Was Sie jetzt über das Kurzarbeitergeld wissen müssen 24.03.2020, 08:52 Uhr

Corona und Kurzarbeit: Rechtsexperte beantwortet die wichtigsten Fragen

In der aktuellen Coronakrise stellen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Fragen rund um Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Ingenieur.de hat Antworten von Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster, bekommen.

Uhr vor Gesicht eines Mannes

Kurzarbeit betrifft in der Coronakrise viele Menschen.

Foto: panthermedia.net/stevanovicigor

ingenieur.de: In der aktuellen Coronakrise sind schon viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Können Sie kurz erklären, was Kurzarbeit genau heißt?

Schüren: Kurzarbeit bedeutet, dass weniger gearbeitet und vom Arbeitgeber bezahlt wird als im Arbeitsvertrag vereinbart war. Das können z. B. statt 38 Stunden gem. Vertrag nur 20 Stunden oder auch vorübergehend 0 Stunden pro Woche sein. Wenn Kurzarbeit tariflich geregelt ist und/oder in einer Betriebsvereinbarung, dann wird der einzelne Arbeitnehmer nicht beteiligt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber diese so ausfallenden Stunden nicht mehr bezahlen muss. Stattdessen kann es Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit geben, wenn der Arbeitszeitabbau erheblich ist. Hier werden in nächster Zeit einige Erleichterungen und Verbesserungen kommen.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadt Karlsruhe-Firmenlogo
Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in Stadt Karlsruhe
Karlsruhe Zum Job 
Bau & Service Oberursel (BSO)-Firmenlogo
Bauingenieur Tiefbau (m/w/d) als Bereichsleitung Bau & Service Oberursel (BSO)
Oberursel (Taunus) Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Fachingenieure Elektro- oder Versorgungs- oder Gebäude- und Energie- oder Umwelttechnik (w/m/d) als Grundsatz-Sachbearbeiter Energiemanagement Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus oder Frankfurt (Oder) Zum Job 
Hochschule Ravensburg-Weingarten-Firmenlogo
Professur für Digitalisierung und KI im Maschinenbau Hochschule Ravensburg-Weingarten
Weingarten Zum Job 
NORDEX GROUP-Firmenlogo
SCADA Projektingenieur (m/w/d) NORDEX GROUP
Hamburg, Rostock Zum Job 
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH-Firmenlogo
CE-Koordinator (m/w/d) in der mechanischen Konstruktion Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH
Meuselwitz Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Münster Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Hamburg Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Leipzig Zum Job 

Wie viel Geld bekomme ich konkret?

Der Nettolohnausfall wird bei Menschen mit Kindern zu 67 % ausgeglichen und sonst gibt es 60 % Kurzarbeitergeld.

Wie lange kann oder muss ich in die Kurzarbeit gehen und was passiert mit meinen Sozialversicherungsbeiträgen?

Kurzarbeitergeld wird für maximal ein Jahr bezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge zahlt der Arbeitgeber ganz – die Beiträge sind etwas reduziert. Vermutlich wird eine Beitragserstattung für 2020 eingeführt.

Verändert sich eigentlich mein Urlaubsanspruch durch Kurzarbeit?

Kurzarbeit ändert am Urlaubsanspruch nichts. In der Urlaubszeit wird die normale Vergütung weitergezahlt.

Was passiert, wenn ich die Kurzarbeitsregelung meines Arbeitgebers nicht akzeptiere?

Im Normalfall wird der einzelne Arbeitnehmer an der Festlegung von Kurzarbeit nicht beteiligt. Man regelt das im Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung. So eine Regelung, also die Verkürzung von Arbeitszeit und Lohnspruch gilt dann auch, wenn der einzelne Arbeitnehmer dagegen ist. Wo der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht über eine Kollektivregelung einführen kann, braucht er die Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers. Dann geht ohne die Zustimmung nichts. Weigert sich der einzelne Arbeitnehmer mitzumachen, besteht aber das Risiko, dass der Arbeitgeber den Personalüberhang über Kündigungen abbaut.

Welche Möglichkeiten habe ich als Inhaber eines kleinen mittelständischen Betriebs, wenn ich Angestellte habe? Zum Beispiel ein Ingenieurbüro. Gelten die Maßnahmen nur für Großunternehmen?

Auch ein kleiner Mittelständler kann Kurzarbeit einführen und für seine Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Er muss sich bei der örtlichen Arbeitsagentur für Arbeit über das Antragsverfahren informieren – viele Informationen der Arbeitsagentur sind im Internet sofort verfügbar.

Gibt es derzeit auch Subventionsmöglichkeiten für Selbstständige?

In den nächsten Tagen sollen Regelungen kommen. Am 23.03.2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium seine Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ veröffentlicht.

Welchen Anspruch habe ich auf Abgeltung von Überstunden?

Das hängt vom Tarifvertrag und vom Arbeitsvertrag ab. Manche Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, erhalten keine zusätzliche Vergütung für Überstunden. Normalerweise muss vom Arbeitgeber eingeforderte Arbeitszeit bezahlt werden. Bei einem Arbeitszeitkonto ist auch ein späterer Freizeitausgleich statt Bezahlung möglich.

Was gilt für Selbstständige?

Selbständige bekommen derzeit weder Kurzarbeitergeld noch einen anderen Ausgleich für Einkommenseinbußen. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Krisenregelung, die dann die schlimmsten Belastungen abfedern soll. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23.03.2020 ein Papier veröffentlicht: Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“. Voraussichtlich wird das umgesetzt.

Danke für das Interview.

Dieses Interview wurde schriftlich geführt.

Professor Dr. Peter Schüren ist Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. I an der Universität Münster. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Fremdpersonal im Unternehmen (Scheinselbständigkeit, legale und illegale Arbeitnehmerüberlassung u. a.), Bedarfsorientierte Arbeitszeitformen und Strukturfragen kollektiver Interessenvertretung.

Lesen Sie auch:

Wie das Coronavirus die globalen Wertschöpfungsketten beeinflusst

Corona und Ausgangssperre: Das sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Corona: Ist der Arbeitsplatz in Gefahr?

Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf Sonderzahlungen

Alle aktuellen Infos zur Corona-Krise erhalten Sie in unserem Live-Blog

Ein Beitrag von:

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.