Arbeitszeit 13.02.2009, 19:39 Uhr

Altersteilzeit kann bei einer Insolvenz in Turbulenzen geraten  

Viele ältere Arbeitnehmer haben sich bei der Altersteilzeit für ein Blockmodell entschieden, das sich aus einer aktiven und passiven Phase zusammensetzt. Seit 2004 ist eine Absicherung des in der aktiven Phase angesammelten Wertguthabens vorgeschrieben. Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitgeber um den Nachweis der entsprechenden Versicherung bitten. VDI nachrichten, düsseldorf, 13. 2. 09, fr

Durch Einführung des Altersteilzeitgesetzes soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Dies soll nach der Intention des Gesetzgebers vor allem dadurch erreicht werden, dass in den letzten Jahren nur noch in Teilzeit gearbeitet wird bei Ausgleich eines Teils des Differenzbetrages zum bisherigen Gehalt durch öffentliche Mittel.

Entgegen den Erwartungen der Politik entscheiden sich jedoch zirka 90 % der in Altersteilzeit Beschäftigten nicht für die Teilzeitarbeit, sondern für das Blockmodell. Bei diesem Modell arbeitet der Mitarbeiter während der so genannten Arbeitsphase voll, bekommt aber nur die Hälfte seines Gehalts zuzüglich einer Ausgleichszahlung. Daran schließt sich die Freistellungsphase an, während der er dann vollständig von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird und bis zum Renteneintritt das verringerte Gehalt aus dem angesparten Wertguthaben weiter erhält.

Der Mitarbeiter tritt also während der Arbeitsphase mit seiner Arbeitskraft in Vorleistung. Aus dem erhofften sanften Übergang in die Rente kann jedoch schnell ein unsanfter Übergang in die Pleite werden, wenn der Arbeitgeber während der Freistellungsphase Insolvenz anmelden muss.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahre 2004 über das Schicksal des in der ersten Hälfte des Blockmodells angesparten Wertguthabens im Falle einer Insolvenz des Betriebes zu entscheiden. Das Gericht stellte klar, dass es sich bei den während der Freistellungsphase zu leistenden Zahlungen um eine in der Fälligkeit hinausgeschobene Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung handelt. Konsequenz daraus ist, dass diese Vergütungsansprüche lediglich Insolvenzforderungen sind. Insolvenzforderungen sind zur Insolvenztabelle anzumelden und werden nicht bevorzugt, sondern ebenso wie jede andere angemeldete Forderung auch aus der Insolvenzmasse bedient. Ob und wie viel Geld am Ende des Insolvenzverfahrens fließt, stellt sich dann erst bei Beendigung des in der Regel mehrere Jahre andauernden Insolvenzverfahrens heraus. Die durchschnittliche Quote, mit der Insolvenzgläubiger rechnen dürfen, liegt unter 5 %. Das Wertguthaben in der Freistellungsphase war daher bei einer Insolvenz des Betriebes praktisch wertlos.

Um dies zu verhindern, wurde mit Wirkung zum 1. Juli 04 die Verpflichtung des Arbeitgebers eingeführt, das Wertguthaben vor dem Verlust zu bewahren. § 8a ATZG verpflichtet den Arbeitgeber, das Wertguthaben einschließlich der darauf anfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in geeigneter Weise gegen eine Insolvenz zu sichern. Das Gesetz schweigt aber darüber, was eine geeignete Absicherung darstellen kann.

