Gesetzliche Rente 13.08.2010, 19:48 Uhr

Rente ist sicher – wenn alle Beitragszeiten stimmen

Wer mit beiden Beinen fest im Job steht, macht sich über die Rente selten Gedanken. Doch auf der Zielgeraden, den letzten Monaten vor dem Ruhestand, scheint die Zeit zu rasen. Wann muss die Rente beantragt werden? Was bleibt nach Steuern und Abgaben? Wie viel darf man hinzuverdienen? Die Deutsche Rentenversicherung hat alle Antworten.

Bauingenieur Heinrich F. steht vor einer ganzen Reihe von Entscheidungen. Der leitende Angestellte eines großen deutschen Baukonzerns wird im Herbst 63 Jahre alt. Eigentlich hatte er seiner Frau versprochen, dann vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, um endlich mehr Zeit für die Familie, die Enkel, den Garten zu haben. Doch mit dem Renteneintritt müsste er auch die Leitung des laufenden Großprojekts abgeben, das er vor drei Jahren mitinitiiert hatte. Und würde das Geld überhaupt reichen, um die geplanten Reisen und die Pflege des gebrechlichen Schwiegervaters im eigenen Haus finanzieren zu können?

„Einmal pro Jahr bekommen die gesetzlich Versicherten eine Renteninformation zugeschickt. Daraus können sie u. a. ersehen, ab wann sie nach derzeitiger Gesetzeslage Altersrente beziehen können, wie viel sie bekämen, wenn keine weiteren Einzahlungen erfolgten und wie hoch die Altersrente voraussichtlich ausfällt, wenn weiter so wie bisher verdient wird“, erklärt Rentenexperte Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. Genauer und verlässlicher sei die Rentenauskunft, die jeder Versicherte ab dem 55. Lebensjahr regelmäßig erhält. Und spätestens mit dieser Auskunft bzw. dem beiliegenden Versicherungsverlauf beginnt der Dreikampf des künftigen Rentners, bestehend aus den Disziplinen: Prüfen, Belegen, Beantragen.

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„Jeder Versicherte sollte sein Beitragskonto klären lassen“, empfiehlt Walter Glanz. Entweder stellt man dazu einen Antrag oder man reagiert auf eine entsprechende Aufforderung der Rentenversicherung. „Wenn Lücken in der Versicherungsbiografie vorliegen, schreiben wir den Betroffenen an“, so Glanz weiter. Dass Lücken entstehen, ist durchaus wahrscheinlich. Studienzeiten werden z. B. auf die Wartezeit angerechnet – aber nicht automatisch der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. Die Uni-Zeiten können mithilfe von Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Leistungsnachweisen belegt werden. Erziehungszeiten sind mittels Geburtsurkunden der Kinder nachzuweisen. „Es lohnt sich in jedem Fall, sowohl die gemeldeten Beitragszeiten als auch die Lücken genau zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten so bald wie möglich zu melden“, meint der Berliner Experte.

Wenn das Beitragskonto geklärt ist, reicht es, drei bis vier Monate vor dem geplanten Beginn des Ruhestands die Rente zu beantragen. Eventuell sind noch einmal Nachweise über die Entgelte im laufenden Kalenderjahr zu erbringen. Den Rentenantrag kann man sich persönlich abholen bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), über die kostenlose Servicetelefonnummer 0800/1000 4800 bestellen oder von der Internetseite der GRV herunterladen. Seit dem Frühjahr 2010 können die Leistungen auch online beantragt werden. Ähnlich wie beim Verfahren Elster der Finanzämter muss zusätzlich ein Unterschriftenblatt per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt werden.

Langjährig Versicherte – das sind Arbeitnehmer, die eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllen – können schon ab Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig Altersrente bekommen. Den gewünschten Zeitpunkt muss man natürlich im Rentenantrag angeben. Grundsätzlich gilt: Für jeden Monat der Inanspruchnahme vor Erreichen der maßgebenden Altersgrenze mindert sich die Rente um 0,3 %. Hört sich zunächst wenig an. Doch wer aktuell mit 63, also zwei Jahre vorzeitig in Rente geht, verzichtet damit auf 7,2 % seiner Regelaltersrente – lebenslang!

Bauingenieur Heinrich F. ist dieser Abschlag zu hoch. Zumal er von seiner Rente ja auch noch Steuern und Abgaben zu zahlen hat. Für die (freiwillige) Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung muss Heinrich F. den Beitragssatz von 14,9 % zahlen. Grundlage für die Beitragsberechnung ist die Summe aller Rentenbezüge, also auch eine Betriebsrente oder die Bezüge aus dem Versorgungswerk der Architektenkammer würden berücksichtigt. Die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich an den Kosten. Sie zahlt 7 % der Rente an den Krankenversicherungsträger. Den gleichen Betrag würde die GRV übernehmen, wenn Heinrich F. privat krankenversichert wäre und mindestens so viel wie in der gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen hätte.

Von der Rente muss der Bauingenieur zudem noch Steuern zahlen. Seit 2005 läuft der Wechsel von der vor- zur nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass Beiträge für die Altersvorsorge stufenweise steigend von der Einkommensteuer befreit werden, während gleichzeitig die Renten von Jahrgang zu Jahrgang stärker besteuert werden. Wer 2010 in den Ruhestand geht, muss 60 % seiner gesetzlichen Rente versteuern. Dabei werden natürlich die Grundfreibeträge zur Sicherung des Existenzminimums (aktuell 8005 € für Alleinstehende / 16010 € für zusammen veranlagte Ehegatten) und Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung steuermindernd berücksichtigt.

Heinrich F. hat sich inzwischen mit einem ehrenamtlichen Versicherungsältesten aus der Nachbarschaft und seinem Arbeitgeber beraten. Der Baukonzern würde ihn gern bis zum voraussichtlichen Abschluss des Projekts in vier Jahren weiterbeschäftigen. Bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren in Vollzeit, danach soll F. zwei Tage pro Woche ins Büro bzw. auf die Baustelle kommen. Für den Bezug der Altersrente spielt das keine Rolle: Ab Beginn der Regelaltersgrenze darf man unbegrenzt Geld hinzuverdienen, ohne dass diese Einkünfte die Rente mindern würden.

Ehefrau Maria F. ist der Vorschlag ganz recht: „Solange wir meinen Vater zu pflegen haben, ist an längere Reisen ohnehin nicht zu denken. Und für meinen Mann ist dieser schrittweise Ausstieg aus dem Arbeitsleben sicherlich einfacher zu verkraften als sein heiß geliebtes Projekt einfach in die Hände eines Nachfolgers abzugeben.“

Ein Beitrag von:

  • Martin Volmer

    Redakteur VDI nachrichten. Fachthemen: Wirtschaft, Konjunktur, Wirtschaftspolitik.

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