Heiko Mell 21.07.2020, 15:06 Uhr

Geht die Elternzeit zu Lasten der Kollegen?

Frage:

So nachvollziehbar der Wunsch junger Eltern im Hinblick auf viel gemeinsam mit dem Kind zu verbringende Zeit auch ist, kann dieser Wunsch m. E. nicht alle anderen Aspekte in diesem Zusammenhang überstrahlen.

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Von einem ausgebildeten Ingenieur darf man erwarten, dass er weiß, in welch schwierige Situation er seine Abteilung bringt, wenn er als Spezialist ausfällt. Die Projekte und zu erledigenden Aufträge gehen nicht in die Elternzeit und müssen dennoch erledigt werden. Die Zeche zahlen die verbliebenen Kollegen, die einspringen müssen.

Ich meine, wer weiß, dass er bei eintreffendem Nachwuchs in Elternzeit geht und sich trotzdem um eine Stelle bewirbt, deren Ausfall das Unternehmen in Schwierigkeiten bringt, der kauft auch ein Grundstück in der Nähe des Flugplatzes und beschwert sich dann über den Lärm.

Ich empfinde derartiges Verhalten als ausgesprochen egoistisch und illoyal gegenüber Arbeitgebern und Kollegen.

Puh, das musste mal raus!

Antwort:

Ihre Einsendung tangiert sehr viele unterschiedliche Aspekte, vom kleinen Detail bis zu grundsätzlichen Überlegungen. Fangen wir vorsichtshalber mit einem kleinen Detail an, und dann steigern wir uns:

  1. Ihr Beispiel mit dem Grundstück am Flughafen trifft es nur bedingt. Der dort aktiv handelnde Käufer macht einen vorhersehbaren Fehler (man könnte auch Dummheit ins Gespräch bringen), erleidet einen ebenso vorhersehbaren Nachteil und beschwert sich darüber.

Unser Elternzeit-Vater jedoch hat ein durchaus nachvollziehbares Motiv, handelt keinesfalls dumm, erleidet in Ihrer Schilderung erst einmal keinen Nachteil – und beschwert hat er sich bisher auch nicht. Man könnte ihm eine gewisse Rücksichtslosigkeit gegenüber den Kollegen vorwerfen, die der Grundstücks-Käufer wiederum nicht gezeigt hat.

Aber selbst wenn das Beispiel Schwächen hat, bleibt das Problem, das Sie schildern, uneingeschränkt bestehen.

  1. Menschen, auch Ingenieure, neigen dazu, Erwartungen zu äußern und Forderungen zu stellen. Und das auch, wenn beide unrealistisch oder sogar unberechtigt sind. Ja, sie fordern gelegentlich sogar etwas über bestehende Gesetze hinaus oder gar gegen diese.

Wenn man nun einem Menschen ein verbrieftes gesetzliches Recht auf einen persönlichen Vorteil einräumt, dann darf man sich nicht wundern, wenn er – entsprechend vom verantwortlichen Gesetzgeber auch noch ermuntert – beherzt zugreift. Auf etwas zu verzichten, was er sich einfach nehmen dürfte und was er gern hätte, ist von dem Menschen als „ewig forderndes und Ansprüche stellendes Individuum“ irgendwie zu viel verlangt, fast ein „unmenschliches“ Ansinnen.

Wenn Sie mit jemandem schimpfen wollen, dann vorrangig mit dem Gesetzgeber, der viele Väter überhaupt erst auf die Idee gebracht hat, Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen (nützen wurde diese Kritik nichts, ich halte diese Entwicklung für unumkehrbar).

  1. Nichtsdestotrotz darf sich das betroffene berufliche Umfeld des Elternzeit-Vaters ärgern oder das Verhalten im begründeten Einzelfall missbilligen. Auch ein außenstehender Betrachter wird für diese Beurteilung z. B. durch Kollegen, die nun Mehrbelastungen durchstehen müssen, Verständnis aufbringen.

Und Ihre Ausführungen sind durchaus ein ernstzunehmendes Signal an kommende Väter: Sie haben zwar das Recht auf den Rückzug ins Private und die damit vielleicht (keinesfalls immer) verbundene Übertragung ihrer Arbeit an die Kollegen als zusätzliche Belastung für diese – aber es wäre auch möglich, dass sie hinterher größeren Ärger mit diesem Personenkreis bekommen. Das kann (!) bis zu einem nicht mehr zu kittenden Riss in der Abteilung führen.

Zu diesem Signal gehört auch die Warnung: Kollegen murren eventuell über die auf sie zukommende Mehrarbeit (wie sie das gern tun). Es gibt aber auch noch den Vorgesetzten, der sehr stark betroffen sein kann. Der ist für die termingerechte Abwicklung der Projekte verantwortlich, der hat sich vielleicht für jenen Mitarbeiter stark gemacht – und sieht sich durch die Elternzeit eventuell vor ein „Loch“ in seinen Plänen gestellt, das er nur sehr schwer stopfen kann. Sein möglicher Ärger ist gefährlicher als derjenige der Kollegen; ihn braucht unser Elternzeit-Vater für die weitere Übertragung anspruchsvoller Aufgaben, für Beförderungen, Gehaltserhöhungen und Zeugnistexte.

Ich sage nun keinesfalls: Verzichten Sie lieber auf die (noch relativ neue, früher nicht übliche und damit so manchem beruflichen Umfeld noch unvertraute) Elternzeit für Väter, sondern ich rate lediglich, auch an die hier dargestellten Umstände zu denken. Dabei spielt sicher auch die Frage eine Rolle, wie verbreitet eine solche Inanspruchnahme in „Ihrem“ Unternehmen schon ist – „Pioniere“ haben es immer besonders schwer.

