Sozialversicherungsausweis: Wo kann ich ihn beantragen?
Mit dem Einstieg ins Berufsleben bekommen Sie ein wichtiges Dokument: den Sozialversicherungsausweis. Ihn benötigen Sie, wenn Sie den Job wechseln oder Sozialleistungen beantragen möchten. Ohne diesen Ausweis kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin keine Beiträge an die Rentenversicherung abführen.
Ganz gleich, ob Sie eine Ausbildung beginnen, erstmals mit einem Minijob ins Berufsleben starten oder eine Voll- oder Teilzeitstelle antreten: Sobald Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis. Er ist ähnlich wie Ihre Steuernummer und enthält Informationen, unter anderem Ihre Sozialversicherungsnummer, mit denen Sie eindeutig identifiziert werden können. Der Ausweis ist Ihre Legitimation, dass Sie in das Sozialsystem in Deutschland integriert sind und nicht schwarzarbeiten. Auch soll er dabei helfen, nur berechtigte Sozialleistungen zu beziehen.
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Damit Sie mit dem Sozialversicherungsausweis eindeutig identifiziert werden können, sind gewisse Informationen dort vermerkt. Dazu gehören:
- Vor- und Zuname, falls notwendig auch der Geburtsname
- Sozialversicherungsnummer
- Datum der Ausstellung
- Rententräger
- Ausweis- oder Seriennummer
Falls Sie einen akademischen Titel tragen, steht auch dieser im Ausweis. Neuere Sozialversicherungsausweise beinhalten zudem einen QR-Code. Dieser enthält ebenfalls relevante Daten, die zum Beispiel der Arbeitgeber oder Arbeitgeberin per Smartphone einfach auslesen kann. Der Vorteil: Diese Informationen können auf die Art und Weise schnell und unkompliziert in das Abrechnungssystem des Unternehmens integriert werden, für das Sie künftig arbeiten. Auch wenn ältere Ausweise diesen QR-Code nicht beinhalten, bleiben sie weiterhin gültig.
Wann brauche ich einen Sozialversicherungsausweis?
Eigentlich gibt es hauptsächlich zwei Situationen, in denen Sie Ihren Sozialversicherungsausweis benötigen. Fall eins: Sie wechseln den Job. Dann müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber den Ausweis vorlegen. Damit ist gewährleistet, dass die Sozialversicherungsbeiträge auch auf das zu Ihnen gehörende Konto überwiesen werden. Mit diesen Beiträgen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Krankenversicherung gemeint.
Fall zwei: Sie müssen bei der zuständigen Behörde Sozialleistungen beantragen, zum Beispiel Arbeitslosengeld. Damit der Antrag ausgefüllt werden kann, ist der Sozialversicherungsausweis vorzulegen. Anhand dessen lässt sich prüfen, ob und welche Ansprüche auf Sozialleistungen berechtigt sind.
Wo bekomme ich einen Sozialversicherungsausweis?
In der Regel müssen Sie Ihren Sozialversicherungsausweis nicht selbst beantragen. Das läuft über Ihren ersten Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, der oder die Sie bei der Minijob-Zentrale oder einer Krankenversicherung anmeldet. Dazu gehört es dann auch, bei der Rentenversicherung eine Sozialversicherungsnummer für Sie zu beantragen. Mit diesem Schritt sind Sie erstmals im Sozialsystem in Deutschland registriert und erhalten die lebenslang gültige Nummer. Der Sozialversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt.
Es gibt einige Berufsgruppen, die keinen solchen Ausweis benötigen. Dazu zählen unter anderem:
- Beamte
- Richter
- Soldaten
Sie sind deshalb von der Regelung befreit, weil sie innerhalb eines besonderen Angestelltenverhältnisses arbeiten. Das bedeutet auch, dass sie nicht über eine gesetzliche Versicherung oder beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert sind. Beamte zum Beispiel erhalten ihre Pension nicht über die Rentenversicherung, sondern vom Land und Bund, somit über Steuergelder. Deshalb zahlen Beamte auch nicht in die Rentenversicherung ein.
Ist der Sozialversicherungsausweis noch Pflicht?
