Pro 04.10.2002, 18:21 Uhr

Patentschutz oder Urheberrecht?

Computerprogramme sind in Deutschland per Gesetz „als solche“ vom Patentschutz ausgeschlossen. Ausnahmen sind laut Rechtsprechung Computer implementierte Erfindungen, die einen „technischen Beitrag“ leisten. Ein solcher Beitrag liegt dann vor, wenn sich die Innovation nicht auf einen untechnischen Gegenstand, wie etwa eine kaufmännische Idee beschränkt, sondern wenn auch die programmtechnische Umsetzung der Idee innovativ ist. Beispiele für patentfähige Computer implementierte Erfindungen sind Programme zur Regelung von technischen Vorgängen, Simulationsprogramme und Internet implementierte Verfahren zur sicheren Abwicklung finanzieller Transaktionen. Auf diesen und verwandten Gebieten werden jährlich mehrere tausend Patente erteilt.

Im Unterschied hierzu kann in den USA auch eine Innovation geschützt werden, die zum Beispiel rein kaufmännischer Natur ist, und deren programmtechnische Umsetzung im Rahmen des Üblichen liegt.
Heute ist es allgemein anerkannt, dass gerade für kleine und mittelständische Betriebe in traditionellen Industriebereichen der Schutz von Innovationen von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist. Patente sind gleichermaßen Investitionsschutz und wirtschaftliches Instrument zur Ausschöpfung von Wachstumspotenzialen, etwa über Lizenzvergaben.
Gegen Softwarepatente werden von den Vertretern der Open-Source-Bewegung oft die Argumente vorgebracht, dass diese eine Innovationsbremse darstellen und nur den großen Unternehmen nutzen würden.
Beide Gegenargumente sind unzutreffend: Ohne Patentschutz geht eine Innovation in Allgemeinbesitz über, womit jeder wirtschaftliche Anreiz zur Innovation gelähmt wird.
Ein positives Beispiel sind die USA. Gerade auf dem Gebiet der Software ist das Land besonders innovativ. Entsprechend viele einschlägige Patente werden angemeldet.
Unrichtig ist auch, dass Patente nur den großen Firmen nutzen würden. Ohne Patentschutz könnte zum Beispiel ein weltweit tätiger Konzern eine Innovation eines kleinen Unternehmens aufgreifen und mit seiner Marktmacht kommerzialisieren. Das kleine Unternehmen kann sich dagegen durch Patentschutz absichern und den Markt z.B. durch Vergaben von Lizenzen weltweit durchdringen.
Allerdings sind die gegenwärtigen Patentierungskosten ein berechtigter Kritikpunkt. Die Gesamtpatentierungskosten betragen für ein US Patent ca. 7 800 “ – für ein europäisches Patent ca. 37 400 „. Der Hauptgrund für die hohen Patentierungskosten in Europa ist vor allem das Erfordernis, nach der Patenterteilung Übersetzungen in die jeweiligen Landessprachen anfertigen zu müssen. Aus politischen Gründen konnte für dieses Problem bislang keine Lösung gefunden werden.
Ferner sollte auch die restriktive Prüfungspraxis des Deutschen und Europäischen Patentamts bezüglich Softwareerfindungen aufgegeben und an die Praxis des US-Patentamts angeglichen werden. Die gegenwärtige Vorgehensweise der strikten Trennung von nicht-technischen und technischen Anteilen einer Innovation entspricht nicht der normalerweise stattfindenden Wechselwirkung zwischen beiden Bereichen. Ein Festhalten an der gegenwärtigen Prüfungspraxis stellt einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil des europäischen Patentsystems dar. Eine Harmonisierung mit der Praxis des US-Patentamts ist deshalb anzustreben. Ferner müssen die Kosten des europäischen Patentsystems gesenkt werden. Der gesetzliche Ausschluss der Computerprogramme „als solche“ sollte gestrichen werden. Hierzu gibt es bereits Bestrebungen im Rahmen der Revision des europäischen Patentübereinkommens.    M. RICHARDT/sta

Contra: Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen verwendet eine
speicherprogrammierbare Steuerung (SPS), die mit einem PC vernetzt
ist. Nun wollen Sie Daten aus der SPS in einer Tabellenkalkulation
auf dem PC weiterverarbeiten.

