Ratgeber Arbeitsrecht 07.12.2020, 09:46 Uhr

Krankschreibung per Telefon verlängert: Fachanwalt klärt auf

Wenn es im Hals kratzt, reicht aktuell eine Krankschreibung per Telefon. Schon in der ersten Corona-Welle wurde diese Option angeboten. Nun wird die Krankschreibung per Telefon bis zum 31. März 2021 verlängert.

Mann krank in Decke am Telefon

Die telefonische Krankschreibung gilt bis Ende 2020.

Foto: panthermedia.net/Dmyrto_Z

Die Corona-Infektionszahlen befinden sich trotz Lockdown light immer noch auf einem hohen Niveau. Patienten können sich daher mit leichten Erkältungsbeschwerden bis ins neue Jahr hinein auch ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben lassen. So sollen Arztpraxen entlastet werden. Zum Hörer greifen und danach wieder ins Bett fallen. Obwohl es sich, um einen simplen Vorgang handelt, lauern dennoch arbeitsrechtliche Fallstricke.

Wie funktioniert eine Krankschreibung per Telefon?

Die Krankschreibung per Telefon gilt für sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung kann ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage vergeben werden. Danach müssen Arbeitnehmer aber doch in der Praxis vorstellig werden. Im März und April habe die telefonische Krankschreibung Arztpraxen enorm entlastet, so dass man in der zweiten Welle wieder auf dieses Instrument zurückgreift. Die Sonderregelung wird nun bis 31. März 2021 verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss.

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Entscheidend bei der telefonischen Krankschreibung ist die sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. „In dieser Richtlinie ist genau festgelegt, wie der Arzt den Patienten krankschreiben lassen kann“, erklärt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FHM Rechtsanwälte. Die Langversion des Ganzen lautet: „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V“.

Hier finden sich die Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten. Wichtig: Es müssen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sein. Ob man sich jedoch beim Allgemeinmediziner, Augenarzt oder Frauenarzt krankschreiben lasse, spiele dabei keine Rolle, so der Fachanwalt.

Den aktuellen Beschluss zu Corona-Regelungen in § 8 finden Sie hier.

Anrufen und die Sprechstundenhilfe sendet den „gelben Schein“ raus? So einfach geht es dann doch nicht. „Der Arzt muss persönlich am Telefon mit dem Patienten sprechen“, sagt Fuhlrott gegenüber unserer Redaktion. Solange es sich um leichte Atemwegserkrankungen handelt, spricht nichts gegen eine Krankschreibung per Smartphone. Die Regelung gilt bundesweit, zunächst vom 19.10.2020 bis 31.12.2020.

Danach gilt:

  • Krankschreibung per Telefon beim Arzt möglich, wenn Vertragsarzt („Kassenarztsitz“)
  • Erkrankung der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik
  • Telefonischer Anamese durch eingehende persönliche Befragung
  • Einmalige Verlängerung von sieben Tagen möglich

Erhöhte Fehltage durch telefonische Krankmeldungen

Im März und April 2020 gab es laut dem AOK-Bundesverband mehr krankheitsbedingte Fehltage von Arbeitnehmern als im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Der Krankenstand lag im März knapp zwei Prozentpunkte über dem Monatsdurchschnitt der letzten zehn Jahre.

„Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wegen Atemwegserkrankungen, die von Anfang März bis Ende Mai 2020 galt, dürfte einen Einfluss auf die erhöhten Krankenstände im Vergleich zu den Vorjahren gehabt haben“, ließ das Wissenschaftliche Instituts der AOK verlauten.

Ärzte und Patienten sind also dazu aufgerufen, verantwortungsvoll mit der Krankschreibung per Telefon umzugehen. Rechtsanwalt Michael Fuhlrott gibt dazu an: „Die Hemmschwelle kann zwar deutlich geringer sein, sich ohne Erkrankung arbeitsunfähig zu schreiben, aber schwarze Schafe gibt es ja immer.“ Zudem sei solch ein Verhalten auch riskant und könne bei Auffliegen zu einer fristlosen Kündigung führen. „Natürlich ist das schwer nachzuweisen, aber wer zum Beispiel vor anderen Kollegen prahlt, wie leicht die Krankschreibung erschlichen werden konnte, läuft Gefahr am nächsten Tag bereits keinen Job mehr zu haben, berichtet Fuhlrott.

Im Mai und Juni ging der Krankenstand auch leicht zurück und blieb sogar hinter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre zurück. Insgesamt fallen die Krankschreibungen für dieses Jahr recht unspektakulär aus.

