Gesundheit 14.03.2025, 12:00 Uhr

Ich hab‘ Rücken – mit diesen Tipps wird es besser  

Bei Millionen Beschäftigten zwickt und zwackt es. Mit diesen Tipps zum Tag der Rückengesundheit am 15. März wird es besser.

Boah, das tut so weh im Rücken! Morgen ist Tag der Rückengesundheit. Foto: PantherMedia / Andriy Popov

Boah, das tut so weh im Rücken! Morgen ist Tag der Rückengesundheit.

Foto: PantherMedia / Andriy Popov

Knapp 171 Mio. Fehltage gab es im Jahr 2023 in Deutschland aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Das hat der Gesundheitsreport der Betriebskrankenkassen 2024 ergeben.  Den größten Anteil daran haben unspezifische Rückenschmerzen. Mit knapp 129 AU-Tagen pro 100 Beschäftigten gehören Rückenschmerzen zu den Top 3 der Einzeldiagnosen. „Vor allem Bewegungsmangel, ungünstige Körperhaltungen und Stress schwächen das Muskel-Skelett-System“, erklärt  Stephan Sandrock, Leiter des Fachbereichs Arbeits- und Leistungsfähigkeit am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Menschen sollten vor allem auf einen gesunden Lebensstil achten. Dazu gehört unter anderem:

  • richtig heben und tragen,
  • bei sitzender Tätigkeit für regelmäßigen Belastungswechsel sorgen,
  • Ausgleichsübungen in den Arbeitsalltag integrieren,
  • sich in Pausen an der frischen Luft bewegen,
  • erlebten Stress mit Entspannungsübungen begegnen.

„Bereits im jungen Alter ist es wichtig, richtig zu heben und zu tragen. Für Beschäftigte aller Generationen gilt, dass sie vorhandene Assistenzsysteme wie Hebehilfen nutzen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt“, so Sandrock. „Oft nehmen gerade jüngere Beschäftigte die Belastung nicht so stark wahr. Folgeschäden machen sich oft aber erst später bemerkbar.“

Rücken: Tipps für ergonomische Arbeitsplätze

Rückenleiden sind eine Volkskrankheit. Sandrock betont, dass viele Unternehmen hier präventiv tätig sind. Sie tragen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen dazu bei, die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu stärken. Zum Beispiel durch: die Förderung gesunder Arbeitsbedingungen durch eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes in der Produktion und im Büro. Arbeitgeber können jährlich bis zu 600 € pro Beschäftigtem lohnsteuerfrei in Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung investieren (§ 3 Nr. 34 EStG).

Die Checkliste Ergonomie des ifaa unterstützt dabei, Arbeitsplätze ergonomisch zu bewerten.

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Sandrock verweist auch darauf, dass die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Rückengesundheit  gestärkt werde, indem Führungskräfte oder Kollegen sie ermutigen, richtig zu heben, Muskeltraining und Entspannungstechniken in den Alltag zu integrieren oder bei sitzender Bürotätigkeit auf regelmäßige Belastungswechsel zu achten.

 

Ein Beitrag von:

  • Claudia Burger

    Claudia Burger

    Claudia Burger ist Redakteurin bei VDI nachrichten. Ihre
    Fachthemen sind Karriere, Management, Arbeitsmarkt, Bildung, Gesellschaft und Arbeitsrecht. 

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