Dann verletzen Sie damit wahrscheinlich das Patent DE 3855219 (Patentschrift DE 3855219:)

Die Weiterverarbeitung von SPS-Daten in einer Tabellenkalkulation
ist patentiert. In den USA sind bereits ca. 20 Unternehmen wegen
Verletzung des entsprechenden Patents US 5038318 verklagt worden.

Das europäische Patentamt hat ca. 30.000 Software-Patente erteilt,
obwohl Software laut Art. 52 EPÜ ausdrücklich vom Patentschutz
ausgenommen ist – und das aus gutem Grund, wie die deutsche
Monopolkommission feststellt:

Stellenangebote im Bereich Bauwesen

Bauwesen Jobs
Bisping & Bisping GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Glasfaserausbau Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
Lauf an der Pegnitz Zum Job 
Stadtwerke Essen AG-Firmenlogo
Projektmanager (gn) Integrale Sanierungskonzeption Stadtwerke Essen AG
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurin / Ingenieur der Fachrichtung Tiefbau (w/m/d) als Projektsachbearbeitung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektleiter*in Verkehrsanlagen Bauingenieur*in (m/w/d) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
Karlsruhe Zum Job 
Gottlob Rommel GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Projektleiter für Infrastrukturprojekte (m|w|d) mit Perspektive zum Oberbauleiter Gottlob Rommel GmbH & Co. KG
Stuttgart Zum Job 
RX-WATERTEC GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) der Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft RX-WATERTEC GmbH
Karlsruhe Zum Job 
HAURATON GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Verkäufer (m/w/d) im Außendienst - Region Schwaben HAURATON GmbH & Co. KG
Region Schwaben Zum Job 
Stadtreinigung Hamburg-Firmenlogo
Objektmanager (m/w/d) Stadtreinigung Hamburg
Hamburg Zum Job 
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Ingenieur*in / Architekt*in / Bauleiter*in (m/w/d) für Großprojekte der Bereiche Infrastruktur (Freileitung, Kabeltiefbau, Bahn) THOST Projektmanagement GmbH
verschiedene Standorte Zum Job 
Stadt Neuss-Firmenlogo
Architekt*in / Bauingenieur*in Hochbau im Referat für Immobilienmanagement Stadt Neuss
Gewoba Nord Baugenossenschaft eG-Firmenlogo
Bau- und Projektleiter (m/w/d) Gewoba Nord Baugenossenschaft eG
Schleswig Zum Job 
WIRTGEN GROUP Branch of John Deere GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Project Manager Surveying and Designfor Machine Control (m/w/d) WIRTGEN GROUP Branch of John Deere GmbH & Co. KG
Ludwigshafen am Rhein Zum Job 
Bureau Veritas Construction Services GmbH-Firmenlogo
Senior Business Developer (m/w/d) Immobilien- und Bauprojektmanagement Bureau Veritas Construction Services GmbH
Berlin, Hamburg, Frankfurt Zum Job 
Stadt Köln-Firmenlogo
Sachgebietsleiter*in (m/w/d) für das Förderprogramm Gebäudesanierung und erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen Stadt Köln
Stuttgart Netze GmbH-Firmenlogo
Bauingenieur Tiefbauprojekte für die Energieinfrastruktur (w/m/d) Stuttgart Netze GmbH
Stuttgart Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen-Firmenlogo
Vermessungsingenieur (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur (w/m/d) C-ITS Entwicklung Die Autobahn GmbH des Bundes
Frankfurt am Main Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest-Firmenlogo
Bauüberwachungsingenieur (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest
Residenzstadt Celle-Firmenlogo
Bauingenieur (d/m/w) für Straßen- und Brückenbau Residenzstadt Celle
Stadt Freiburg-Firmenlogo
Techniker / Meister /Ingenieur (a) im Tunnelbetrieb Stadt Freiburg
Freiburg Zum Job 

„Empirische Studien über das Verhalten von KMUs im Software-Bereich haben gezeigt, dass Patente für diese zu den am wenigsten effizienten Methoden des Investitionsschutzes zählen.“ (XIV. Hauptgutachten der Monopolkommission: )

Stattdessen verlassen sich Software-Autoren auf das Urheberrecht.
Hier gilt: Was man schreibt, gehört einem selbst.

