In diesen Fällen müssen Sie auch an Weihnachten arbeiten
Das Christkind ölt die Stimmbänder, der Weihnachtsbaum ist prachtvoll dekoriert. Weihnachten kann kommen, auch ohne Schnee. Dumm nur, wenn Vati oder Mutti nicht mit am Tisch sitzen, weil sie arbeiten müssen. Wann darf Ihr Chef Sie zum Arbeiten verpflichten?
Weihnachten wirft jedes Jahr die Frage auf: Muss ich an Heiligabend arbeiten? Ja, müssen Sie, denn Heiligabend ist kein gesetzlicher Feiertag. Fällt er auf einen Werktag, gilt Arbeitspflicht. Es sei denn, der Arbeitgeber hat Betriebsferien angeordnet und alle Mitarbeiter nach Hause geschickt.
Gesetzliche Feiertage zum Jahresausklang sind die beiden Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember und natürlich der Neujahrstag.
Viele Branchen kennen keine Feiertage
Alle diese Dinge regelt das Arbeitszeitgesetz. Und dort hält der § 10 eine ganze Liste von Wirtschaftsfeldern bereit, in denen zum Beispiel Wochenend-, Tag- und Nachtdienste regulär sind oder bestimmte Arbeiten nicht an Werktagen durchgeführt werden können. Vor allem kommunale Energie- und Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sind von Feiertagsarbeit betroffen. Denn niemand soll über Weihnachten im Dunkeln sitzen und frieren oder gar im Krankenhaus, im Kinder- oder Altenheim unversorgt bleiben.
Das gleiche gilt für Bewachungsunternehmen, für Polizei und Feuerwehr und für das Abfall- und Entsorgungsgewerbe. Denn geraubt, gebrannt und gemüllt wird auch an Weihnachten.
Kein Verzicht auf Winnetou in der Glotze zum Fest
Ebenfalls keinen Anspruch auf Ruhetage haben Menschen wie Schauspieler, Musiker oder Tänzer und Arbeitskräfte im Hotelgewerbe, in der Gastronomie, in der Touristik und in der Beförderungsbranche. Denn übernachtet wird auch an Feiertagen, und zum Theaterabend nimmt man Bus, Bahn oder Taxi.
Auch die Mitarbeiter von Tages- und Sportpresse, Rundfunk und Fernsehen müssen an Sonn- und Feiertagen ran. Denn wer will schon auf seine Zeitung oder auf Kultsendungen wie „Wir warten aufs Christkind“ verzichten. Die verbreitete Ruhe zum Jahresende ist somit ein verbreiteter Irrtum.
Laut Statistischen Bundesamt arbeiten hierzulande 1,3 Millionen Menschen ständig an Sonn -und Feiertagen und zusätzlich 4 Millionen regelmäßig. Allerdings will der Gesetzgeber, dass jeder Arbeitnehmer mindestens an 15 Sonntagen im Jahr freigestellt ist. Etwa einmal im Monat hat damit jeder einen Anspruch auf einen freien Sonntag.
Den Urlaub regelt das BurlG
Selbstverständlich ist in Deutschland nicht nur die Arbeitszeit per Gesetz geregelt, sondern auch der Urlaub. Den regelt das Bundesurlaubsgesetz, welches recht hübsch mit BurlG abgekürzt wird. Und dieses BurlG sieht vor, dass in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage umfasst, wobei alle Kalendertage mit Ausnahme von Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen Werktage sind.
Bei sechs Werktagen je Kalenderwoche hat ein Vollzeitbeschäftiger Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf eine Umrechnung auf seine tatsächlichen Arbeitstage. Bei einer Fünftagewoche besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Bei einer Dreitagewoche ergeben sich 12 Urlaubstage, was auch auf vier Wochen im Jahr hinausläuft.
Und wenn Sie wissen wollen, wie Sie im kommenden Jahr am besten Ihren Urlaub planen und die Brückentage ausnutzen können, dann sollen Sie hier weiterlesen.
Ein Beitrag von: