Homeoffice-Pflicht: Was sich ab dem 20. März ändert
Am 20. März entfallen viele Corona-Regeln. Auch die Homeoffice-Pflicht wird es dann nicht mehr geben. Was das jetzt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet.
Jeden Tag ins Büro fahren, Mittagessen in der Kantine und nach Feierabend ab in den Stau: Diesen früheren Alltag können sich viele Berufstätige nicht mehr vorstellen. Doch es könnte schneller wieder Realität werden als Sie denken.
Ab dem 20. März fallen die meisten Corona-Einschränkungen weg – unter anderem endet dann auch die Homeoffice-Pflicht. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen? Haben Unternehmen das Recht, ihre Angestellten zurück ins Büro zu zwingen?
Homeoffice: Muss ich ab dem 20. März wieder ins Büro?
Im Zuge der Corona-Pandemie galt für Unternehmen immer wieder phasenweise eine Homeoffice-Pflicht. Das heißt, Beschäftigten mit “Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten” musste der Arbeitgeber die Arbeit von zu Hause ermöglichen – außer, es ließ sich aus betrieblichen Gründen nicht einrichten.
Ab dem 20. März sind Arbeitgeber aber nicht mehr verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Nach den Lockerungen der Corona-Regelungen ist lediglich eine Empfehlung für mobiles Arbeiten vorgesehen. Das bedeutet aber auch, dass Sie nicht zwangsläufig wieder ins Büro müssen. Homeoffice als Arbeitsmodell ist weiter erlaubt und in vielen Unternehmen ohnehin gelebtes Modell. Wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, steht es Arbeitgebern also frei, ob sie weiter Homeoffice anbieten, so der Bund-Länder-Beschluss. Die Interessen des betrieblichen Infektionsschutzes, darunter Arbeiten in Großraumbüros, müssen weiterhin gewahrt bleiben, heißt es ebenfalls im Beschluss von Bund und Ländern.
Kann ich mich weigern, ins Büro zu fahren?
Solange Ihr Arbeitgeber keine anderen Regelungen trifft, heißt es wieder zurück ins Büro. Ohne Grund dürfen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dem Arbeitsplatz nicht fernbleiben – außer, es gibt bereits feste Homeoffice-Zeiten. Wer also Angst vor einer Corona-Ansteckung hat, darf trotzdem nicht mehr von zu Hause aus arbeiten.
Was ist mit Ungeimpften? Sollen sie zurück ins Büro?
Hier ist noch nicht alles klar. Bereits ab dem 4. März sollen die Einschränkungen für ungeimpfte Menschen gelockert werden. So können sie ab dann etwa wieder Restaurants und Kneipen besuchen, sofern sie einen negativen tagesaktuellen Corona-Test nachweisen können. Derweil wird eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen weiter diskutiert und wahrscheinlich auch kommen. Unklar aber ist, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun sollen, die sich nicht impfen lassen wollen. Eine Impfpflicht für alle ist ebenfalls nach wie vor im Gespräch.
Jeder Zehnte versucht, IT-Probleme im Homeoffice selbst zu lösen
Gelten die AHA-Regeln weiterhin?
Schutz bleibt weiterhin wichtig. In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie im öffentlichen Nahverkehr tragen Sie weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz und sind zum Abstand halten angehalten.
Die Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzgesetzes treten jedoch am 20. März außer Kraft. In Bürogebäuden entfällt somit die 3G-Regelungen.
Arbeitgeber: Stehen weiterhin kostenfreie Schnelltests zur Verfügung ?
Nein, die kostenlosen Schnelltests, die Arbeitgeber anbieten mussten, entfallen.
Wie sieht die Zukunft der Arbeitswelt aus?
Darüber sind sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände uneinig. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wollen viele Beschäftigte weiterhin von zu Hause aus arbeiten – unabhängig von der Pandemie. Reiner Hoffmann, DGB-Chef, hat von der Bundesregierung Klarheit über die Optionen für Homeoffice nach dem Wegfall der Corona-Auflagen im März gefordert.
„Da wir in der Pandemie leider noch lange nicht über den Berg sind, sollten die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice weiterhin ein Element des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben“, so Hoffmann gegenüber DPA. Er forderte „langfristige Lösungen, für die die Weichen jetzt gestellt werden sollten“. Homeoffice solle für die Millionen Beschäftigten, die auch im künftigen Normalbetrieb zeitweise im Homeoffice arbeiten wollen, leichter ermöglicht werden, so der DGB-Chef.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) fordert ein Recht auf Homeoffice, welches sich bislang nicht durchsetzen ließ. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnet eine Verlängerung der gesetzlichen Homeoffice-Pflicht als “überflüssig”.
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