Elektronische Krankmeldung (eAU): Zwischen Digitalisierung und Mehraufwand
Zum 1. Januar 2023 wurde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, genannt auch AU, durch die elektronische Krankmeldung (eAU) ersetzt. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber? Und sind alle Unternehmen darauf vorbereitet?
Eigentlich war es geplant, dass die Arztpraxen bereits ab dem 1. Januar 2022 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. „Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen nicht flächendeckend sichergestellt war, gelang dieser Umstieg zu diesem Datum aber nicht“, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Viele Ärzte hätten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon 2022 elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln können. Jetzt ist es endlich soweit: Es wird komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bzw. elektronische Krankmeldung umgestellt.
Was ist eine eAU?
Die Abkürzung eAU steht für „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Das heißt, dass die Krankmeldung nur noch in digitaler Form erfolgt.
Der berühmte gelbe Schein gehört endgültig der Vergangenheit an. Als Beschäftigte muss man keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr in Papierform oder gescannt an den Arbeitgeber schicken. Mit anderen Worten: Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Damit kommt die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran.
eAU: Mehraufwand für Arbeitgeber
Grundsätzlich ändert es sich am Ablauf der Krankmeldung nicht viel: Wenn man krank ist, muss man spätestens am dritten Tag zum Arzt oder Ärztin gehen und sich krankschreiben lassen. Früher hat man bei einer Krankheit drei gelbe Scheine ausgehändigt bekommen: einmal – für den Arbeitgeber (ohne Diagnose), einmal für die Krankenkasse (wenn die Praxis es selbst nicht übermittelt) und einmal – für eigene Unterlagen. Danach mussten die erkrankten Mitarbeitenden den Schein für den Arbeitgeber an ihre Vorgesetzten oder Personalabteilungen schicken.
Sollten die Beschäftigten länger erkrankt sein, als es im gelben Schein angegeben war, mussten sie einen neuen Schein vorlegen. Arbeitgeber hingegen mussten nichts aktiv unternehmen. Es sei denn, sie haben eine ärztliche Bescheinigung früher (nicht nach dem 3. Tag der Erkrankung) verlangt.
Diese Procedere konnte sehr mühselig sein, wenn man beispielsweise ein hohes Fieber und deshalb keine Kraft hatte, sich um den Papierkram zu kümmern bzw. den Computer hochfahren, um die Unterlagen zu scannen und per Mail abzuschicken.
Ab jetzt sind die Arbeitgeber verpflichtet, elektronische Krankmeldung (eAU) online bei den Krankenkassen abzufragen. Sie müssen im Vergleich zu früher selbst tätig werden und aktiv die eAU abrufen. Das bedeutet, sie haben ab jetzt einen Mehraufwand .
Wie soll die elektronische Krankmeldung übermittelt werden?
Die Krankenkassen erhalten diese Daten direkt von den Arztpraxen. Die Arbeitgeber können sie von den Krankenkassen abrufen. Wenn erkrankte Beschäftigte zum Arzt gehen, erhalten sie aber trotzdem auch eine AU in Papierform (gegeben falls auf Wunsch) – allerdings nur für die eigenen Unterlagen. Schließlich kann man technische Ausfälle nicht ausschließen. Da man trotzdem eine AU in Papierform bekommt, bleibt sie als Beweismittel erhalten, falls die Übermittlung im elektronischen Verfahren fehlschlagen sollte.
Die elektronische Krankmeldung gilt für alle gesetzlich Krankenversicherte. Privat Krankenversicherte müssen nach wie vor gelbe Scheine postalisch oder elektronisch an ihren Arbeitgeber und die Krankenversicherungen übermitteln.
Elektronische Krankmeldung: Alle Änderungen in Übersicht
- Alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer erhalten keine gelben Scheine mehr von den Ärzten.
- Ärzte sind verpflichtet, Krankscheine digital an die Krankenkasse zu übersenden.
- Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse abrufen.
Welche Daten sind in einer eAU enthalten?
- Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
- Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
- Information, ob es eine Erst- oder Folgemeldung ist
- Mögliche Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall
- Der Name des Arztes soll nicht mehr übermittelt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass Arbeitnehmer trotzdem verpflichtet sind, ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass er oder sie erkrankt sind und wie lange sie voraussichtlich ausfallen werden. Denn es kann sein, dass die eAU erst später übermittelt werden kann.
Ausnahmen für eAU-Verfahren
Wie auf der Webseite der AOK nachzulesen ist, gibt es auch Ausnahmen für das neue Verfahren: Darunter sind u.a. Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen, privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Minijobs in Privathaushalten. Ausgenommen werden auch Fälle, in denen die Arbeitsunfähigkeit durch eine Zahn- und Arztpraxis im In- oder Ausland festgestellt wird, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.
Die TK bezeichnet das neue Übermittlungsverfahren als „bequem, sicher – und umweltschonend“ und versichert, dass „dass Ihre eAU uns noch am gleichen Tag erreicht“.
Nun bleibt es abzuwarten, ob die neuen Regelungen gut umsetzbar sind und so, wie geplant, funktionieren. Am besten ist aber – gesund bleiben!
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