Karriereaussichten 22.12.2022, 10:00 Uhr

Ingenieurinnen und Ingenieure als Geschäftsführer

Im Studium werden Ingenieurinnen und Ingenieuren vor allem technische Grundlagen und viel Fachwissen vermittelt. Auf eine Position als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer müssen Sie sich danach im Berufsleben praktisch selbst vorbereiten. Die Mühe lohnt sich.

Ingenieure und Ingenieurinnen haben durchaus eine Chance in der Geschäftsführung.

Ingenieure und Ingenieurinnen haben durchaus eine Chance in der Geschäftsführung.

Foto: panthermedia.net/AlexNazaruk

Nahezu jedes Unternehmen hat in der Regel eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer, in manchen Fällen gibt es auch eine Geschäftsführung, die aus mehreren Personen besteht. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft (AG), bezeichnet man die Geschäftsführung als Vorstand. Nehmen Sie die Funktionsbezeichnung wortwörtlich, führt die Person die Geschäfte einer Firma. Genauer gesagt, vertritt eine Geschäftsführung die Interessen eines Unternehmens nach außen hin, pflegt Kontakte zu Partnern, Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten. Darüber hinaus ist sie für das Wachstum der Firma verantwortlich.

Welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer?

Die Aufgabenbereiche einer Geschäftsführerin und eines Geschäftsführers unterscheiden sich dann, wenn sich mehrere Personen die Aufgaben teilen und jeweils einen eigenen Bereich leiten. In großen Konzernen und bei großen Mittelständlern gibt es beispielsweise Geschäftsführer für Personal, Finanzen, Produktion und Vertrieb. Bei kleineren Unternehmen übernimmt oft nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer die Verantwortung und Aufgaben allein. Grundsätzlich gehört zu den Aufgaben die Leitung des Unternehmens, das Wachstum und die strategische Ausrichtung am Markt.

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Diese Aufgaben hat eine Geschäftsführerin und ein Geschäftsführer im Detail:

  • ein reibungsloser Ablauf im Tagesgeschäft
  • strategische Ausrichtung des Betriebes
  • Positionierung am Markt
  • Chancen und Risiken abwägen
  • Investitionspotenziale erkennen
  • die Unternehmensreputation aufbauen
  • die Innovationskraft sichern
  • Chancen und Risiken gegeneinander abwägen
  • betriebswirtschaftliche Stabilität
  • den Einsatz von Personal und Betriebsmitteln
  • die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen ständig verbessern
  • den Fortbestand des Unternehmens sichern, nicht nur aktuell, sondern auch für die Zukunft

Haben Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer GmbH besondere Aufgaben?
Die Unternehmensform GmbH steht als Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gerade aufgrund der Haftungsbeschränkung ist dies eine sehr beliebte Gesellschaftsform, besonders für kleine und mittelständische Betriebe. Eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer einer GmbH übernimmt auch die rechtliche Vertretung des Unternehmens, darüber hinaus führen solche Personen die Firmen eigenverantwortlich.

Ebenfalls zu den Aufgaben gehört es, das Stammkapital zu erhalten, Änderungen an das Handelsregister mitzuteilen, Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig abzugeben, die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen sowie die fälligen Steuern fristgerecht zu bezahlen. Gemäß des Produkthaftungsgesetzes übernimmt eine GmbH-Geschäftsführung zugleich die Verantwortung für die Produkte. Sollte der Firma eine Zahlungsunfähigkeit drohen, muss die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer auch einen Insolvenzantrag fristgerecht stellen.

Kann jeder Geschäftsführer werden?

Um Geschäftsführerin oder Geschäftsführer zu werden, braucht es vor allem viel Berufserfahrung, im Idealfall auch in Führungspositionen. Damit wird klar, dass diese Position nicht für Berufsanfängerinnen oder -anfänger geeignet ist. Ausnahme stellen Existenzgründerinnen und -gründer dar. Sie fungieren direkt nach Gründung des eigenen Unternehmens als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer.

Für die Position der Geschäftsführung gibt es keine spezielle Ausbildung. Sie können es also nicht auf klassischem Wege erlernen und müssen eigentlich auch rein rechtlich keine speziellen Qualifikationen vorweisen. Gute Voraussetzung, Geschäftsführerin oder Geschäftsführer zu werden, ist zum Beispiel ein Studium der Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder der Volkswirtschaftslehre (VWL). In manchen Fällen ist spezifisches Produktwissen von Vorteil. In einem solchen Fall sind es vor allem Ingenieurinnen und Ingenieure, die sich für solche Posten eignen. Zu dieser Position gehört es, eine Menge Berufserfahrung mitzubringen sowie die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen finden sich in der Geschäftsführung vor allem Ingenieurinnen und Ingenieure.

Welche Kompetenzen brauchen Sie, um Geschäftsführerin oder Geschäftsführer zu werden?

