Heiko Mell 21.12.2022, 11:26 Uhr

So wird man erfolgreich im Beruf nach Heiko Mell

Die wichtigsten „Spielregeln“ für die Karriere? Wie viele sind es? Heiko Mell stellt 10 Regeln vor, die er am wichtigsten hält.

Grundregeln - Symbolbild

Für eine erfolgreiche Karriere gibt es viele Regeln, die zu beachten sind.

Foto: PantherMedia / zasabe

Immer wieder werde ich gefragt, ob es nicht ratsam und mir möglich wäre, ein knappes, übersichtliches Dokument zu produzieren, das die wichtigsten „Spielregeln“ die ich aus dem System herausdestilliert hätte, in kurzer, knapper Form zusammenfasst. Man würde so etwas gern als Diskussionsgrundlage im Kollegenkreis, insbesondere im Gespräch mit jüngeren Mitarbeitern und gern auch in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachwuchs nehmen.

Ich bin das Projekt angegangen, dabei aber auf diverse Probleme gestoßen, die mir anfangs nicht bewusst waren: Einmal überschneidet sich das gefundene Ergebnis etwas mit den derzeit in jeden Beitrag eingestreuten „Karriere-Basics; 100 Tipps für den Erfolg im Beruf“. Dort aber sollen es 100 solcher „Spielregeln“ werden – das ist für eine konkrete Diskussionsvorlage zu viel – und kann nur eine Art „Appetitanreger“ sein.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Westfalen Weser Netz GmbH-Firmenlogo
Leitung Netzentwicklung (m/w/d) Westfalen Weser Netz GmbH
Herford, Paderborn, Bad Oeynhausen Zum Job 
Westfalen Weser Netz GmbH-Firmenlogo
Leitung Netztechnik (m/w/d) Westfalen Weser Netz GmbH
Paderborn, Minden, Herford Zum Job 
Westfalen Weser Netz GmbH-Firmenlogo
Leitung Netzzugang (m/w/d) Westfalen Weser Netz GmbH
Paderborn Zum Job 
Westfalen Weser Netz GmbH-Firmenlogo
Leitung Gastechnik (m/w/d) Westfalen Weser Netz GmbH
Herford, Paderborn, Bad Oeynhausen Zum Job 
Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Versorgungstechnik Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide
Munster, Celle, Lüneburg, Bergen, Oerbke Zum Job 
Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Versorgungstechnik Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide
Munster, Lüneburg Zum Job 
Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Elektrotechnik Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide
Munster Zum Job 
Stadt Karlsruhe-Firmenlogo
Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in Stadt Karlsruhe
Karlsruhe Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Ingenieur/in für Gebäude- und Energietechnik (m/w/d) im Geschäftsbereich Baumanagement Bund Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Holzdorf Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Ingenieur/in für Elektrotechnik (m/w/d) im Baubereich Bundesbau Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Finsterwalde Zum Job 

Also habe ich mich hier auf die 10 wichtigsten Regeln beschränkt. Seien Sie versichert: Dieses Zusammenstreichen kostet das Herzblut des engagierten Autors. Zum Ausgleich habe ich die 10 Regeln nicht einfach abgeschrieben, sondern weitgehend neu formuliert – immer mit dem Ziel, sie noch verständlicher zu gestalten.

Ich bitte Sie ausdrücklich, mir auch dann zu schreiben, wenn Sie mit einzelnen Regeln grundsätzliche Probleme haben und Aufklärung suchen oder einfach allgemeinen Diskussionsbedarf haben. Ich kann zu jeder dieser Grundregeln nähere Erläuterungen geben, bitte aber darum zu akzeptieren, dass ich das vorhandene System (das Sie unvollkommen oder unverständlich finden dürfen) zwar nach meinen Vorstellungen interpretiere, aber nicht geschaffen habe.

Und wenn Sie meinen, es gehöre doch noch eine 11. oder 12. Regel in diese Aufstellung, dann diskutieren wir auch darüber.
Wenn Sie sich auf eine halbe bis maximal eine Seite DIN A4 beschränken, kann ich fast garantieren, dass Ihre Meinung (oder eine gleichlautende) hier zu Wort kommt. Sie wissen ja: Ihr Name und sonstige zur Identifikation geeignete Details werden nicht abgedruckt.

