Tarifvertrag mit Startproblemen
Jede vierte bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Stelle für ingenieurwissenschaftliche Fachkräfte ging 2011 von einer Zeitarbeitsfirma, respektive einem Ingenieurdienstleister, aus. Rund 11 000 Arbeitsplätze, 29 % mehr als im Vorjahr, waren dort im Laufe des Jahres zu besetzen.
Wer arbeitet, will auch wissen, was er verdient, jetzt und künftig. Doch wer als Ingenieur oder Techniker von seinem Engineering-Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) eingesetzt wird, könnte damit ein Problem bekommen, muss er sich doch auf stark schwankende Gehälter einstellen.
Branchenzuschlag heißt das Stichwort. Nach sechs Wochen im selben Betrieb stehen nach dem zum 1. November in Kraft getretenen Tarifvertrag für Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie 15 % mehr auf dem Gehaltszettel, nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 50 %. Sobald der Einsatz endet, fällt der Mitarbeiter aber auf das Grundgehalt zurück.
Nur große Unternehmen ersetzen den neuen Tarifvertrag für Zeitarbeit durch Betriebsvereinbarungen
Von Planbarkeit keine Spur, es sei denn, er arbeitet in einem der wenigen großen Unternehmen wie BMW, VW oder Siemens, bei denen Betriebsvereinbarungen den neuen Tarifvertrag ersetzen. Von schwankenden Gehältern nicht betroffen sind auch die Mitarbeiter von Dienstleistern, die mit den Gewerkschaften einen eigenen Equal-Pay-Haustarifvertrag abgeschlossen haben.
Dazu gehört der zur Able-Gruppe gehörende Ingenieur-Dienstleister Ferchau und der Sindelfinger Dienstleister MB-Tech. „Die Branchenzuschläge gelten für uns nicht, weil wir ein eigenes, wertgleiches Tarifwerk haben, in dem unabhängig von der Vertragsform die Bezahlung für alle gleich geregelt ist“, sagt Able-Personalleiter Joachim Lalla. „Wir fangen nicht mit einer Zwei-Klassen-Gesellschaft an. Das ist unser Vorteil.“
Metall- und Elektroindustrie: Ein Drittel aller Verträge basiert auf dem neuen Tarifvertrag für Zeitarbeit
Rund ein Drittel aller Verträge im Technologiearbeitsmarkt werden der Lünendonk-Studie Technologieberatung 2012 zufolge auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Doch Informationen darüber, wie Engineering-Dienstleister das Thema Branchenzuschläge bei AÜ-Einsätzen nun tatsächlich handhaben, sind auf direktem Weg nicht zu erhalten. Verwiesen wird auf die „Vertraulichkeit der Information“, die „marktgerechten Löhne“, dass man sich „nicht im Rahmen von Zeitarbeit positioniert sehen will“ oder dass AÜ allenfalls „in Ausnahmefällen“ vorkomme.
Das Schweigen erstaunt nicht. „Deren Krux ist die Volatilität. Die basteln alle noch an vernünftigen Modellen und Lösungen“, vermutet Able-Personalleiter Joachim Lalla.
Doch ob ein Modell „vernünftig“ ist, hängt nicht zuletzt davon ab, auf welcher Seite des Tresens man steht. Spricht man mit Christiane Benner, IG-Metall Vorstandsmitglied und Engineering-Expertin, fällt das Urteil über die zum Teil eingeschlagenen Wege vernichtend aus: „Hier wird alles ausprobiert, um Geld einzusparen. Was sich da in einigen Unternehmen abzeichnet, ist ein tiefgehender Missbrauch dieses Tarifvertrags.“
Laut Tarifvertrag unzulässig: Zuschläge und Branchenzuschlag gegeneinander aufrechnen
So bieten manche Dienstleister ihren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge an, in denen alle Zuschläge in der Metall- und Elektroindustrie mit dem Branchenzuschlag gegengerechnet werden, was laut Tarifvertrag nicht zulässig ist. „Der Hebel für den Missbrauch ist hier der neue Arbeitsvertrag“, erklärt Benner. Oder es wird an den Arbeitszeiten gedreht, was sich auch auf die tarifliche Grundvergütung und die effektiven Branchenzuschläge auswirkt.
Und nicht zuletzt zeigt sich auch das Fehlverhalten der Arbeitgeber in der Vergangenheit. Benner: „Der Missbrauch, der bei der Eingruppierung der Ingenieure in der Vergangenheit betrieben wurde, kommt jetzt so richtig zum Tragen. Da haben wir noch gut zu tun. Deshalb schulen wir unsere Betriebsräte in der Fläche umfassend.“
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