„Gleichzeitig sprechen die Daten dafür, dass Ärzteschaft und Beschäftigte mit dieser temporären Regelung verantwortungsvoll umgegangen sind“, sagte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Instituts.

Bis wann muss ich mich bei meinem Arbeitgeber krankmelden?

Hier ändert sich nichts. Nach wie vor, muss der Arbeitgeber „unverzüglich“ über den Arbeitsausfall informiert werden. Das heißt, die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung muss spätestens nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Ob der „gelbe Schein“ nun telefonisch oder vor Ort beim Arzt abgeholt wurde, spielt dabei keine Rolle.

Achtung: Der Arbeitgeber hat durch die besondere Lage der Pandemie das Recht von Arbeitnehmern schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung zu verlangen. Das weicht von der gesetzlichen Regelung ab. Sogar eine andere Frist bei neuen Arbeitsverträgen ist derzeit erlaubt. Arbeitnehmer sollten sich erkundigen, was hier gilt und bei Bedarf Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

„Entwicklung ist besorgniserregend“

Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA., erklärt die Hintergründe.

„Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte“, so Hecken. „Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend.“

Volle Wartezimmer sollen auf jeden Fall vermieden werden. Durch mögliche Kontakte in geschlossenen Räumen der Praxis, könne das Ansteckungsrisiko weiter steigen lassen.

Kann ich mich nur bei meinem Hausarzt per Telefon krankschreiben lassen?

Nein, der Patient muss in der Praxis nicht bekannt sein. Das ist der große Unterschied zu Krankschreibungen per Video.

Bereits seit Beschluss vom 16.7.2020 gilt die Neuregelung in § 4 Abs. 5 der Richtlinie – unabhängig von Corona und dauerhaft:

„(5) 1Abweichend von Absatz 1 kann Arbeitsunfähigkeit auch mittelbar persönlich im Rahmen von Videosprechstunden festgestellt werden. 2Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die oder der Versicherte der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt ist und die Erkrankung dies nicht ausschließt. 3Eine erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist nur für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen möglich. 4Die Feststellung des Fortbestehens der Arbeitsunfähigkeit ist nur zulässig, wenn bei der oder dem Versicherten bereits zuvor aufgrund unmittelbar persönlicher Untersuchung durch die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt worden ist. 5Sofern der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt eine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde nicht möglich ist, ist von einer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde abzusehen und auf die Erforderlichkeit einer unmittelbar persönlichen Untersuchung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt zu verweisen. 6Die oder der Versicherte ist im Vorfeld der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten der Befunderhebung zum Zweck der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde aufzuklären. 7Ein Anspruch auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde besteht nicht.“

Hier sieht Michael Fuhlrott, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius, aber das Problem, dass derzeit verlässliche – insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung von Gesundheitsdaten – datenschutzrechtskonforme Systeme, die sowohl Arzt, als auch Patient haben, wenig verbreitet sind. „Zudem muss der Arzt auch eine solche Videobefundung anbieten“, erklärt Fuhlrott weiter.

Gut zu wissen: Wenn nicht der Hausarzt angerufen wird, besteht auch kein Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Daher ist der Hausarzt vorzuziehen. Generell kann der Arzt immer noch selbst entscheiden, ob er den Patienten doch noch für eine persönliche Untersuchung in der Praxis sehen will.

Krankschreibung per Telefon: Wie erhalte ich meine Bescheinigung?

Normalerweise geht die Krankschreibung per Post raus. Das gilt auch für Bescheinigungen zum Bezug von Krankengeld bei erkrankten Kindern. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach Erhalt zum Arbeitgeber weiterversendet werden.

Digitale Krankschreibung: Was ändert sich?

Das Aushändigen des bekannten „gelben Scheins“ soll sich grundlegend ändern. wird sich grundlegend ändern, denn die Papierform soll ab 2022 abgeschafft werden. Die Digitalisierung hält auch in der Gesundheitsbranche Einzug. Ab dem 1. Januar 2022 soll der Arbeitgeber elektronisch durch die Krankenkassen einsehen können, wie lange der Arbeitnehmer durch Krankheit ausfällt. Die Unternehmen werden ebenfalls über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informiert. Damit muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auch nicht mehr abgeben. Dieser Prozess soll in erster Linie Kosten einsparen. Für die Wirtschaft soll sich der Aufwand um bis zu circa 550 Millionen Euro reduzieren.

Lesen Sie auch unseren großen Ratgeber zur Krankmeldung: Worauf müssen Sie achten.

Über den Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich aus Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Er ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

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Ein Beitrag von:

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

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