Steuersparen mit Rürup? 13.09.2017, 13:40 Uhr

Riester-Förderung: Die Basis-Rente lohnt für Wenige

Mit Riester ging Rürup an den Start. Bei der Basis-Rente, so der amtliche Name, dürfen zwar alle mitmachen; sogar Rentner und 400-Euro-Kräfte. Aber sie eignet sich nicht für jeden. Am ehesten passt sie für Gutverdiener kurz vor Rentenbeginn, die ihr Ruhegeld aufstocken und Steuern sparen möchten.  

Die Rürup-Rente ist nicht für jeden geeignet.

Die Rürup-Rente ist nicht für jeden geeignet.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Denn statt einer Zulage beteiligt sich Vater Staat mit einem ordentlichen Steuervorteil. Der steigt jährlich um 2 Prozent an, bis er 2025 den Höchstbetrag von 23.362 Euro erreicht hat. Aktuell (2017) liegt er bei 84 Prozent des Höchstbetrags, d.h. Ledige können als Sonderabgabe 19.624 Euro absetzen. Wer verheiratet ist, bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, darf den doppelten Betrag ansetzen. Der Wert ist sehr krumm und das hat einen Grund: Seit 2015 orientiert sich der Betrag am aktuellen Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West). Und der wird jährlich neu angepasst. Vorher lag der Höchstbetrag fix bei 20.000 Euro.

Allerdings gilt dieser Freibetrag für alle Altersvorsorgeaufwendungen, d.h. auch für die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder an ein berufsständiges Versorgungswerk.

Verschiedene Renten, gleiche Steuern

Wenn die Rüruprente fällig, wird gilt der gleiche Steuersatz wie bei der gesetzlichen Rente. Aus diesem Grund ist sie reizvoller für Sparer, die bald ihren Lebensabend genießen. „Seit das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, findet ein schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung statt“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BdV). D.h., noch müssen Rentner nur einen prozentualen Anteil ihrer Renten versteuern. Dieser Anteil steigt stetig an, bis im Jahr 2040 die Renten voll besteuert werden.

Für den Lottogewinn zwischendurch

Ein Pluspunkt ist die Flexibilität. Einen festen Mindestbeitrag gibt es nicht. Wer kein Geld mehr einzahlen kann oder möchte, muss das auch nicht. Man kann die Rürup-Rente zwar nicht kündigen, aber beitragsfrei stellen. Mitunter besteht auch die Möglichkeit, den Obolus variabel zu zahlen. Das Modell ist also attraktiv für Menschen, die zwischendurch zu einem größeren Geldbetrag kommen. Ob das Modell funktioniert hängt allerdings vom Vertragspartner ab. Laut Bianca Boss gibt es zwar mittlerweile recht viele Anbieter, die eine flexible Einzahlung ermöglichen. Es längst aber nicht alle.  Es heißt also, genau hinsehen.

Bei der Auszahlung ist es mit der Flexibilität aber dann vorbei. Rürup gibt es nur als monatliche Rente. Wenn der Vertrag ab dem Jahr 2012 abgeschlossen wurde, fließt sie ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Vorher war die Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich.

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Die Erben kriegen nichts

Es gibt noch einen weiteren Nachteil: „Der Rürup-Vertrag soll ja nur der Altersvorsorge dienen. Wenn der Begünstigte stirbt, verfällt auch die Rente“, gibt Bianca Boss zu bedenken. Es gibt auch Ausnahmen, aber die sind teuer: „Man kann im Vertrag auch eine Form der Beitragsrückerstattung im Todesfall vereinbaren, aber das kostet natürlich extra“. Ebenso kann man Rürup mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren. Boss sieht das kritisch: „Unser Rat ist ja immer, Versicherungen und Geldanlage strikt voneinander zu trennen. Wenn Sie den Rürupvertrag beitragsfrei stellen verlieren sie den Berufsunfähigkeitsschutz. Bei eigenständigen Verträgen sind Sie viel flexibler“.

Manch einer nutzt die Rentenversicherung als Sicherheit für den Hauskredit. Das ist bei Rürup nicht möglich. Ebenso kann man den Vertrag nicht verkaufen. Immerhin ist das Vermögen Hartz- IV sicher, d.h. das Vermögen muss nicht aufgebraucht werden, bevor man das Arbeitslosengeld II erhält. Auch bei einer Insolvenz existiert ein gewisser Schutz. Je nach Alter gibt es einen gestaffelten Höchstbetrag, der vor den Gläubigern sicher ist.

Wer sich für einen Rürup-Vertrag entscheidet hat die Wahl zwischen Fondsparplänen sowie klassischen, fondgebundenen und britischen Rentenversicherungen. Letztere zeichnen sich durch einen hohen Aktienanteil und einer Mindestverzinsung aus. Vor dem Abschluss rät Boss jedoch, mit einem Steuerberater die eigne persönliche Situation genau abzuklopfen. „Leider investieren viel zu viele Mitbürger in einen Vertrag, der gar nicht zu ihnen passt. Nur weil die Wörtern „Steuern sparen“ auf dem Produkt stehen“.

Ein Beitrag von:

  • Sabine Philipp

    Sabine Philipp arbeitet seit 2004 als freie Journalistin. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Technik, Industrie und Wirtschaft.  In ihren Artikel befasst sie sich gerne mit der praktischen Umsetzung von innovativen Technologien und Gesetzesvorgaben.

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