Stellenangebote im Bereich Bauwesen

Bauwesen Jobs
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) als Bauwerksprüfer Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur/in als Manager/in Bauwerksprüfung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH-Firmenlogo
Bauingenieur / Architekten (m/w/d) Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH
Frankfurt am Main Zum Job 
Hoch- und Tiefbau Quick GmbH & Co.-Firmenlogo
Abrechner / Vermesser / Bauzeichner im Tiefbau (m/w/d) Hoch- und Tiefbau Quick GmbH & Co.
Kevelaer Zum Job 
weisenburger bau GmbH-Firmenlogo
Bauingenieur/Architekt als Oberbauleiter (m/w/d) - Generalunternehmen Hochbau weisenburger bau GmbH
Karlsruhe Zum Job 
wh-p GmbH-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Tragwerksplanung wh-p GmbH
Basel (Schweiz), Stuttgart, Berlin Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) konstruktiver Ingenieurbau - Außenstelle Netphen Die Autobahn GmbH des Bundes
Netphen Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Verkehr Die Autobahn GmbH des Bundes
Dillenburg Zum Job 
Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektmitarbeiter*in (m/w/d) technisches Vergabemanagement Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
Stuttgart Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieurin / Ingenieur als Fachexperte Betrieb (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur als Bauwerksprüfer (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Darmstadt Zum Job 
TenneT-Firmenlogo
Teilprojektleiter Bau (m/w/d) TenneT
Bayreuth Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur Straßenbaubehörde (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hamburg Zum Job 
Bezirksamt Pankow von Berlin-Firmenlogo
Gruppenleitung (m/w/d) der Gruppe Bau und stellvertretende Fachbereichsleitung im Fachbereich Hochbau Bezirksamt Pankow von Berlin
Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen-Firmenlogo
Ingenieur / Naturwissenschaftler (m/w/d) für den Einsatz im Arbeitsschutz / Umweltschutz / Verbraucherschutz (Bachelor of Science / Bachelor of Engineering / Diplom / FH) Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Braunschweig Zum Job 
Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen-Firmenlogo
Ingenieur / Naturwissenschaftler (m/w/d) für den Einsatz im Arbeitsschutz / Umweltschutz / Verbraucherschutz (Master, Diplom Uni) Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen
verschiedene Standorte Zum Job 
TenneT-Firmenlogo
Bauingenieur (m/w/d) mit Schwerpunkt Betrieb von Kabeln TenneT
Bayreuth Zum Job 
Thyssengas GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Projektleiter Leitungsbau (m/w/d) Thyssengas GmbH
Dortmund Zum Job 
Deutsche Rentenversicherung Bund-Firmenlogo
Architekt*in mit Gesamtprojektverantwortung (m/w/div) Deutsche Rentenversicherung Bund
Familienheim Bruchsal Baugenossenschaft eG-Firmenlogo
Bau-Ingenieur/in oder TGA-Ingenieur/in (m/w/d) Familienheim Bruchsal Baugenossenschaft eG
Bruchsal Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) als Bauwerksprüfer Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur/in als Manager/in Bauwerksprüfung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH-Firmenlogo
Bauingenieur / Architekten (m/w/d) Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH
Frankfurt am Main Zum Job 
Hoch- und Tiefbau Quick GmbH & Co.-Firmenlogo
Abrechner / Vermesser / Bauzeichner im Tiefbau (m/w/d) Hoch- und Tiefbau Quick GmbH & Co.
Kevelaer Zum Job 

Als geeignete Sicherung wird all das anzusehen sein, was im Falle einer Insolvenz nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden kann, sondern tatsächlich dem Arbeitnehmer zugute kommt. Das kann z. B. eine Bankbürgschaft sein oder der Abschluss einer Versicherung. Entsprechende Produkte werden seit Einführung des § 8a ATZG von vielen Versicherungen angeboten.

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm die Absicherung des Wertguthabens nachweist, erstmals mit der ersten Gutschrift und dann alle sechs Monate. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Altersteilzeitvertrages. Der Arbeitnehmer ist daher gut beraten, die Insolvenzsicherung erforderlichenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.

Trotz dieser Vorschrift werden all diejenigen Arbeitnehmer, deren Altersteilzeit bereits vor dem 1. Juli 2004 begonnen hat, weiter zittern müssen: Sie haben keinen Anspruch auf nachträgliche Insolvenzsicherung ihres Wertguthabens. Ist der Arbeitgeber nicht bereit, freiwillig eine Insolvenzsicherung vorzunehmen, bleibt das Risiko des Einkommensverlusts in der Freistellungsphase.

Die Furcht vor dem Verlust des Wertguthabens im Falle einer Insolvenz kann Arbeitnehmer von der Vereinbarung einer Altersteilzeit abhalten. In vielen Betrieben existiert jedoch auch nach Einführung der Verpflichtung zur Insolvenzsicherung keine Nachfrage nach dem sanften Übergang in die Rente. „Wir beschäftigen rund 150 Mitarbeiter und hatten bis heute nicht eine Anfrage über die Vereinbarung einer Altersteilzeit“, so Manfred Brinkmann, Geschäftsführer der vom Düsseldorfer Architekten Walter Brune gegründeten Brune-Immobilien GmbH.

Eine größere Nachfrage nach der Altersteilzeit besteht dagegen im produzierenden Gewerbe. So sind beispielsweise die Beschäftigten der Metallindustrie durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge geschützt, die bereits vor Einführung des § 8a ATZG eine Insolvenzsicherung des Wertguthabens vorgeschrieben haben.

JASMIN THEURINGER

Ein Beitrag von:

  • Jasmin Theuringer

    Jasmin Theuringer ist Rechtsanwältin und schreibt über den Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.