Altersvorsorge 06.07.2012, 11:00 Uhr

Betriebsrente auf Schrumpfkurs

Gut 8 Mio. Deutsche freuen sich über eine Betriebsrente. Die meisten von ihnen bekommen allerdings zu wenig Geld, weil ihre früheren Arbeitgeber das Ruhegeld nicht anpassen. Bei steigender Inflation besteht die Gefahr, dass die Alterseinkünfte dramatisch an Wert verlieren.

Wenn Klaus Langer* am Monatsanfang auf seine Kontoauszüge schaut, ärgert er sich regelmäßig. Seit 18 Jahren hat sich die Betriebsrente des Diplom-Ingenieurs nicht mehr erhöht, die Preise sind währenddessen um 30 % gestiegen.

Betriebsrente wird oftmals nicht der Inflation angepasst

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So wie Langer geht es den meisten deutschen Betriebsrentnern, die eine Leistungszusage ihres früheren Arbeitgebers in der Tasche haben. Zwei Drittel der Unternehmen erhöhen die Renten entweder überhaupt nicht (55 %) oder nur unzureichend (13 %).

Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Bayerischen Sozialministeriums, die der Bundesverband der Betriebsrentner (BVB) auf seiner Homepage vorstellt. Kleiner Schönheitsfehler: Die Studie hat bereits 22 Jahre auf dem Buckel.

Doch an der Praxis der Firmen hat sich seitdem offenbar wenig geändert. „Die Zahlen sind immer noch aktuell“, sagt etwa Mario Utess, der als Rechtsanwalt bei der IG Metall in Köln zahlreiche Betriebsrentner vertritt. Nach Ansicht des Gewerkschaftsjuristen sehen die meisten Firmen ihre Betriebsrentner nur noch als Kostenfaktor. Deshalb täten sie alles dafür, die Belastung so niedrig wie möglich zu halten.

Ähnlich sieht das Frank Dahlbender, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Ulrich Weber & Partner. „In der Regel warten die Unternehmen darauf, dass sich die Rentner melden und ihre Ansprüche geltend machen. Von sich aus passen nur wenige Betriebe die Bezüge an steigende Lebenshaltungskosten an.“

Korrekt ist das nicht. In § 16 des Betriebsrentengesetzes heißt es: „Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.“

Bei der Anpassung müssen sich die Unternehmen laut Gesetz entweder am „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ oder den „Nettolöhnen vergleichbarer Arbeitnehmergruppen“ orientieren.

Viele wissen nicht, welche Leistungen ihnen bei ihrer Betriebsrente zustehen

Viele Firmen aber orientieren sich am eigenen Interesse – und der Unkenntnis der Betroffenen. „Betriebsrentner haben meist keine Ahnung, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen. Oft schrecken sie auch davor zurück, den Betrieb zu verklagen, für den sie Jahrzehnte gearbeitet haben“, weiß Karlheinz Große, Geschäftsführender Vorstand des BVB.

Große ist Cheflobbyist der deutschen Betriebsrentner. Der 77-Jährige, der früher als Versicherungsmanager Vorsorgesysteme für Unternehmen konzipiert hat, kämpft jetzt auf der anderen Seite. Mit seinem Verband will er der Macht der Arbeitgeber Paroli bieten. Im Internet stellt er beispielhaft Unternehmen an den Pranger, die nach seiner Meinung gegen geltendes Recht verstoßen.

Für einen Jahresbeitrag von 80 € hilft der BVB den Betroffenen, ihre genauen Ansprüche zu ermitteln und beim Ex-Arbeitgeber geltend zu machen. Mit Musterschreiben können sich die Betriebsrentner an die Firmen wenden und auf Anpassung der Renten pochen. Die Betriebsrentenanpassung sieht Große als Holschuld. Jeder Rentner müsse sie individuell anfordern.

Wenn sich Rentner bei ihnen melden, verweisen die Unternehmen meist auf die schwierige wirtschaftliche Lage, die eine Erhöhung unmöglich mache. Dann bleibt nur der Gang zum Gericht. Wer weder eine Rechtsschutzversicherung hat noch Gewerkschaftsmitglied ist, verzichtet jedoch in der Regel darauf: zu hoch die Anwaltskosten, zu lang das Verfahren, zu ungewiss der Ausgang.

Doch selbst wer die Kosten nicht tragen muss, hat es schwer. „Der arme Arbeitsrichter muss sich dann in Bilanzen einlesen und mit Geschäftsprognosen beschäftigen. Das überfordert ihn in der Regel“, erläutert Anwalt Dahlbender, der nicht nur Arbeitnehmer sondern auch viele Unternehmen in Betriebsrentensachen vertritt.

Am Ende landen die Verfahren nicht selten vor dem Bundesarbeitsgericht, das einen eigenen Senat für Ruhegeldsachen eingerichtet hat. Aus keinem anderen Rechtsgebiet erhält das Erfurter Gericht so viele Streitfälle vorgelegt. Im vergangenen Jahr waren es 990.

Trotz dieser Schwierigkeiten sollten Rentner nicht klein beigeben, rät Gewerkschafter Utess (siehe auch Kasten). Wichtig sei es, auch im Ruhestand mit früheren Kollegen in Kontakt zu bleiben. Gemeinsam sei es oft leichter, bei Unternehmen etwas zu erreichen.