Es ist verpflichtend, einen Sozialversicherungsausweis zu haben, wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, sei es als Minijob, in Teil- oder Vollzeit. Darüber hinaus gibt es für einige Branchen die Pflicht, den Ausweis bei sich zu tragen und auf Nachfrage vorzuzeigen. Der Hintergrund: Der Ausweis dient auch dazu, Schwarzarbeit vorzubeugen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist sogar verpflichtet, seine Mitarbeitenden darauf schriftlich hinzuweisen. Das gilt zum Beispiel für:
- Baugewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Fleischwirtschaft
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Personenbeförderungsgewerbe
- Mitarbeitende, die Auf- und Abbauten von Messen und Ausstellungen erledigen
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Prostitutionsgewerbe
- Unternehmen aus den Branchen Spedition, Transport und Logistik
Wie kommen Sie an einen neuen Sozialversicherungsausweis, wenn Sie Ihren verloren haben?
Es kann passieren, dass Sie den Sozialversicherungsausweis verlieren oder er über die Jahre nicht mehr lesbar ist. Sie können dann einen neuen sowohl bei der Rentenversicherung direkt beantragen oder über Ihre Krankenversicherung. Diese setzt sich dann mit der Rentenversicherung in Verbindung. Bedenken Sie, dass es einige Zeit dauern wird, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse in diesen Vorgang einzubeziehen. Von dieser bekommen Sie eine Ersatzbescheinigung für den Zeitraum, bis Sie Ihren neuen Ausweis zugeschickt bekommen.
Sollten Sie in genau dieser Zeit den Arbeitgeber wechseln, finden Sie Ihre Sozialversicherungsnummer zum Beispiel auf Meldebescheinigungen von vorherigen Jobs. So können Sie diese dem neuen Unternehmen übermitteln. Den Ausweis können Sie dann dort vorzeigen, sobald Sie ihn vorliegen haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie immer nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen dürfen. Falls Sie also den vermeintlich verlorengeglaubten wiederfinden, müssen Sie einen der beiden Ausweise an die Krankenkasse oder die Rentenversicherung zurückschicken.
Können Sie den Sozialversicherungsausweis online beantragen?
Ja, einen Sozialversicherungsausweis können Sie auch online beantragen. Die Rentenversicherung zeigt in einem kurzen Video[ND1] , in dem die wichtigsten Infos rund um den Ausweis zusammengestellt sind, explizit, wie Sie die Online-Dienste dafür nutzen können. Die Krankenversicherungen bieten in der Regel ebenfalls einen Online-Service dafür an. Allerdings funktioniert dies meist nicht ohne eine vorherige Anmeldung. Sollten Sie noch keinen Online-Zugang bei Ihrer Krankenkasse haben, müssten Sie diesen entweder vorab beantragen oder Sie nutzen den Weg über die Deutsche Rentenversicherung.
Zeitlich betrachtet, macht es kaum einen Unterschied, bei wem Sie den neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Zwar gibt die Deutsche Rentenversicherung an, dass Sie innerhalb von sieben Tagen den neuen Ausweis per Post erhalten. Da seit einiger Zeit Behörden und Institutionen ein erhöhtes Bearbeitungsaufkommen verzeichnen, ist aber eher mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
Wo steht meine Sozialversicherungsnummer?
Ihre Sozialversicherungsnummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis. Sie besteht aus acht Zahlen, einem Buchstaben und noch einmal drei Zahlen. Ein Beispiel: 12 231187 M 123. Die Zahl 12 steht für den Rentenversicherungsträger. Die nachfolgenden sechs Zahlen bilden Ihr Geburtsdatum ab, der Buchstabe ist der Anfangsbuchstabe Ihres Geburtsnamens. Die zwei Ziffern danach sind eine Seriennummer, die für das Geschlecht steht: Die Zahlen 00 bis 49 bezeichnen Männer, die Zahlen 50 bis 99 Frauen und Personen mit unbestimmtem Geschlecht. Die letzte Zahl ist eine interne Prüfziffer.
Sie finden Ihre Sozialversicherungsnummer einerseits auf dem Ausweis. Dort steht Sie ganz oben. Darüber hinaus finden Sie diese Nummer auch auf Ihren Gehaltsabrechnungen. Sie ist meistens in Verbindung mit der Bezeichnung SV-Nummer oder Versicherungsnummer aufgeführt.
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