Kann der Auslandsaufenthalt ein Karrierekiller sein?
Frage: In Ihrer Serie und in vielen anderen Karriereratgebern wird ein Auslandsaufenthalt fast schon als Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere empfohlen. Was mir bisher niemand gesagt hat: Ein Auslandsaufenthalt im „falschen“ Land kann nicht nur Karrieren, sondern bereits den Einstieg in einige Branchen verhindern.
Sicherheitsrelevante Branchen (Luftfahrt, Verteidigung, Kerntechnik, Sicherheitsbehörden usw.) führen eine Sicherheitsüberprüfung im Sinne von Terror- oder Spionageabwehr durch. Dabei werden alle langfristigen Auslandsaufenthalte und für einige Länder bereits Aufenthalte ab einem Tag erfasst.
Unter die letztgenannte Kategorie fallen nicht nur Länder wie Iran oder Nordkorea, sondern auch touristische Reiseziele wie Kuba, Vietnam, China oder Russland. Ein Aufenthalt in diesen Ländern kann eine Sicherheitsfreigabe erschweren oder unmöglich machen. Der Arbeitsvertrag ist in der Regel an eine positive Überprüfung (Freigabe) gekoppelt.
Ich bin während eines Vorstellungsgesprächs bei einem Rüstungskonzern mit diesem Thema konfrontiert worden. Erfreulicherweise mit positivem Ausgang, weil ich mich bisher nur in Westeuropa aufgehalten hatte.
Mir ist jedoch nicht bekannt, wie z. B. ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt im Rahmen von Work & Travel bei einer zukünftigen Sicherheitsüberprüfung bewertet werden würde.
Daher möchte ich insbesondere Studenten raten, dass sie sich vor einem Auslandsaufenthalt auch über diesen Aspekt informieren.
Antwort:
Ein wertvoller Hinweis. Zur Klarstellung bzw. Ergänzung:
1. Das alles betrifft nur entsprechend „sicherheitsrelevante“ Arbeitgeber, nicht die vielen rein „zivil“ ausgerichteten Unternehmen.
2. Dass es so etwas gibt, kann ich bestätigen. Ob jedoch die aufgezählten Branchen oder „verdächtigen“ Länder vollständig sind oder auch nur dem aktuellen Stand entsprechen, weiß ich nicht.
3. Zur Klarstellung: Es sind weniger die Unternehmen, die da Schwierigkeiten machen können. Sondern ihre staatlichen Auftraggeber mit entsprechendem Anspruch verlangen von den Firmen, dass ihr Personal (oder bestimmte Teile davon) über eine Sicherheitsfreigabe verfügt. Und die gibt es nur nach einer von staatlichen Stellen durchgeführten Sicherheitsüberprüfung. Da die Unternehmen inzwischen wissen, in welchen Fällen diese garantiert negativ ausgeht, blocken sie bei bestimmten Bewerbern bereits im Vorfeld ab. Es hat dann keinen Zweck, mit ihnen zu diskutieren, sie können nicht anders.
4. Ich kann aus eigenem Erleben als Berater (nicht als persönlich Betroffener) einen weiteren Aspekt beitragen: Es sind durchaus massive Schwierigkeiten bis zur totalen Ablehnung auch dann möglich, wenn man gar nicht in einem der „Verdachtsländer“ war, sondern mit einem Partner aus einem solchen Land liiert ist. Bei Ehepartnern weiß ich es, ob es auch für anderweitige Beziehungen gilt, kann ich nicht sagen.
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 2913
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2017-11-02
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