Dies ändert sich, sobald Patente ins Spiel kommen: Wer zufällig
dieselbe Idee hat wie die Konkurrenz, verletzt das Patent. Das
gleiche gilt, wenn man aus Gründen der Interoperabilität gezwungen
ist, die Ideen der Konkurrenz nachzuprogrammieren (unumgänglich z.B.
bei Dateiformaten). Der deutsche Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) sieht darin eine Gefahr für die Unternehmen:

  „Software [basiert] auf einer Kombination von Grundbausteinen
  […], die zum anerkannten und bereits publizierten Wissensstand
  der Informatik gehören. Sie werden bei jeder Informatik- oder
  Technikausbildung gelehrt. Mathematische Formeln und Zusammenhänge
  sollten weiterhin grundsätzlich nicht patentierbar sein.“ (Stellungnahme zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, erhältlich beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Strasse 29, 10178 Berlin)

Außer Patentjuristen und einigen auf Patentklagen spezialisierten
Unternehmen profitieren nur wenige amerikanische Software-Riesen,
die mit Hilfe ihrer großen Patent-Pools kleine und mittelständische
Unternehmen unter Druck setzen können. In den USA ist man daher
bereits jetzt gezwungen, an einem Patent-Wettrüsten teilzunehmen –
nicht immer freiwillig. So kommentiert z.B. Cisco Systems seine
eigenen 700 Patentanmeldungen pro Jahr (übersetzt):

„Den Zeit- und Geldaufwand für Patentanmeldung, -verfolgung, und -pflege, für Gerichtsprozesse und Lizensierungen hätte man besser in Produktentwicklung und Forschung investiert, was zu mehr Innovation geführt hätte.“ (Cisco Systems, FTC/DOJ-Anhörung)

Am 20.2.2002 verabschiedete die EU-Kommission einen
Richtlinienvorschlag zur Änderung des europäischen Patentrechts.
Diesem Entwurf zufolge sind in Zukunft

„alle Programme, die auf einem Computer ablaufen, per Definition als technisch anzusehen […] (da es sich bei dem Computer um eine Maschine handelt)“ (Richtlinienvorschlag der EU-Kommission und somit patentierbar.

Die EU-Kommission hält die Bedenken der kleinen und
mittelständischen Unternehmen wegen „geringen Wissens“ nicht für
relevant. Zur Situation in den USA meint die EU-Kommission,

„dass es in Europa besser als in den Vereinigten Staaten gelingen könnte, die negativen Auswirkungen zu vermeiden […].“ (Richtlinienvorschlag der EU-Kommission: 

Während Frankreich Software-Patente ablehnt, setzt sich Deutschland,
vertreten durch das Justizministerium, in Brüssel für diesen
Richtlinienvorschlag ein.

In öffentlichen Aktionen wendet sich der Förderverein für eine Freie
Informationelle Infrastruktur (FFII) gegen die vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen. Wer dies unterstützen will, findet unter
weitere Informationen.

Eine ausführlichere Stellungnahme des Autors sowie weitere
Referenzen finden Sie unter: http://swpat.gnu.de

PETER GERWINSKI/jdb

 

Die Streitenden in Sachen Softwarepatente

Pro: Markus Richardt
Markus Richardt ist Partner der Kanzlei Quermann & Richardt, Wiesbaden. Die Sozietät betreut Mandanten auf den Gebieten des Maschinenbaus und der Umwelttechnologien sowie der Elektrotechnik, Mikroelektronik, Computer- und Informationstechnologien, insbesondere im Hinblick auf E-Commerce und Banking.   sta

Contra: Peter Gerwinski
Peter Gerwinski, promovierter Physiker, ist seit 1985 im CAD-Bereich als freiberuflicher Programmierer tätig. 1998 gründete er die G-N-U GmbH, deren Spektrum EDV-Dienstleistungen aller Art umfasst. Darüber hinaus engagiert sich Peter Gerwinski in der Free Software Foundation Europe (fsfeurope.org) für Freie
Software (GNU/Linux). jdb

Ein Beitrag von:

  • M. Richardt

  • Stefan Asche

    Stefan Asche

    Redakteur VDI nachrichten
    Fachthemen: 3-D-Druck/Additive Fertigung, Konstruktion/Engineering, Logistik, Werkzeugmaschinen, Laser

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.