Wie finde ich eine Teilzeitstelle?
Antwort:
Das sind wertvolle Beispiele aus der Praxis, vielen Dank auch Ihnen.
Ich nutze die Gelegenheit zum Hinweis, dass hier vonseiten der Bewerberinnen Fingerspitzengefühl gefragt ist:
Nicht empfehlenswert ist die knallhart formulierte, plötzlich in die Diskussion hineinplatzende Aussage: „Ich kann aber nur in Teilzeit zur Verfügung stehen.“ Dabei könnten sich Arbeitgebervertreter, die in ihrer Anzeige von Vollzeit ausgegangen sind und die auch der Bewerbung nichts Gegenteiliges entnehmen konnten, düpiert fühlen, sie könnten „einrasten“ und das Gespräch abbrechen.
Hier ist taktisches Geschick angesagt. Etwa so: „Ich finde die Position hochinteressant und würde die Aufgabe sehr gern übernehmen. Nun haben wir familienintern noch nicht endgültig entschieden, welche Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) für mich infrage kommt. Daher frage ich: Welche Möglichkeiten einer Teilzeittätigkeit gäbe es denn hier im ‚Notfall‘?“
Die Arbeitgebervertreter werden darauf in der Regel nicht begeistert reagieren. Dann könnte die Bewerberin wieder fragen: „Damit es kein Missverständnis gibt: Müsste ich bei meinen Planungen zu Hause also vorsichtshalber davon ausgehen, dass Sie hier keine Möglichkeit zum Kompromiss sehen? Sodass ich, wenn ich familienintern letztlich keine Vollzeit-Möglichkeit realisieren könnte, Ihnen absagen müsste (immer vorausgesetzt, Sie sind überhaupt an mir interessiert)? Ich würde das außerordentlich bedauern.“
Bei dieser Formulierung bleibt für den Arbeitgeber offen, ob er diese Bewerberin nicht vielleicht doch in Vollzeit bekommt. Und falls es Teilzeit sein muss – vielleicht wird es mit der auszuhandelnden Quote (Prozentbetrag der Vollzeittätigkeit) nicht so schlimm. Also, könnte er denken, warum die Tür vorzeitig zuschlagen? Warten wir doch erst einmal ab, wie sich die Dinge entwickeln.
Natürlich gibt es auch bei noch so geschicktem Vorgehen keine Garantie dafür, dass dieser Ansatz stets zum Ziel führt. Aber weiter als mit dem Satz in der Bewerbung „Ich bin ausschließlich an einer Teilzeittätigkeit interessiert“ kommt man auf alle Fälle. Immer vorausgesetzt, man hat als Bewerber(in) eine überzeugende Qualifikation zu bieten, (was aber stets anzustreben ist).
Frage-Nr.: 2863
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 8
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2017-02-23
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