Karriere-Tipps von Heiko Mell 19.05.2021, 09:53 Uhr

Sollte das Team entscheiden, wer ihr Vorgesetzter wird?

Sollte das Team entscheiden, wer ihr Vorgesetzter wird? Oder sollten Mitarbeiter zumindest ein Vetorecht haben? Unser Kolumnist Heiko Mell hat eine klare Meinung dazu.

Heiko Mell

Karriereberater Heiko Mell.

3.125. Frage: (In Frage 3.118 ging es um den Erfahrungsbericht eines Hochschullehrers im Bereich „Berufungsverfahren für Hochschulprofessoren“. Ein Schwerpunkt war dabei seine Aussage: „Sobald auch nur ein Vertreter einer Gruppierung innerhalb der Kommission Bedenken hatte, war der Kandidat ‚vom Tisch‘.“ Jetzt legt der damalige Einsender nach; H. Mell):

Manchmal beschleicht mich der Eindruck, dass Sie Hochschullehrern ein bisschen die Industrieerfahrung absprechen und sie in einer eigenen Welt sehen. Im Ingenieurbereich haben viele eine langjährige Führungserfahrung in der von Ihnen häufig als Maßstab genannten „freien Wirtschaft“ hinter sich.

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In meiner Stellungnahme fehlt nach dem Schlusssatz „Die Professoren haben sich nicht gegen Studenten oder den Mittelbau durchsetzen wollen“ die Ergänzung „und das ist auch richtig so“.

Bevor ein neuer Chef kommt: Mitarbeiter sollen Entscheidungsrecht haben

Ich habe seit etlichen Jahren bei Einstellungen ein umfangreiches Vetorecht eingeführt. Sobald einer der Beteiligten wie Kollegen, Studenten, Sekretärin oder der Teamleiter nicht von dem Bewerber überzeugt ist, stellen wir denjenigen nicht ein. So sehe ich das auch bei der Berufung von Professoren. Warum sollten wir als Kollegen einen Professor durchdrücken, wenn die Studenten oder Doktoranden, also die zukünftigen Kunden, diesen nicht mögen?

In der „freien Wirtschaft“ wird das übrigens z. T. genauso gehandhabt. Manche Unternehmensberatungen lassen das Team entscheiden, wer von ihnen ihr Vorgesetzter werden soll.

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Ich möchte also die Führungskräfte in der freien (ich denke übrigens, dass wir an den Universitäten erheblich freier sind) Wirtschaft ermutigen, die Mitarbeiter viel stärker in die Vorgesetztenauswahl zu involvieren.

Antwort:

Sie berühren zwei Themen, die ich auch getrennt behandeln möchte.

  1. Jedes einzelne Mitglied der vielköpfigen Berufungskommission hat ein Vetorecht: Das kann man so machen, das sieht für manchen außenstehenden Betrachter sogar irgendwie „fortschrittlich“ aus. Aber bitte bedenken Sie, was das bedeutet: Stets geht es dann um die Suche nach dem Kandidaten, der absolut stromlinienförmig allen Gruppen gleichermaßen zusagt, keinerlei „Ecken und Kanten“ zeigt. Das birgt die Gefahr, jeden wirklich neuen Denk- oder Handelsansatz im Keim zu ersticken.

Ich glaube, einmal gelesen zu haben, dass Wölfe dazu neigen, ein frischgeborenes Rudeljunges mit einer ihnen nicht vertrauten Fellfarbe zur Sicherheit erst einmal totzubeißen. Kein Wunder, dass ein heutiges Wolfsrudel einem solchen aus dem Mittelalter immer noch recht ähnlich ist und auch entsprechend handelt. Was keinen weiteren Vergleich zwischen Hochschulen und Wolfsrudeln beinhalten soll, es ist nur ein warnendes Beispiel.