Ihr fachliches Wissen bringen Sie ebenso mit wie die bisherige Berufserfahrung, die Sie gesammelt haben. Darüber hinaus benötigen Sie ein paar Kompetenzen mehr, um diese verantwortungsvolle Position auch gut auszufüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Sie treffen gern Entscheidungen.
  • Sie sind stressresistent.
  • Eine Ihrer Stärken ist die Kommunikation.
  • Sie tragen gern Verantwortung.
  • Strategisches und analytisches Denken liegt Ihnen.
  • Sie haben ein Talent, Projekte gut zu organisieren.
  • Sie können unternehmerisch denken.
  • Sie arbeiten gern selbstständig.

Denken Sie auch daran: Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer übernehmen für Führungskräfte und Mitarbeitende eine Vorbildfunktion. Sie sollten sich deshalb auch vorab überlegen, welchen Führungsstil Sie ausüben möchten. Die hierarchische Variante gehört eher der Vergangenheit an, modernere Führungsansätze sind heute gefragt. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Entscheidungen transparent und nachvollziehbar machen, die Mitarbeitenden in einem gewissen Maß einbeziehen und dazu motivieren, alles für das Unternehmen zu geben. Mitarbeitende sind nämlich auch Botschafterinnen und Botschafter eines Unternehmens, die einen großen Teil dazu beitragen, wie das Unternehmen wahrgenommen wird.

Wofür haftet eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer einer GmbH?

Eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer haftet nicht automatisch für jede unternehmerische Entscheidung, sondern hauptsächlich bei einem Verhalten, das als pflichtwidrig und gesetzeswidrig eingestuft wird. Dazu gehört unter anderem, wenn eine Geschäftsführung gegen die ihr auferlegte Sorgfaltspflicht verstößt. Gerade an die Sorgfalt werden für Unternehmen mit der Rechtsform GmbH hohe Anforderungen gestellt. Geregelt ist das in dem Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Da eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer das Unternehmen sowohl gerichtlich wie außergerichtlich vertritt, kann sie oder er auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das Besondere bei einer GmbH: Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer haften bei Verletzung ihrer Pflichten persönlich und unbeschränkt mit dem eigenen gesamten Privatvermögen. Allerdings muss dabei auch ein Schaden entstanden sein, entweder der GmbH oder Dritten. Sollten Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eine Straftat begehen, zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Insolvenzverschleppung oder Untreue, haften Sie ebenfalls. In manchen Fällen, zum Beispiel der Insolvenzverschleppung, stehen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer auch dann noch in der Haftung, wenn sie das Unternehmen bereits verlassen haben. Das gilt vor allem dann, wenn das Fehlverhalten auf Sie zurückzuführen ist. Je nach Art der Ansprüche gibt es verschiedene Verjährungsfristen:

  • 5 Jahre nach Schadenseintritt bei zivilrechtlichen Ansprüchen
  • 10 Jahre nach Schadenseintritt bei Ansprüchen der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung
  • 3 Jahre bei Ansprüchen aufgrund unerlaubter Handlungen

Was verdient ein Ingenieur oder eine Ingenieurin als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin?

Da Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer an der Spitze von Unternehmen stehen, gehören sie in der Regel auch zu den Spitzenverdienern. In dieser Position können Sie meistens mit einem Festgehalt rechnen, das um Boni und Gratifikationen erweitert wird. Boni erhalten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zum Beispiel für erreichte Ziele, zu den Gratifikationen zählen beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld. In der Höhe gibt es keine Begrenzung, jedes Unternehmen ist frei, das Gehalt, die Boni und Gratifikationen selbst festzulegen. Eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer muss sehr vielschichtige Aufgabengebiete erfüllen und Verantwortung für das Unternehmen übernehmen. Daraus resultiert, dass Sie für diese Aufgaben auch entsprechend bezahlt werden.

Die Gehaltsstruktur in Geschäftsführungspositionen ist nicht einheitlich, sondern hängt von der Branche und auch den Unternehmen ab. Während das Jahresgehalt im Einzelhandel, dem Gesundheitswesen sowie dem Bau- oder Immobiliengewerbe eher niedriger ausfällt mit durchschnittlich 80.000 bis 100.000 Euro, geht es bei Banken, in der Automobil- und Pharmaindustrie hoch bis durchschnittlich 185.000 Euro. Die Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Metall- und Lebensmittelindustrie und Medizintechnik liegen dazwischen – mit einem Gehalt von 120.000 bis 150.000 Euro brutto im Jahr.

 

Ein Beitrag von:

  • Nina Draese

    Nina Draese hat unter anderem für die dpa gearbeitet, die Presseabteilung von BMW, für die Autozeitung und den MAV-Verlag. Sie ist selbstständige Journalistin und gehört zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Automobil, Energie, Klima, KI, Technik, Umwelt.

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