Steuererklärung 17.11.2022, 10:48 Uhr

Last Minute-Tipps für Steuersparer

Das Steuerjahr 2022 befindet sich auf der Zielgeraden. Höchste Zeit, sich um die Steuererklärung zu kümmern – und bereits für das nächste Jahr clever vorzubauen. Stefan Heine, Steueranwalt und CEO von smartsteuer, erklärt, wie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Jahresendspurt Geld sparen können und worauf insbesondere Ingenieureinnen und Ingenieure achten sollten.

Steuererklärung

Heute stellen wir Ihnen relevante Neuerungen bei der Steuergesetzgebung vor.

Foto: PantherMedia / breitformat

Welche relevanten Neuerungen gibt es bei der Steuergesetzgebung?

Für wen die Frist „31.Oktober 2022“ nicht gilt und trotzdem freiwillig vor Jahresende noch schnell die Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben möchte, kann sich über eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags freuen, die für circa 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gilt. Außerdem darf auch für 2021 die Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhöht sich neben dem Grundfreibetrag auch die Entfernungspauschale für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,30 Euro/km auf 0,35 Euro/km. Für das kommende Steuerjahr 2022 können Pendler ab dem 21. Entfernungskilometer dann sogar 0,38 Euro/km geltend machen.

Interessant für alle Arbeitnehmer und -innen ist für das Steuerjahr 2022 außerdem die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro. Schaut man noch weiter in die Zukunft, können sich vielleicht bald Steuerzahlerinnen und Steuerzahler freuen, die im Homeoffice arbeiten: Nach einer Neuregelung ab dem 1.1.2023 – es handelt sich noch um einen Gesetzesentwurf – soll die Homeoffice-Pauschale zeitlich entfristet werden. Der maximal abzugsfähige Betrag soll zudem auf 1.000 Euro im Jahr (entspricht 200 Tagen) angehoben werden.

Was sind Ihre Top-Last-Minute-Tipps für Steuersparer?

Der wichtigste Tipp ist gleichzeitig der wohl naheliegendste: Machen Sie Ihre Steuererklärung! Für alle, die eine Erklärung abgeben müssen und keinen Steuerberater haben, ist die Frist am 31. Oktober eigentlich bereits ausgelaufen. Aber: Wer die Erklärung jetzt dennoch sehr zeitnah abgibt, kommt vielleicht mit einem blauen Auge und ohne Mahngebühren davon. Auch wenn man keine Steuererklärung abgeben müsste, lohnt es sich doch in den meisten Fällen. Bis zum 31.12.2022 können Sie außerdem noch rückwirkend bis 2018 ihre Steuer einreichen. Kurz vor Jahresende können Sie außerdem überlegen, ob Sie noch größere Ausgaben tätigen müssen, die Sie im Rahmen der Werbungskosten absetzen können, um über die Pauschale von 1.200 Euro zu kommen. Sie möchten gegen Jahresende anderen noch etwas Gutes tun und spenden für einen guten Zweck? Dann können Sie die Spende im Rahmen der Sonderausgaben absetzen.

Welche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken, gibt es noch?

Eine weitere Möglichkeit, gegen Jahresende Steuern zu sparen, ist im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Sollten Sie beispielsweise eine Putzkraft beschäftigen, dann achten Sie darauf, die Rechnungen noch in diesem Jahr zu bezahlen. Sollten bei Ihnen in den nächsten Wochen noch medizinische Eingriffe anstehen, die mit hohen Kosten verbunden sind und die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, lohnt es sich, vorausschauend zu planen. Im Rahmen von außergewöhnlichen Belastungen gibt es eine Grenze, die zwischen 1 und 7 Prozent des Einkommens liegt, abhängig von Faktoren wie dem Einkommen oder dem Familienstand. Sollten beispielsweise die Gesamtkosten einer Zahnarztbehandlung diese Grenze überschreiten, die Bezahlung aber über dieses und das kommende Jahr verteilt stattfinden, lohnt es sich unter Umständen die Behandlungen in ein Kalenderjahr zu legen. Das ergibt in Fällen Sinn, in denen der Gesamtbetrag die Grenze der zumutbaren Belastung sprengt, die Teilrechnungen aber nicht. Legt man die Behandlung dann in ein Kalenderjahr, kann sie zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

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An welchen Stellen „verschenken” Ingenieurinnen und Ingenieure Geld?

Selbstständige Ingenieurinnen und Ingenieure sollten darauf achten, dass die Einkünfte aus der Tätigkeit seitens des Finanzamts richtig zugeordnet werden. Ingenieurinnen und Ingenieure erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit – nicht aus einem Gewerbebetrieb. Haben sie gleichzeitig auch einen Gewerbebetrieb, ist die Trennung beider Unternehmungen wichtig. Im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit sparen sich Ingenieurinnen und Ingenieure die Gewerbesteuer und damit bares Geld. Außerdem können alle Ingenieurinnen und Ingenieure Beiträge zu Berufsverbänden wie dem VDI absetzen. Beträgt die Summe der Werbungskosten mehr als 1.200 Euro, wirken sich die Beiträge positiv aus. Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware eine gewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr. Hierzu zählen Notebooks, Monitore oder Drucker. Viele technische Arbeitsmittel werden daher nicht mehr über mehrere Jahre abgeschrieben. Das ist grundsätzlich erforderlich, wenn der Anschaffungspreis mehr als 800 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.

Wie kann man dem wenig wohlgelittenen Thema Steuererklärung seinen Schrecken nehmen?

Der Kern des Problems ist, dass die Steuererklärung für viele mit hoher Komplexität verbunden ist: Was kann ich alles absetzen? Habe ich an alles gedacht? Wo muss ich Betrag x angeben? Deshalb fällt das Starten so schwer. Abhilfe schaffen hier niedrigschwellige Angebote wie spezielle Steuersoftware oder Apps. Hier wird der jeweilige Steuerfall zum Beispiel im Rahmen eines Interviewformats mit einfachen Fragen ermittelt. Es ist kein Fachwissen nötig und am Ende wird die Erklärung auf Plausibilität überprüft.

 

Ein Beitrag von:

  • Chris Löwer

    Chris Löwer

    Chris Löwer arbeitet seit mehr als 20 Jahren als freier Journalist für überregionale Medien. Seine Themenschwerpunkte sind Wissenschaft, Technik und Karriere.

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