Die Betriebsrente wird immer wichtiger

Dass Betriebsrenten immer wichtiger werden, hängt auch mit den Nöten der gesetzlichen Versicherung zusammen. Steigende Lebenserwartung und niedrige Geburtenraten sorgen dafür, dass die staatliche Rente tedenziell sinkt. Ihr Anteil am Bruttoeinkommen aller Seniorenhaushalte liegt nach dem aktuellen Rentenbericht der Bundesregierung derzeit bei 65 %.

Wie viel die Betriebsrente zum Budget beiträgt, weist die Regierungsstudie nicht explizit aus. Fachleute schätzen ihren Anteil auf immerhin 10 % bis 20 %. Oft macht das monatliche Ruhegeld des früheren Arbeitgebers schon heute den Unterschied aus zwischen einem kargen und einem guten Leben. Auch deshalb sollten betriebliche Anwartschaften eigentlich nicht schleichend an Wert verlieren.

Dabei wurden die Rentner in den letzten Jahren noch verwöhnt. Die Lebenshaltungskosten stiegen nur mäßig. Inflationsraten von deutlich unter 2 % waren die Regel.

Doch die guten Zeiten der Geldwertstabilität dürften bald der Vergangenheit angehören. Die meisten Volkswirte fürchten, dass sich die Euroländer ihres riesigen Schuldenbergs mittelfristig durch die Hintertür entledigen werden – über niedrige Zinsen und hohe Inflation.

Historisch betrachtet sind Teuerungsraten von unter 2 % ohnehin die Ausnahme (siehe Grafik). In den 70er und 80er-Jahren schwappte eine Preiswelle über das Land. Mit über 7 % erreichte die Inflationsrate 1973 ihren Höchststand nach dem Krieg.

Kehren solche Zeiten zurück, ist das für Betriebsrentner ein Tiefschlag. Ohne regelmäßige Erhöhungen schmelzen ihre Bezüge wie Erdbeereis in der Sonne. 1000 € Ruhegeld sind nach zehn Jahren bei einer Teuerung von 5 % nur noch gut 600 € wert. Nach 20 Jahren verbleibt eine Kaufkraft von 377 €.

Betriebsrentengesetz von 1974 muss novelliert werden

 

Um die tickende Zeitbombe zu entschärfen, könnte die Politik das Betriebsrentengesetz von 1974 novellieren. Arbeitgeber würden gezwungen, die Renten jährlich um die Inflationsrate oder den Nettolohnanstieg zu erhöhen. Aus der weich formulierten, mit vielen Schlupflöchern versehenen Prüfpflicht könnte eine obligatorische Anpassung werden. Nur in klar formulierten Ausnahmefällen (etwa bei hohen Verlusten) wäre es Firmen dann möglich, bei Betriebsrenten zu sparen.

Doch von einer solchen Regelung wagt selbst Verbandschef Große, nicht zu träumen. Zu groß ist in allen Parteien die Sorge, Unternehmen zu verprellen. Anwalt Dahlbender. „Man muss das Gesetz wohl so weich fassen, sonst springen die Betriebe ab und machen gar keine Zusagen mehr für Betriebsrenten.“

Dabei ist die individuelle Leistungszusage des Arbeitgebers inzwischen ohnehin die Ausnahme. Die meisten Firmen wählen heute den Weg der „Direktversicherung“. Dabei schließt der Arbeitgeber einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge, die Arbeitnehmer und (meist auch) Arbeitgeber entrichten, sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei – für alle Beteiligten eine attraktive Lösung.

Aus Sicht des Arbeitgebers kommt ein weiterer Vorteil hinzu: Das Risiko, das er mit der betrieblichen Altersvorsorge für seine Mitarbeiter eingeht, ist begrenzt. Scheidet der Arbeitnehmer aus, muss er nicht mehr zahlen. Das „Langlebigkeitsrisiko“, wie das Unwort der Versicherungsmathematiker lautet, muss der Betrieb nicht tragen. Wie viel Rente später ausgezahlt wird, hängt allein von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab und der Rendite, die der Versicherer am Kapitalmarkt erzielt.

Arbeitnehmer mit Leistungszusagen werden auch künftig auf fremdes Wohlwollen angewiesen sein. Im Zweifel müssen sie ihre Ansprüche selbst einfordern – notfalls vor Gericht.

Wohl dem, der dabei noch einen Arbeitgeber hat, an den er sich wenden kann. Klaus Langers Firma nämlich ist kurz nach seiner Pensionierung pleite-gegangen. Pech für den schwäbischen Ingenieur: Der Kölner Pensionssicherungsverein (PSV), der in solchen Fällen eintritt, hält nichts von Inflationsschutz. Wie mehr als 500 000 Leidensgenossen, die der PSV betreut, muss Langer deshalb zusehen, wie sich seine Betriebsrente allmählich in Luft auflöst.

Ein Beitrag von:

  • Peter Schwarz

    Ressortleiter Wirtschaft bei VDI nachrichten. Fachthemen: Wirtschaftspolitik, Konjunktur, Unternehmen.

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