Jeder darf seine Meinung sagen – wenn er sie begründen kann

Nein, ich glaube fest daran: Ein Verantwortlicher in einer solchen Kommission muss auch einmal den Mut haben, einen neuen Typ von Bewerber im Team zu installieren, einen Kandidaten, der neue Ansätze vertritt (und damit fast zwangsläufig mindestens einem Kommissionsmitglied etwas auf die Füße steigt), zum Durchbruch zu verhelfen. Das bedeutet nicht, dass ein Kandidat gegen den massiven Widerstand der Mehrheit durchgeboxt werden soll, aber ein Vetorecht für jedes der vielen Mitglieder geht mir zu weit. Ich glaube, auf dieser Basis wären viele helle, kreative Köpfe nie eingestellt worden und es würde sich kaum jemals etwas verändern.

Mein Gegenvorschlag dazu: Jedes Kommissionsmitglied darf offen seine Meinung sagen (und muss sie begründen), dann wird nach festgelegten Regeln entschieden. Aber die heute von Ihnen geübte „Alle-müssen-dafür-sein“-Philosophie wäre mir zu sehr „kleinster gemeinsamer Nenner“.

  1. Die geforderte „viel stärkere Einbeziehung der Mitarbeiter in die Vorgesetztenauswahl“ gerade in der freien Wirtschaft:

Ihr Beispiel mit der Unternehmensberatung ist schon recht speziell, typisch für Industrieunternehmen sind Beratungen eher nicht. Und: Die Toppositionen dort sind die von Partnern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die anderen Partner (Eigentümer) sich von Angestellten vorschreiben lassen, wer nun in den Partnerkreis eintritt. Allenfalls für untere hierarchische Ebenen ist – auch im Consultingbereich – so etwas denkbar.

Grundfragen sind Sache des Eigentümers

In der Industrie – für Ingenieure die wichtigste Arbeitgebergruppe – gibt es sicher auch einzelne Beispiele dafür, dass Mitarbeiter sich ihren Vorgesetzten wählen durften oder zumindest ein gewisses Mitspracherecht bei seiner Auswahl hatten. Es gibt ja z. B. bei der jährlichen Mitarbeiterbeurteilung mit der 360-Grad-Methode den Ansatz, dass der Vorgesetzte auch von seinen Mitarbeitern beurteilt wird.

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Aber weitergehende grundsätzliche und allgemein verbindlich festgelegte Wahlsysteme für Vorgesetzte durch ihre (späteren) Mitarbeiter finden m. E. ihre Grenzen in der heute geltenden Unternehmensverfassung. Nach dieser werden die wesentlichen Planungen und Entscheidungen durch die Eigentümer des Unternehmens vorgenommen und verantwortet.

Konkret: Es wird nicht auf Mitarbeiterebene darüber abgestimmt, was wo und wie hergestellt wird, mit wem man fusioniert, welche Ziele man unternehmerisch verfolgt und wie viel Kapital man investiert. Dieser ganze Komplex ist Sache der Eigentümer. Um dies alles um- und durchzusetzen, brauchen die Anteilseigner ein Management. Und zwar eines, das ihr ganz spezielles Vertrauen genießt. Um wiederum das zu erreichen, werden sie keinesfalls darauf verzichten, Auswahl, Ernennungen und Entlassungen im Managementbereich ihrer Unternehmen in ihrer Hand zu behalten.

Was nicht ausschließt, dass eines Tages ein Unternehmen beschließt, z. B. Teamleiter durch die Mitarbeiter des Teams mitwählen oder bestätigen zu lassen. Aber weiter oben, wo die eigentlichen Entscheidungen fallen und Fehler des Managements richtig wehtun würden, wird man schon selbst diese Personalentscheidungen treffen wollen.

PS: Ich weiß, dass es im Industriebereich die „erweiterte Mitbestimmung“ im Montanbereich gibt. Aber das ist ein Nachkriegssonderfall mit besonderem Hintergrund.

Erschienen in VDI nachrichten 20/2021

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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