Überstunden: Das sollten Sie als Ingenieur wissen
In vielen Unternehmen fällt regelmäßig eine große Anzahl an Überstunden an. Existiert eine klare Regelung, dass Überstunden vergütet oder in Freizeit abgegolten werden, besteht zumindest finanzielle Sicherheit. Problematisch ist dagegen die pauschale Abgeltungsklausel, wonach alle Überstunden mit dem normalen Gehalt abgegolten sein sollen.
Inhalt dieses Artikels
- Was versteht man unter Überstunden und Mehrarbeit
- Sind Überstunden Pflicht?
- Wann können Überstunden angeordnet werden – und wann nicht?
- Maximale Arbeitszeit: Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?
- Ob und wann kann man sich Überstunden auszahlen lassen?
- Kann man Überstunden mit Freizeit ausgleichen?
- Wann muss der Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag zahlen?
- Darf der Überstundenausgleich bei Führungskräften und leitenden Angestellten entfallen?
- Können Überstunden verfallen?
- Handelt es sich bei Samstagsarbeit um Überstunden?
Überstunden sind für Ingenieure Normalität. Das bestätigt auch die alljährliche Gehaltsstudie von ingenieur.de, wonach rund 90 % der Ingenieure eine vertragliche festgelegte Arbeitszeit von 36 bis 40 Stunden in der Woche abzuleisten hat. Tatsächlich arbeiten aber nur 35 % gemäß dieser Bestimmung aus dem Arbeitsvertrag. 59 % der befragten Ingenieure arbeiten 41 bis 50 Stunden in der Woche – vom Projektingenieur bis zum Abteilungsleiter.
Am 15. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass nicht nur jede einzelne Überstunde, sondern auch die tagtägliche Arbeitszeit systematisch erfasst werden muss. Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, um die Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Befürworter findet dieses Grundsatzurteil etwa im Deutschen Gewerkschaftsbund, der die Überstunden in Deutschland als „inakzeptabel hoch“ beurteilt. Kritiker wie die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände halten dagegen, dass uns das Urteil in das Zeitalter der Stechuhr zurückkatapultiere. Tatsächlich gibt es mittlerweile technische Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu dokumentieren – etwa per App. Für die Vertrauensarbeitszeit wird es allerdings eng. Der EuGH bringt mit seinem Urteil zu Fall, „was wir mit Vertrauensarbeitszeit, mit dem Entkoppeln von starren Arbeitszeiten bisher erreicht haben“, sagte Rupert Felder, Vizepräsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen.
Was versteht man unter Überstunden und Mehrarbeit?
Wenn Sie als Ingenieur oder Informatiker Überstunden leisten, dann arbeiten Sie mehr als Sie im Regelfall arbeiten müssten. Bei Überstunden überschreiten Sie also die Arbeitszeit, die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich festgelegt ist. Sie müssen zum Beispiel laut Tarifvertrag 40 Stunden pro Woche arbeiten – und zwar von Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden täglich. Aufgrund eines Sonderauftrags arbeiten Sie ausnahmsweise am Samstag zusätzlich 6 Stunden, kommen also summa summarum auf 46 Stunden. Dann haben Sie 6 Überstunden gemacht.
Neben den Überstunden gibt es noch die sogenannte Mehrarbeit. Von Mehrarbeit spricht man dann, wenn eine tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeitgrenze und/oder die gesetzlichen Obergrenzen der Arbeitszeit überschritten wurden. Diese Grenzen sind zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert. Überstunden bezeichnen dagegen das Überschreiten der individuell geschuldeten Arbeitszeit. Auch im Beamtenrecht ist von Mehrarbeit die Rede, wenn Beamte über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus Dienst machen.
Sind Überstunden Pflicht?
Der Arbeitgeber ist normalerweise nicht dazu berechtigt, Überstunden anzuordnen. Er hat Ihnen gegenüber zwar ein Weisungsrecht, aber das erstreckt sich nicht soweit, dass er Überstunden verlangen kann. Der Grund hierfür ist der Arbeitsvertrag: Hier ist geregelt, wieviel Arbeit Sie als Mitarbeiter leisten müssen. Würde der Arbeitgeber Sie zu Überstunden verpflichten, so würde er einen wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrags einseitig verändern.
Wann können Überstunden angeordnet werden – und wann nicht?
Ausnahmen bestätigen hier wie so oft die Regel. Diese sind zum Beispiel Notsituationen, die jedoch in der Realität sehr selten sind. Solche Notsituationen sind beispielsweise ein Brand im Unternehmen oder eine Überschwemmung, die die Produktionshallen überflutet. Diese und ähnliche Ereignisse sind für den Arbeitgeber nicht vorherzusehen und sie können die Existenz des Unternehmens gefährden. In derartigen Notfällen kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen.
Ein plötzlicher Auftragsüberhang oder eine verspätet eintreffende große Warenlieferung zählen hingegen nicht dazu.
Warum sind Überstunden trotzdem verbreitet und rechtens?
Es ist also klar, dass Sie als Mitarbeiter normalerweise nicht zu Überstunden verpflichtet werden dürfen. Die eigene Erfahrung und die Gehaltsstudie von ingenieur.de zeigen aber, dass überall Überstunden gemacht werden. Wie kann das sein? Die Antwort ist einfach: Neben Notsituationen gibt es weitere Umstände, unter denen geplante Überstunden rechtlich erlaubt sind. Diese sind:
Überstundenklausel im Arbeitsvertrag
Fast alle Arbeitsverträge enthalten eine Überstundenklausel, die das Unternehmen dazu berechtigt, einseitig nach Ermessen Überstunden anzuordnen. Derartige Überstundenklauseln sind nur dann rechtlich wirksam, wenn die Höchstzahl der Überstunden festgelegt ist. Denn nur so können Sie als Mitarbeiter wissen, was im Extremfall auf Sie zukommen kann. Die Formulierung zu Überstunden im Arbeitsvertrag ist also ausschlaggebend.
