Absicherung für Patentstreitigkeiten
Patente und Marken schützen ihre Inhaber davor, dass Neuentwicklungen von der Konkurrenz kopiert werden. Doch es kann teuer werden, diesen Schutz per Anwalt und vor Gericht durchzusetzen. Gerade für freie Erfinder und kleinere Unternehmen können die kostspieligen Verfahren bedrohlich werden. Versicherer gewähren Rechtsschutz.
Nirgends in der EU werden mehr Patente angemeldet, als in Deutschland. Und nirgends gibt es mehr Streit um Schutzrechte. Während in Frankreich über jedes 5000. Patent Streit entbrennt und nur die Hälfte davon in die erste Instanz geht, wird hierzulande über jedes 300. Patent so erbittert gestritten, dass 80 % der Fälle vor Gericht landen. Im Schnitt kosten die Verfahren hierzulande 300 000 €. Auch das ist ein EU-Spitzenwert.
Diese Zahlen aus einer Studie der Londoner Politikberatung CJA Consultants Ltd. für die EU Kommission verdeutlichen, dass das Anmelden eines Patents nur ein erster Schritt zur Absicherung von Innovation ist. Danach müssen Patentinhaber ihre Rechte durchsetzen oder gegen Anfechtungen und Nichtigkeitsklagen verteidigen. Angesichts der Verfahrenskosten eine riskante Angelegenheit. Schon bei 50 000 € Streitwert kommen über drei Instanzen 51 000 € Verfahrenskosten zusammen. Bei 5 Mio. € Streitwert stehen nach Angaben des Düsseldorfer Patentanwalts Helge B. Cohausz über drei Instanzen 900 000 € Anwalts- und Gerichtskosten im Raum – ganz abgesehen vom möglichen Verlust der Schutzrechte für eine teure Entwicklung.
Bei solchen Kostenrisiken drängt sich eine Versicherung auf. Tatsächlich gibt es einen Rechtsschutz eigens für Erfinder und Markeninhaber. Anbieter: die Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung (GMP) GmbH zusammen mit NRV Rechtsschutz, hinter dem mit der Mannheimer AG und der VHV Gruppe große Versicherer stehen.
„Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Patent-, Urheber- und Markenrecht sowie aus dem Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht“, erklärt GMP Geschäftsführer Jürgen Friedrich. Zwei Schadensfälle à 100 000 € pro Jahr seien gedeckt. Die Erfahrung zeige, dass die Deckungssumme in über 80 % der Fälle reiche. Da meist um junge Patente gestritten werde, seien sehr hohe Streitwerte eher die Ausnahme.
Kunden können bei der GMP zwischen zwei Tarifen wählen. Der günstigere kostet abhängig vom Alter des versicherten Unternehmens und dem obligatorischen Selbstbehalt zwischen 499 € und 749 € jährlich. Versichert ist damit allein die Abwehr von Schadensersatz-, Unterlassungs- oder Auskunftserteilungsansprüchen. Wer zusätzlich das Geltendmachen eigener Ansprüche versichern will, muss tiefer in die Tasche greifen. Hier werden bis zu 3280 € pro Jahr fällig. Den geringsten Satz zahlen Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind und 5000 € Selbstbeteiligung zustimmen. Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer 10 % der Kosten, die über 50 000 € hinausgehen, selbst bezahlen.
Für diese Prämien sind dann aber auch sämtliche beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Schutzrechte des Kunden versichert. Neuanmeldungen fallen automatisch unter den Versicherungsschutz, ebenso wie internationale Anmeldungen. „Versichert ist der Inhaber, nicht das Patent“, stellt Friedrich klar. Sobald ein Patent verkauft oder übertragen werde, erlösche der Rechtsschutz.
Stellt sich die Frage, wie sich die GMP dagegen absichert, dass Kunden den teuer erkauften Rechtsschutz für riskante Verfahren nutzen. „Ehe wir einer Risikoübernahme zustimmen, muss uns ein Patentanwalt die Erfolgsaussichten darlegen“, so Friedrich. Empfehle dieser, sich auf ein Verfahren einzulassen, folge die Versicherung. „Allerdings erleben wir, dass sich statt steigender Streitbereitschaft das Gegenteil einstellt.“ Der Rechtsschutz beuge Gerichtsverfahren vor. Denn wo Großunternehmen mit gut gefüllter Kriegskasse und eigener Rechtsabteilung kleinere Patentinhaber bisher schon durch Androhen eines Verfahrens in die Enge treiben konnten, treten ihnen die Versicherten nun mit anderem Selbstbewusstsein entgegen. „Auch sie haben nun 100 000 € in der Kasse und können dagegenhalten“, so der GMP-Chef. Entweder drehen die Angreifer ganz ab oder zeigten sich offener für außergerichtliche Einigungen. Den präventiven Schutz bestätigten ihm Kunden immer wieder. Bislang würden vor allem innovative KMU aus dem technischen Bereich die Patentversicherung abschließen.
Patentanwalt Cohausz sieht das Angebot skeptisch. Es habe wiederholt Patentversicherungen von großen Versicherern gegeben, die stets an mangelnder Kundenresonanz scheiterten. Das berichten auch die CJA Berater in ihrer Studie, die Chancen einer Pflichtversicherung auslotet. Wenn jeder Patentinhaber in der EU einzahle, so die Grundidee, verteilten sich die Risiken und steige die Bereitschaft, Patente anzumelden und durchzusetzen. Allerdings bezweifeln die Berater wegen der heterogenen Kostenstruktur und Streitkultur in der EU die praktische Umsetzbarkeit so einer Versicherung.
Cohausz bringt eine Alternative ins Spiel: Prozesskostenfinanzierung. „Wenn bei einem Rechtsstreit Geld zu erwarten ist, finanzieren Versicherer den Prozess gegen einen vorher vereinbarten Anteil der erstrittenen Summe“, erklärt er. Vorher prüften ihre erfahrenen Patentanwälte die Erfolgschancen. Wenn sie sich dabei verschätzen, trägt die Versicherung die Kosten trotzdem. „Für Patentinhaber ist das wohl die geschickteste Lösung“, so der Anwalt.
Friedrich gibt aber zu bedenken, dass Prozesskostenfinanzierung nur bei großen Summen in Frage kommt. Das Angebot der GMP richte sich aber an KMU bis 200 Mitarbeiter oder private Erfinder, da bei Konzernen ohnehin eigene Anwälte auf der Gehaltsliste stehen und die damit verbundenen Kosten kalkuliert sind. Im Gegensatz dazu steht der Mittelstand nicht selten bei langwierigen Patentverfahren mangels personeller und finanzieller Ressourcen vor einer existenziellen Bedrohung.
PETER TRECHOW
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