiger Arbeitgeber musste Kurzarbeit veranlassen“ ist eine überzeugende Begründung für den Wechselwunsch (sie wäre es sogar, wenn nur Nachbarabteilungen betroffen wären und man selbst – noch – nicht).
Frage-Nr.: 2404
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 15
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2010-04-16
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