P.S. Am meisten zitiert und in vielen individuellen Briefen immer wieder darauf angesprochen werde ich im Zusammenhang mit der Nr. 5. Wer das bisher noch nie gehört hat, kaut eine Weile darauf herum. Und für sehr junge Leute oder noch nicht mit der Praxis konfrontierte Anfänger gilt das mit dem „Kauen“ für die anderen neun Regeln oft auch. Als Trost: Man gewöhnt sich an Vieles davon.

Ist die Teilnahme am Warnstreik ein Karrierekiller?

Aktuell sind Tarifverhandlungen. Ich bin nicht Mitglied der IG Metall. Allerdings profitiere ich stark vom Tarifvertrag und halte die Forderungen für angemessen.

Jetzt wurde zum Warnstreik aufgerufen, und ich habe daran teilgenommen, indem ich am Freitagmittag die Arbeit verlassen habe (wie praktisch).
Ein Freund von mir sieht das „karrieretechnisch“ als sehr kritisch an. Beim Frühstück habe ich unsere Abteilungsleiterin gefragt, wie ihre persönliche Meinung zu den aktuellen Tarifverhandlungen ist, sie sieht diese Forderungen auch als angemessen an.

Wie sehen Sie das? Ist die Teilnahme an einem Warnstreik oder richtigen Streik als ein Karrierekiller zu sehen? Sollte ich mich bei zukünftigen Streiks besser davon fernhalten oder daran teilnehmen? Der Einfluss einer solchen Teilnahme auf meine Arbeit im Büro ist begrenzt, meine Mails warten auch morgen noch auf mich. Aber ich sehe in einer Teilnahme ein Zeichen der Solidarität.

Antwort:
Der Kern Ihrer Frage geht stark in arbeitsrechtliche Themen hinein, deren Bearbeitung Juristen vorbehalten ist. Aber so viel sei mir erlaubt:
Das Streikrecht für Gewerkschaftsmitglieder und Nichtgewerkschaftsmitglieder genießt in unserer Rechtsordnung (Grundgesetz) einen sehr hohen Stellenwert. So dürfen auch Sie als Nichtmitglied an einem Streik teilnehmen, der von einer Gewerkschaft organisiert sein muss und z. B. den Abschluss eines Tarifvertrags zum Ziel hat.

Der Arbeitgeber darf Sie dafür nicht abmahnen oder entlassen, aber er darf Ihnen die streikend verbrachte Zeit vom Gehalt abziehen. Gewerkschaftsmitglieder bekommen zum Ausgleich dafür Streikgeld, Sie bekommen nichts.

Sie hatten eine einmalige Chance, Ihre Abteilungsleiterin zu fragen, was sie von Ihrer Teilnahme am Warnstreik hält. Stattdessen haben Sie sie bloß nach ihrer völlig unmaßgeblichen Meinung zur damals im Raum stehenden gewerkschaftlichen Tarifforderung gefragt, von der Antwort haben Sie nichts.

Denn der Arbeitgeber darf Sie zwar für Ihre Streikteilnahme nicht „bestrafen“, aber er darf sich darüber ärgern. Und er darf diesen Ärger mit in seine Entscheidung einfließen lassen, wenn es z. B. um Ihre Beförderung geht (Sie sprechen ausdrücklich von Karriere). Er darf diesen Umstand nur nicht als offizielle Begründung für eine eventuelle Ablehnung anführen, sondern muss sich dafür etwas anderes einfallen lassen.

Heiko Mell

Karriereberater Heiko Mell.

Mit aller gebotenen Vorsicht gesagt, sind die Zusammenhänge doch etwa so: Auf den ganz unteren hierarchischen Rangstufen sind Sie eindeutig und zweifelsfrei zu 100% Arbeitnehmer. Sie dürfen Mitglied einer Gewerkschaft sein oder als Nichtmitglied mit einer solchen Arbeitnehmervertretung sympathisieren und – siehe oben – an ihren Streiks teilnehmen ohne Abstriche an Ihrem Status quo, Ihrem gegenwärtigen Zustand, befürchten zu müssen.

