Weniger ist mehr 01.12.2024, 07:08 Uhr

Vier-Tage-Woche, Sabbatical, unbezahlter Urlaub: So arbeiten Sie weniger

Die Deutschen wollen immer weniger arbeiten. Rund die Hälfte gab das jüngst in einer Umfrage als Wunsch an, ein Drittel würde dafür auch auf Gehalt verzichten. Sie müssen aber nicht in Teilzeit wechseln, für eine Auszeit gibt es mehrere Möglichkeiten.

Weniger arbeiten

Weniger Arbeiten, Mehr Leben: Vier-Tage-Woche, Sabbatical und Unbezahlter Urlaub als Alternativen zur Vollzeitbeschäftigung.

Foto: PantherMedia / Andriy Popov

Gefragt nach ihrer Wunscharbeitszeit pro Woche gaben die Deutschen im Jahr 2007 noch 38 Stunden an, 2020 waren es nur noch 35. Die IG Metall kämpft in aktuellen Tarifverhandlungen für die Einführung einer Vier-Tage-Woche und bei einer Umfrage des Karrierenetzwerkes Xing im September gaben 34 Prozent der Befragten an, für eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit auch Einbußen beim Lohn in Kauf zu nehmen. Dabei sind es vor allem Menschen unter 34 und über 50 Jahren, die weniger arbeiten wollen. Der Wunsch kann Realität werden. Das deutsche Arbeitsrecht kennt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

Wenn Sie aktuell Vollzeit arbeiten und das reduzieren möchten, haben Sie darauf einen gesetzlichen Anspruch. Die Voraussetzungen sind lediglich, dass Sie bereits seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Job arbeiten und in den vergangenen zwei Jahren nicht bereits einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung gestellt haben. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte beschäftigen, damit Ihre wegfallende Arbeitskraft ausgeglichen werden kann. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie zudem mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten schriftlich bei Ihrem Chef einreichen. Er muss innerhalb von zwei Monaten genehmigt oder abgelehnt werden. Letzteres ist aber nur bei dringenden betrieblichen Gründen erlaubt. Eine Mindeststundenanzahl für die Teilzeit gibt es nicht, allerdings reduzieren sich Ihr Gehalt und Ihre Urlaubstage entsprechend.

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Der Nachteil: Der Wechsel in Teilzeit kann befristet sein, dem muss der Chef aber nicht zustimmen. Bei einer unbefristeten Teilzeit haben Sie kein Recht, wieder auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Eine Ausnahme ist die 2019 eingeführte Brückenteilzeit. Hierbei sind Arbeitgeber ab 45 Angestellten verpflichtet, einen zwischen ein und fünf Jahren befristeten Teilzeitwunsch ihrer Mitarbeiter zu erfüllen. Danach kehren diese wieder auf ihre Vollzeitstelle zurück.

Sabbatical

Wer nur eine befristete Auszeit will, kann ein Sabbatical beantragen. Das Sabbatjahr war früher ein Ruhejahr für jüdische Bauern, hat sich später aber als Begriff für ein Freisemester an US-Universitäten durchgesetzt und wird heute weltweit verwendet. Ein Sabbatical kann in Deutschland zwischen vier Wochen und einem Jahr dauern. Einen Anspruch darauf haben aber nur Angestellte im Öffentlichen Dienst. Alle anderen müssen ein Sabbatical mit ihrem Arbeitgeber absprechen, wobei immer mehr Firmen diese Möglichkeit anbieten.

Wichtig dabei ist immer die Frage der Finanzierung. Es gibt mehrere Modelle. Bei einem häufen Sie vor dem Sabbatical Überstunden und Urlaubstage an, um diese dann auf einmal im Sabbatical auszunutzen. Dabei erhalten Sie das volle Gehalt weiter. Eine weitere Variante ist, dass Sie vorab in einer Ansparphase auf einen Teil Ihres Gehaltes verzichten und dafür während das Sabbaticals das so angesparte Geld als verringertes Gehalt ausgezahlt bekommen. Üblich ist ein Verzicht auf 30 bis 50 Prozent Ihres Lohns – je nachdem, wie schnell Sie die Summe für das Sabbatical ansparen wollen.

Unbezahlter Urlaub

Lässt sich Ihr Arbeitgeber auf keine Form eines Sabbaticals ein, können Sie auch schlicht unbezahlten Urlaub oder ein unbezahltes Sabbatical aushandeln. Dabei bleiben Sie der Arbeit einfach für einen vorher ausgehandelten Zeitraum fern, bekommen aber auch kein Gehalt. Wichtig: Für den ersten Monat einer solchen Freistellung sind Sie weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert, danach müssen Sie sich selbst um Kranken-, Rente-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung kümmern.

Wie lange Ihr unbezahlter Urlaub dauert und ob er überhaupt zu Stande kommt, ist reine Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Chef. Anspruch haben Sie nur in wenigen Fällen und dann meist nur für wenige Tage, etwa für die eigene Hochzeit, Beerdigungen, die Pflege von Angehörigen oder Kinderkrankentage. Längere Auszeiten muss der Arbeitgeber nicht genehmigen. Wenn Sie mit Ihrem Chef darüber reden, sollten Sie auch festhalten, ob Sie die Freistellung vorzeitig beenden können. Eine einzige Ausnahme besteht, wenn unbezahlter Urlaub in Ihrem Betrieb generell genehmigt wird. Durften alle Kollegen das machen, darf er Ihnen nicht verwehrt werden.

Mehr Freizeit aushandeln

Neben den gesetzlich festgelegten oder oft traditionell angebotenen Möglichkeiten, Arbeitszeit zu reduzieren, gibt es unzählige weitere Modelle. Im Prinzip sind Sie komplett frei, jede beliebige Varianten mit Ihrem Chef auszuhandeln. Mehr Freizeit kann zum Beispiel auch eine Forderung in Gehaltsverhandlungen sein. Anders als der Name vermuten lässt, sollten Sie dabei sowieso nicht nur über Geld verhandeln, sondern auch über andere Annehmlichkeiten. Es ist stark von Ihrem Unternehmen und Ihrer Position abhängig, aber oftmals lassen sich Arbeitgeber auch auf Deals ein, bei denen Sie statt einer Gehaltserhöhung Ihre Arbeitszeit reduzieren oder mehr Urlaubstage bekommen.

Auch eine großzügige Homeoffice-Regelung kann dazu führen, dass Sie im Endeffekt weniger Zeit mit Arbeit am Tag verbringen, weil zum Beispiel das tägliche Pendeln an den Arbeitsplatz wegfällt und die Zeit, sich morgens passend anzuziehen, weil es im Homeoffice keine so große Rolle spielt, wie Sie aussehen.

Ein Beitrag von:

  • Christoph Sackmann

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