Stromkosten zu Hause 22.04.2024, 11:54 Uhr

Stromkosten im Homeoffice: Wer zahlt?

Im Homeoffice können Kosten für Strom, Heizung und Internet anfallen, die teilweise über die Homeoffice-Pauschale abgerechnet werden können, die bereits ab 2023 bis zu 1260 Euro beträgt. Der Stromverbrauch variiert je nach Gerät.

Homeoffice Stromkosten

Stromverbrauch im Homeoffice: Wer übernimmt die Kosten?

Foto: PantherMedia / Antonio Guillen

Im Homeoffice zu arbeiten kann eine kostengünstige Alternative zur Pendelei sein, aber es bringt auch neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf Stromkosten. Während viele Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen, müssen Homeoffice-Mitarbeiter dennoch die zusätzliche Belastung für ihren Stromverbrauch berücksichtigen. Die Nutzung von Computern, Druckern, Monitoren und anderen Geräten während der Arbeitszeit kann den Stromverbrauch erheblich erhöhen.

Im Homeoffice stellt sich oft die Frage, wer letztendlich die Stromkosten trägt. Grundsätzlich obliegt die Verantwortung für den Stromverbrauch im Homeoffice dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass die Kosten für Strom, die durch die Nutzung von Arbeitsgeräten wie Computern, Druckern und anderen Geräten entstehen, in der Regel vom Arbeitnehmer getragen werden müssen.

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Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes arbeiteten im Jahr 2022 24,2 % aller Erwerbstätigen in Deutschland von zu Hause aus. Darunter nutzen 14,7 % täglich oder zumindest die Hälfte ihrer Arbeitszeit für das Homeoffice. Weitere 9,5 % arbeiteten an weniger als der Hälfte der Arbeitstage von zu Hause aus. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt. Im Jahr 2019 hatten nur 12,9 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, während es im ersten Corona-Jahr 2020 bereits 21,0 % waren.

Pauschale auf bis zu 1260 Euro erhöht

Wenn jemand 120 Arbeitstage im Jahr im Homeoffice verbringt, bedeutet das zusätzliche Stromkosten nach Informationen von Gasag von etwa 84 Euro pro Jahr. Für diejenigen, die das ganze Jahr über ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, belaufen sich die Mehrkosten auf etwa 154 Euro pro Jahr für Strom, basierend auf rund 220 Arbeitstagen. Wenn mehrere Personen im Haushalt im Homeoffice arbeiten, steigen die Kosten entsprechend.

Letztendlich entstehen für die Arbeitnehmer Kosten für Strom, Heizung und Internet im Homeoffice. Allerdings können sie einen Teil dieser Ausgaben über die Homeoffice-Pauschale absetzen. Im Jahr 2022 belief sich diese Pauschale auf bis zu 600 Euro. Ab dem Steuerjahr 2023 wurde diese Pauschale sogar auf bis zu 1260 Euro erhöht, was einer Rate von 6,0 Euro für bis zu 210 Tage entspricht.

Wie hoch sind die Stromkosten im Homeoffice?

Viele Homeoffice-Nutzer arbeiten mit einem herkömmlichen PC. Um den Stromverbrauch zu berechnen, könnte man zunächst die Watt-Zahl des Netzteils als Grundlage nehmen. Jedoch hängt der tatsächliche Stromverbrauch von der verbauten Hardware, dem Prozessor und anderen Komponenten ab. Durch die Verwendung eines Stromverbrauchsmessers, der zwischen Steckdose und Gerät gesteckt wird, lässt sich schnell der genaue Stromverbrauch des PCs ermitteln. In der Regel zeigt sich, dass ein PC während der Arbeit etwa 150 Watt verbraucht.

Angenommen, wir gehen von einem Verbrauch von 150 Watt aus und nutzen die oben genannte Formel, ergibt sich für 8 Stunden Arbeit ein Stromkostenbetrag von 44,76 Cent pro Tag, der allein für den PC im Homeoffice anfällt. Dabei sind jedoch noch keine Peripheriegeräte berücksichtigt.

Im Durchschnitt verbrauchen Laptops etwa 40 Watt Strom. Anhand der vorherigen Formel ergibt sich ein Kostenbetrag von rund 11,93 Cent pro Tag, den ein Notebook im Homeoffice verursacht, sofern keine externen Geräte angeschlossen sind. Wenn jedoch ein externer Monitor verwendet wird, muss sein Verbrauch zusätzlich berücksichtigt werden.

Wann übernimmt der Arbeitgeber die Stromkosten?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer, die keinen festen Arbeitsplatz im Unternehmen haben, Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dies umfasst sowohl die Ausgaben für Arbeitsmittel als auch für Strom und Telekommunikation. Man muss aber dabei beachten, dass nur die Kosten erstattungsfähig sind, die tatsächlich für die berufliche Nutzung anfallen.

Angesichts der vergleichsweise niedrigen Kosten ist es aber zunächst ratsam, ein das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine Pauschalregelung zu vereinbaren. Dadurch kann man einen Zuschuss von dem Arbeitgeber  erhalten, ohne sich mit dem detaillierten Nachweis der tatsächlichen Mehrkosten befassen zu müssen.

Auch wenn das Homeoffice von Arbeitgebern als optionales Angebot bereitgestellt wird und grundsätzlich auch im Büro gearbeitet werden könnte, besteht dennoch die Möglichkeit, eine Kostenerstattung auszuhandeln. In beiden Fällen ist es ratsam, proaktiv auf den Arbeitgeber zuzugehen und das Gespräch zu suchen. Eine übliche Kostenpauschale für das Homeoffice liegt oft einigen Medien zufolge bei etwa 50 Euro pro Monat.

Dazu kommen Kosten für Arbeitsmittel

Arbeitnehmer können alle als Arbeitsmittel geltenden Kosten als Werbungskosten angeben, wie beispielsweise Monitore, Schreibtischstühle oder Fortbildungen. Abhängig davon, wie intensiv diese für die Arbeit genutzt werden, erkennt das Finanzamt einen prozentualen Anteil der Anschaffungskosten an. Für Telefon- und Internetkosten können bis zu 20 Prozent der Rechnung als absetzbar gelten.

Im Homeoffice lässt sich Energie sparen, indem man Geräte ausschaltet, wenn sie nicht gebraucht werden, energieeffiziente Geräte verwendet und die Raumtemperatur optimiert. Auch kleine Veränderungen wie das Abdichten von Fenstern und Türen helfen dabei, den Energieverbrauch zu senken. Es ist auch wichtig, Ressourcen wie Papier bewusst zu nutzen, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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