Steigen Sie nun auf („Karriere“), dann werden Sie über den Team, Gruppen und Abteilungsleiter mehr und mehr zum Vertreter des Arbeitgebers gegenüber den Ihnen unterstellten Mitarbeitern. Ja, die meisten Mitarbeiter lernen in ihrem Tagesgeschäft überhaupt keinen ranghöheren Arbeitgebervertreter als einen aus den genannten Ranggruppen kennen. Diese Führungskräfte sind für sie „der Arbeitgeber“ schlechthin.
Die Gewerkschaften sind Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Führungskräfte jedoch, speziell solche mit disziplinarischer Personalverantwortung, driften mehr und mehr in die Vertretung arbeitgeberseitiger Interessen hinein.

Ich wage die Prognose, dass Ihre Abteilungsleiterin nicht mehr an Streiks teilnimmt. Und vielleicht die Ebene unter ihr auch schon nicht mehr (dass diese Führungskräfte gern die für sie später zum Tragen kommenden, aber auf die von der Gewerkschaft erkämpften Gehaltserhöhungen zurückgehenden Zuwächse mitnehmen, steht auf einem anderen Blatt).

So, nun brauchen Sie nur noch einen einzigen Aspekt zu gewichten: Wenn man in Führungspositionen immer mehr zum Arbeitgebervertreter wird (wie immer, kann es einzelne Ausnahmen geben), dann wird der Arbeitgeber vor einer Beförderung in die Führungslaufbahn („Karriere“) schauen, ob der Kandidat den Eindruck hinterlässt, er würde sich für die Vertretung von Arbeitgeberinteressen eignen. Dabei geht es dann nicht um fachliche Leistung, sondern um die persönliche Einstellung zu diesem Thema.

Und nun sagen Sie nur nicht: „Befördert mich erst einmal und zahlt mir das höhere Gehalt, dann benehme ich mich auch so“ – das läuft so nicht! Sondern es gilt: „Wer Abteilungsleiter werden will, muss sich schon Jahre vorher wie ein künftiger Abteilungsleiter darstellen.“ Und damit bin ich bei der Warnung Ihres Freundes, die ich vorsichtshalber unterstreichen möchte.

Eine Schlussbemerkung noch zu einem Spezialfall: In dem abgegrenzten Bereich der Montanmitbestimmung (Kohle und Stahl) läuft vieles anders, das sei hier immerhin erwähnt, eine detaillierte Darstellung würde aber den Rahmen dieser Frage sprengen.

Fazit: Der auf der untersten, rein ausführenden Hierarchieebene eingeordnete Mitarbeiter ist zu 100 % Arbeitnehmer und hat diverse damit verbundene Rechte. Beim Aufstieg in die Führungsebene, vor allem wenn dies mit disziplinarischer Personalverantwortung verbunden ist, wird der Mitarbeiter mehr und mehr auch(!) zum Arbeitgebervertreter für die ihm unterstellten Mitarbeiter. Vor einer solchen Beförderung prüft der Arbeitgeber, ob sich der Karrierekandidat auch zum Vertreter von Arbeitgeberinteressen eignet und eine entsprechende persönliche Einstellung erkennen lässt.

 Die Sache mit dem „Erfolg durch Regelübertretung“

Ein Operieren strikt innerhalb der geltenden Spielregeln des Berufslebens reicht für eine mittlere bis gehobene Karriere in der Regel aus.
Wer höher hinaus oder schneller nach oben kommen will, muss bereit und kraft seiner Persönlichkeit in der Lage sein, in bestimmten Situationen auch außerhalb der gezogenen Grenzen zu operieren. Und dazu bereit sein, ein damit – vor allem bei Misserfolg – verbundenes Risiko zu tragen.
Aber noch wichtiger ist: Er muss die Regeln ganz genau kennen, bevor er sie übertritt. Das gilt in allen Bereichen des Lebens, angefangen beim oft zitierten Fußball: Nicht ein „Regeln interessieren mich nicht, ich mache, was ich will“, kann empfohlen werden, sondern nur ein: „Ich weiß genau, was ich hätte tun müssen, habe mich aber im Sinne der Sache in dieser Situation zur Übertretung entschlossen“ führt ggf. zum Erfolg. Mit der Betonung auf „ggf.“.

