Heiko Mell 02.01.2016, 06:17 Uhr

Aus welchen Gründen werden Insolvenzverfahren von Rechtsanwälten und Gerichten derart in die Länge gezogen?

Frage/1: Auf genau 40 Bewerbungen erhielt ich 30 Einladungen zur Vorstellung innerhalb der Zeit eines Insolvenzverfahrens von 22 Monaten. Leider kam es bislang noch nicht zur Vorlage eines Arbeitsvertrags. Aus welchen Gründen werden Insolvenzverfahren von Rechtsanwälten und Gerichten derart in die Länge gezogen. Wo liegen meine Fehler?

Frage/2: Wie kann ich als ehemalige Führungskraft wieder unkompliziert in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden? Besteht ein Interesse an Ingenieuren mit umfangreicher Erfahrung oder werde ich in Konkurrenz zu Studienabgängern unterliegen?

Antwort:

Antwort/1: Da der Mensch dazu neigt, immer dieselben Fehler zu wiederholen („Sie tun es immer wieder“), werden Sie wohl die Bewerbungsempfänger und mich ähnlich falsch behandeln. Mir z. B. geben Sie viel zu wenig Informationen – mit dem bisschen Text (s. o.) kann ich Ihnen nicht wirksam helfen.

Wie schön wäre es gewesen, hätten Sie eine Bewerbung beigefügt. So weiß ich nicht einmal, ob Sie 36 oder 63 Jahre alt und was Sie von Beruf sind. Von anderen Details ganz zu schweigen. Beispielsweise, was Sie den Adressaten Ihrer Briefe so schreiben. Ich habe danach Ihr Problem völlig falsch eingeschätzt. „Was ist denn so schlimm daran, wenn die Insolvenzabwicklung seines Arbeitgebers so lange dauert?“, habe ich gedacht. „Er bewirbt sich ab dem ersten Tag des Verfahrens, jeder Empfänger versteht das – was soll die ganze Frage überhaupt?“

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Erst später und nach einigem Nachdenken bin ich zu der Vermutung gekommen: Die im Betreff Ihrer Zuschrift erwähnte Mini-GmbH gehörte Ihnen, Sie waren kein unschuldig betroffener Angestellter, es ist Ihre höchstpersönliche Pleite. Und das haben Sie mir mehr oder minder „verschwiegen“ – und das haben Sie mit höchster Wahrscheinlichkeit auch den Bewerbungsempfängern verschwiegen. Dann kam es zum Vorstellungsgespräch, dort kam die Wahrheit „ans Licht“, jetzt wollten die Firmen nicht mehr, deshalb blieben die Verträge aus.

Sagen wir es so: Wer nach 40 Bewerbungen 30 Einladungen zur Vorstellung erhält, aber kein Vertragsangebot bekommt, hat in der Bewerbung Hoffnungen geweckt, die er im „Kreuzverhör“ nicht halten konnte. Das war Ihr Fehler, dort wie hier bei mir. Sie haben schriftlich signalisiert „alles in Ordnung“, im Gespräch kam heraus (die Zuhörer waren darauf nicht vorbereitet) „nichts ist in Ordnung, der Kandidat hat ein Riesenproblem; und er hat uns getäuscht und uns das in seiner Bewerbung verschwiegen“. Bewerbungsempfänger mögen so etwas gar nicht.

Pauschal kann man folgende gravierende(!) Bedenken gegen einen Bewerber unterstellen, der als verantwortlicher Unternehmensführer in die Insolvenz gegangen ist:

a) Er war in dem, was er da gemacht hat (sein freier Wille, dies ist ein freies Land), erfolglos, sehr erfolglos. Das ist schlecht in einer Erfolgsgesellschaft (ich weiß sehr wohl, dass man als Inhaber einer kleinen Gesellschaft nahezu unschuldig in die Insolvenz mitgerissen werden kann. Dann muss man das aber geschickt „hinüberbringen“ und darf nicht den Eindruck erwecken, man hätte das ganze Problem verschweigen wollen).

b) Er war nicht sehr geschickt im Umgang mit seinen wirtschaftlichen Problemen in der eigenen Firma. Wenn man merkt, dass die Firma nicht „läuft“, dann ist der regelgerechte Normalfall der, einfach rechtzeitig aufzuhören, bevor einem die Schulden über den Kopf wachsen (soweit die Theorie).

c) Er war, was immer(!) ein Problem ist, auch wenn man Erfolg hat, selbstständig, wollte nicht länger Angestellter sein. Man mag Bewerbungen von Ex-Selbstständigen meist auch dann nicht besonders gern, wenn sie nicht in die Insolvenz gegangen sind.

d) Nun das Haupt-Negativkriterium: Bei einer solchen Insolvenz bleiben Schulden übrig. Der Inhaber/Geschäftsführer einer betroffenen Gesellschaft hat oft noch viele Jahre hindurch finanzielle Verpflichtungen. Die können ihm die „Luft zum Atmen“ abschnüren, ihm aber in jedem Fall jede Motivation zum engagierten Arbeiten in einer neuen Stelle nehmen. Das ist schlimm genug, wenn das Verfahren vorbei ist und die zukünftige Belastung des Bewerbers feststeht. Aber es ist eine Katastrophe, wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Mit diesem „Damoklesschwert“, das über ihm schwebt, ist der Bewerber kein interessanter Partner.

Warum Insolvenzverfahren so lange dauern, weiß ich nicht. Ich habe auch nie verstanden, warum manches z. T. Monate braucht, wo man als Laie in Tagen rechnen möchte. Da kann ich Ihnen leider nicht helfen.

Antwort/2: Also „unkompliziert“ ist nicht, siehe die Antwort/1. Sie wissen jetzt, wo Ihre Fehler liegen und welche Bedenken man Ihnen entgegenbringt. Sie brauchen einen sehr(!) geschickten Bewerbungsaufbau mit einer Argumentation, die kurz, aber prägnant auf die erwähnten Abneigungskriterien der Bewerbungsempfänger eingeht. Vielleicht – dazu müsste man den Lebenslauf kennen – sollten Sie sogar Ihre Führungskraft-Vergangenheit „tief“ hängen und Ihr Glück als facherfahrener Sachbearbeiter versuchen.

Aber, und das ist keine Kritik, nur eine Feststellung, Sie allein haben das hier erforderliche Formulierungsgeschick nicht, Sie brauchen Hilfe (nur um Missverständnissen vorzubeugen: Wir greifen in dieser Serie einen bereits behandelten Fall nicht erneut auf, es nützte also nichts, wenn Sie jetzt Ihre Unterlagen nachreichten).

Kurzantwort:

Wer sich selbstständig macht, akzeptiert, dass eine Rückkehr ins Angestelltenverhältnis schwierig ist. Wer jedoch als Selbstständiger in Insolvenz geht, hat mit nur schwer zu lösenden Problemen zu kämpfen, wenn er sich wieder bewirbt.

Frage-Nr.: 2524
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 47
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2011-11-25

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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