  1. Soweit ich mich erinnere, ging es bei der Einführung der Elternzeit für Väter überhaupt nicht um die Letzteren. Entsprechende Forderungen der Männer hatte es kaum gegeben. Das ganze Projekt war Teil der Frauenförderung: Viele Arbeitgeber stellten ungern jüngere Frauen ein bzw. beauftragten sie nur zurückhaltend mit anspruchsvollen Langfrist-Projektaufgaben, weil sie hätten schwanger werden und für längere Zeit ausfallen können. Also räumte man auch den Vätern entsprechende Rechte ein und glich so einen Teil der speziellen Nachteile für die Mütter aus, indem man ihren Wettbewerbern ein mögliches Vorteils-Argument („denn ausfallen wegen einer Schwangerschaft werden sie nicht“) nahm.

Das bedeutet: Genau das, was Sie, geehrter Einsender, jetzt kritisieren, war im Prinzip gewollt. Die Einstellung von Männern statt Frauen sollte nicht mehr durch nur bei Frauen zu befürchtende Ausfälle im Rahmen von Schwangerschaften gefördert werden.

  1. Eine denkbare Lösung liegt aus meiner Sicht im Bereich des Möglichen, wenn alle Beteiligten guten Willens sind.

Der werdende Vater: Er fordert nichts Unverschämtes, sondern nimmt ein gesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch. Auch das macht er nicht aus Bosheit oder um sein berufliches Umfeld zu verärgern, sondern aus nachvollziehbaren persönlichen Motiven heraus.

Wenn er gut beraten ist, bedenkt er bei der Planung aber auch die Auswirkungen seiner Entscheidung auf Kollegen und Vorgesetzte. Nun gehen Väter erst nach der Geburt in Elternzeit und diese sieht man etwa acht Monate lang auf sich zukommen. Wenn man guten Willens ist, bleibt für alle Beteiligten genug Zeit für eine Information des Umfeldes und für Ausweichplanungen. Natürlich ist es möglich, dass der werdende Vater dann schon frühzeitig von einer besonders verantwortlichen Funktion abgezogen und auf einen Platz versetzt wird, an dem sein baldiges vorübergehendes Ausscheiden nicht so ins Gewicht fällt. Aber selbst das kann für ihn ein von mir so oft als Lösung angebotenes „kleineres Übel“ sein gegenüber der Verärgerung der ganzen Abteilung, wenn er erst am letzten möglichen Tag sein Umfeld mit der Information überrascht, er ginge in die Elternzeit.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn im organisatorischen Bereich oder im ganzen Unternehmen die Elternzeit für Väter nicht üblich, generell nicht gern gesehen oder konkret vom eigenen Vorgesetzten vehement bekämpft wird. Dann gilt es abzuwägen – in Extremfällen könnte man für die Inanspruchnahme eines verbrieften Rechts letztlich einen sehr hohen Preis zahlen.

Und um hier einmal ein besonders originelles Argument zu bringen: Auch Leute wie ich nehmen nicht alles in Anspruch bzw. tun nicht alles, was „ihr gutes Recht“ wäre. Sie wägen ab, was mit der Realisierung dieses Anspruchs für anderweitige Nachteile verbunden sein würden – für andere und/oder damit auf Umwegen damit auch für sie.

Der Vorgesetzte: Er soll ja nun damit rechnen, dass auch Männer im Zusammenhang mit Schwangerschaften vorübergehend ausfallen können. Also soll er sich nicht mehr gegen das Prinzip auflehnen, sondern vor allem seine Mitarbeiter in verantwortlichen Positionen ermuntern, ihre entsprechenden Pläne so früh wie irgend möglich offenzulegen. Als Dank dafür und als eine Art Ausgleich sucht er dann nach einer organisatorischen Lösung, die dem werdenden Vater so lange wie möglich seine Verantwortung lässt, die Kollegen nicht unvorbereitet überfordert und natürlich den erfolgreichen Abschluss des Sachprojektes sicherstellt (ich weiß, es klingt ein wenig nach dem Rezept für die so oft versuchte Quadratur des Kreises – aber unmöglich ist es nicht).

Und hier noch einmal zum Anfang zurück: Die ganze Zeit über danke ich über ein besser passendes Beispiel für diesen Fall nach. Ich bin auf dieses gekommen: Mein Grundstücksnachbar darf eine Garage direkt auf die Grenze zwischen uns setzen, ich kann nichts dagegen tun, auch wenn er mir damit die Aussicht von meiner Terrasse aus verbaut oder meinen Pflanzen die Sonne nimmt. Aber er hat dann ggf. einen Feind und zwischen uns droht „Krieg“. Wenn er also vernünftig ist, bezieht er mich trotz seines Rechtsanspruchs in seine Planung ein und sucht mit mir gemeinsam nach einer Lösung, mit der alle leben können (der Fall ist fiktiv; ich habe sogar fünf Grundstücksnachbarn und niemand plant derzeit etwas in der Art).

Service für Querleser:

Die vielfach noch nicht selbstverständliche Elternzeit für Väter kann durch deren zeitlichen Ausfall die Kollegen belasten und den Chef verärgern. Mit etwas gutem Willen aller Beteiligten sollte jedoch eine Lösung möglich sein.

Frage-Nr.: 3.078
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 30/31
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2020-07-23

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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