100 Tipps für den Erfolg im Beruf

Nr. 33: Von vielen Mitarbeitern und vor allem von Führungskräften werden Entscheidungen verlangt. Darunter versteht man die Festlegung auf Handlungsalternativen, bei denen „der Ausgang offen“ ist. Sie sind eigentlich gar nicht zu verantworten, liegen nicht jedem – und müssen doch getroffen werden.

Die 10 wichtigsten „systemimmanenten“ Grundregeln für den Erfolg im Beruf

  1. Sie bewegen sich auf einem Markt, dort „verkaufen“ Sie Ihr Können über Bewerbungen oder im täglichen Arbeitsprozess. Es ist also äußerst ratsam, sich stets auch nach den Wünschen des – stärkeren – „Käufers“ zu richten und die eigene Qualifikation vom Studium an über alle Tätigkeiten und beruflichen Stationen hinweg „marktgängig“ zu halten.
  2. Unternehmen (Arbeitgeber) werden nicht betrieben, um möglichst viele Menschen zu beschäftigen. Das Ziel besteht hingegen darin, das eingesetzte Kapital der Investoren (Anteilseigner) zu vermehren, zu sichern und möglichst hoch zu verzinsen. Die Anstellung von Mitarbeitern ist eher ein – besonders kostenintensives – „notwendiges Übel“. Schrauben Sie Ihre Erwartungen an das System daher nicht zu hoch. Und: Sie haben kein “Recht auf Arbeit“, sondern müssen sich bei Arbeitgebern um eine Anstellung bewerben – mit durchaus ungewissem Ausgang.
  3. Jedes Unternehmen strebt nach Wachstum, Marktführerschaft, ständiger positiver Weiterentwicklung („besser, größer, schöner, mehr“). Also passt besonders gut ein Angestellter zu ihm, der ebenfalls an seiner Weiterentwicklung interessiert und nicht mit dem bei seinar Einstellung Erreichten dauerhaft zufrieden ist.
  4. Der Angestellte ist abhängig beschäftigt (offizielle und in Lehrbüchern stehende Definition). Damit ist klar, dass während seiner beruflichen Tätigkeit einer besonders „freien“ Entfaltung der Persönlichkeit Grenzen gesetzt sind.
  5. Ein guter Mitarbeiter ist jemand, den sein Chef dafür hält. Wie in anderen Bereichen der Marktwirtschaft bestimmt auch hier der Gehalt zahlende Käufer, ob die von ihm eingekaufte Leistung als gut oder eher schlecht zu bewerten ist („der Kunde ist König und hat recht“; in seinem Urteil ist er auch dann souverän, auch wenn es objektiv falsch sein sollte).
  6. Dort wo die Mammuts sind, hat der erfolgreiche Jäger seine Höhle. Dieses Regionalprinzip galt schon in der Steinzeit und gilt heute noch vor allem dann, wenn Angestellte eine hochwertige Ausbildung optimal vermarkten wollen oder anderweitig begründete hohe Ansprüche an ihren beruflichen Erfolg stellen.
  7. Auf der für alle beruflichen Planungen und anstehenden Entscheidungen empfohlenen „Mell´schen Prioritätenliste“ darf auf jeder Rangstufe nur ein Begriff stehen. Das zwingt zu klaren Definitionen und Bekenntnissen. Ein „Sowohl als auch“ hat dort keinen Platz.
  8. Steuern Sie sich wie eine eigene kleine Firma mit einem gesunden Egoismus durch den Strom des Berufslebens. So kommen Sie mit den größeren Firmen, bei denen Sie beschäftigt sind, optimal zurecht. Das bringt auch dem Arbeitgeber viele Vorteile.
  9. Vorgesetzte erwarten von ihren Mitarbeitern Leistung und Respekt, sie sind besonders empfindlich gegen jede Form der Missachtung. Wo diese beginnt, definieren sie selbst. Und: Kritik durch den Chef ist wie die Spitze eines Eisbergs – neun Zehntel seines Unmuts sind unter der Wasseroberfläche verborgen.
  10. Für die Karriere ist die Persönlichkeit wichtiger als rein fachliches Können. Letzteres wird als selbstverständlich vorausgesetzt, qualifiziert allein aber schon oberhalb des Teamleiters nicht mehr für den weiteren Aufstieg.

 

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.