Der Verband für Startups sagt „Nein!“ 11.02.2024, 13:42 Uhr

Sind unsere Arbeitsverträge noch zeitgemäß?

Die #SIGNSMART-Kampagne des Verbands für Startups setzt sich für die Aktualisierung von Arbeitsverträgen in der digitalen Ära ein, insbesondere im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG) IV.

Arbeitsvertrag

#SIGNSMART-Kampagne fordert zeitgemäße Arbeitsverträge für das 21. Jahrhundert.

Foto: PantherMedia / stockasso

Der Verband für Startups hat die #SIGNSMART-Kampagne gestartet, die sich für die Aktualisierung von Arbeitsverträgen in der digitalen Ära des 21. Jahrhunderts einsetzt. Die Initiative zielt darauf ab, die Anforderungen an Arbeitsverträge im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG) IV zu vereinfachen und an die digitale Realität zeitgemäßer Unternehmen anzupassen.

Ein Arbeitsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die die Bedingungen und Modalitäten der Arbeitsbeziehung regelt. In der Regel enthält ein Arbeitsvertrag Informationen wie die genaue Position des Arbeitnehmers, Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen und andere arbeitsrelevante Bestimmungen. Ein solcher Vertrag dient als Grundlage für die Arbeitsbeziehung und schützt die Interessen beider Parteien. Er bietet klare Richtlinien, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Sicherheit für beide Seiten zu gewährleisten. Arbeitsverträge können unterschiedlich gestaltet sein, abhängig von der Branche, der Position des Mitarbeiters und den geltenden Arbeitsgesetzen im jeweiligen Land. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen und verstehen, um eine reibungslose und faire Zusammenarbeit zu gewährleisten.

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Arbeitsverträge im digitalen Zeitalter

In Zeiten der Digitalisierung stellt sich die Frage, ob umfangreiche und detaillierte Arbeitsverträge noch zeitgemäß sind. In vielen Fällen sind Arbeitsverträge heute mehrseitige Dokumente mit juristisch präzisen Formulierungen, die oft komplex und schwer verständlich sind. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet jedoch die Möglichkeit, Prozesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Kürzere, prägnantere Verträge, die leichter digital durchsuchbar sind, könnten nicht nur die Verständlichkeit verbessern, sondern auch die Flexibilität in sich wandelnden Arbeitsumgebungen fördern. Die Herausforderung besteht darin, den rechtlichen Schutz zu wahren, gleichzeitig aber moderne Arbeitsrealitäten und die Erwartungen der Mitarbeiter im digitalen Zeitalter zu berücksichtigen.

Warum sollen Arbeitsverträge auf Papier gedruckt werden?

Derzeitige Gesetzgebungen, insbesondere die von der Ampel-Koalition im Jahr 2022 tatsächlich eingeführte Verpflichtung zur Verwendung von Papier für Arbeitsverträge, werden vom Verband als rückläufig betrachtet.

“Die Ampel will unnötige Hürden für Unternehmen und Bürger*innen abbauen. In Sachen Arbeitsverträge und Nachweispflichten wird Digitalisierung versucht – aber leider nicht geschafft”, so Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands.

Der vorliegende Entwurf des BEG IV erkennt zwar das Problem an, bietet jedoch keine zufriedenstellende Lösung. Die vorgeschlagene „qualifizierte elektronische Signatur“ im Referentenentwurf des BEG IV wird als kompliziert, unpraktisch und nicht der digitalen Realität vieler Unternehmen und Arbeitnehmer gerecht empfunden. Dabei könnte die Entlastung erheblich sein: In den letzten fünf Jahren wurden in Deutschland durchschnittlich 11 Millionen Arbeitsverträge pro Jahr abgeschlossen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft berichtet.

„Wir begrüßen, dass der Rückschritt aufgehoben werden soll und wir uns der digitalen Realität stellen. Wichtig dabei ist, dass der Mechanismus einfach und kostengünstig durchzuführen ist, sowohl für die Unternehmen als auch die Mitarbeitenden“, so Hanno Renner, Co-Founder und CEO des Münchener Unicorns Personio.

“Qualifiziert elektronische Signatur”

Die im gegenwärtigen Gesetzesentwurf vorgeschlagene „qualifiziert elektronische Signatur“ ist zu komplex und erfordert einen erheblichen zusätzlichen Aufwand.

“Arbeitgebende und Arbeitnehmende müssten vorher aufwändig registriert sein, üblicherweise Signaturkarten und Lesegeräte parat haben. Das klingt absurd aufwändig – und das ist es auch. Für alle Beteiligten in Deutschland und im globalen Wettbewerb für internationale Top Talente sowieso”, so Pausder.

“Die derzeitige Gesetzeslage verursacht erhebliche administrative Mehrarbeit und wirkt der Digitalisierung unseres Standorts entgegen. Das Schriftformerfordernis zeigt den veralteten bürokratischen Aufwand auf, der problemlos durch ein Textformerfordernis ersetzt werden kann, ohne die Beweisfunktion einzuschränken”, so Erik Podzuweit, Gründer und Co-CEO der Investmentplattform Scalable Capital. „Fälschungssicher geht auch anders: Selbst eine Unterschrift in Textform ist durch die Verknüpfung mit einer E-Mail bereits sicherer als eine Unterschrift auf dem Papier”, pflichtet Renner bei.

Textform als ausreichender Nachweis?

Die #SIGNSMART-Initiative setzt sich für eine unkompliziertere Lösung ein: Die Textform sollte als ausreichender Nachweis gelten, um den Anforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden.

“Wir brauchen smarte Lösungen, die den Anforderungen der digitalen Welt im 21. Jahrhundert gerecht werden. Das Ziel muss sein, Papierverbrauch, Kosten und Stress für jeden zu reduzieren”, so Pausder. Gemeinsam könne ein Schritt in Richtung moderner, effizienter Arbeitswelt gelingen.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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