Überstundenregelung im Tarifvertrag
Die meisten Tarifverträge definieren Umstände, unter denen das Unternehmen Überstunden anordnen darf. Sie legen auch fest, wie viele Überstunden maximal möglich sind. Überstunden sind also rechtlich zulässig, wenn sie im Tarifvertrag festgelegt sind.
Überstunden in der Betriebsvereinbarung
Wenn Sie in einem Unternehmen mit einem Betriebsrat arbeiten, so hat dieser laut § 87 Absatz 1 Nummer 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Recht, bei Überstunden mitzubestimmen. Betriebsrat und Arbeitgeber einigen sich dann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zum Thema „Überstunden“. Hier ist auch festgelegt, wann der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf. Die Betriebsvereinbarung ist in diesem Fall die Rechtsgrundlage für die Überstunden. Wichtig: Sie als Mitarbeiter müssen ebenfalls einverstanden sein. Sonst läuft nix.
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
- Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
- Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;
- Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden, sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen;
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
- Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen;
- Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit; Gruppenarbeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Einzelvereinbarung zu Überstunden
Überstunden sind nur selten zu leisten, weshalb Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darauf einigen, situationsbezogen mehr zu arbeiten? Dann liegt eine einvernehmliche Vereinbarung vor. Diese müssen Sie nicht schriftlich dokumentieren. Es reicht, wenn Sie sich absprechen oder wenn die Übereinkunft stillschweigend erfolgt.
Maximale Arbeitszeit: Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz legt den Achtstundentag als normalen Arbeitstag fest. Das bedeutet, dass Sie als Mitarbeiter, nicht länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Pausen werden übrigens nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. Das Arbeitszeitgesetz geht von einer Sechstagewoche aus, da der Samstag ebenfalls ein Werktag ist. Rein rechnerisch ist also eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden möglich (6 Tage x 8 Stunden = 48 Stunden Wochenarbeitszeit). Übergangsweise ist es sogar möglich und rechtens 10 Stunden pro Tag zu arbeiten – bei einer maximalen Wochenarbeitszeit von 60 Stunden (6 Tage x 10 Stunden = 10 Stunden Wochenarbeitszeit).
Allerdings nur unter folgender Bedingung: Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder von 24 Wochen überschreiten sie nicht die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden. Wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer Fünftagewoche monatelang von Dienstag bis Freitag je 2 Überstunden machen, montags aber immer nur 8 Stunden arbeiten, bleiben Sie im rechtlichen Rahmen. Denn sie kommen pro Woche auf 4 Tage x 10 Stunden = 40 Stunden plus 8 Stunden am Montag. Insgesamt liegen Sie bei 48 Stunden Wochenarbeitszeit und damit an der Obergrenze.
Ob und wann kann man sich Überstunden auszahlen lassen?
Grundsätzlich muss Ihnen der Arbeitgeber bei einem tarifgebundenen Arbeitsvertrag Überstunden zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen. Das muss so sein, denn sonst würden Sie als Mitarbeiter mehr arbeiten als Ihnen bezahlt wird. Und das widerspricht dem Charakter des Arbeitsvertrags, der da lautet: Im Austausch gegen Ihre Arbeitskraft erhalten Sie einen entsprechenden Lohn. Auch die Höhe der ausgezahlten Überstunden spielt sich nicht im luftleeren Raum ab. Normalerweise muss der Arbeitgeber den für Sie als Mitarbeiter maßgeblichen Stundenlohn ausrechnen. Und der wird dann mit der Zahl der zu vergütenden Überstunden multipliziert.
Wie berechnet man die Höhe des Stundenlohns?
Die Höhe Ihres Stundenlohns können Sie bei einem monatlichen Gehalt nach folgender Faustformel berechnen: Monatsgehalt multipliziert mit 3, dividiert durch 13 und dividiert durch die Anzahl der Wochenarbeitsstunden (Monatsgehalt x 3 : 13 : Anzahl Wochenarbeitsstunden).
Hierzu ein Beispiel: Sie verdienen als Projektleiter in einem großen Ingenieurbüro bei einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden 7.000,00 Euro brutto im Monat. Im letzten Quartal des Jahres haben Sie 83 Überstunden gemacht. Diese sollen mit dem Januargehalt des neuen Jahres zusätzlich vergütet werden. Ihr Stundenlohn liegt dann bei 7.000,00 x 3 : 13 : 40 = 40,38 Euro brutto. Demzufolge muss Ihnen der Arbeitgeber im Januar 3.351,54 Euro brutto (Rechnung: 83 Stunden x 40,38 Euro) zusätzlich für Überstunden auszahlen – neben dem Gehalt.
Kann man Überstunden mit Freizeit ausgleichen?
Alternativ zum Auszahlen von Überstunden ist auch das Abfeiern von Überstunden möglich. Mit dem Abfeiern von Überstunden müssen Sie als Mitarbeiter jedoch im konkreten Einzelfall einverstanden sein. Mitunter ist die Möglichkeit, Überstunden abzufeiern im Arbeitsvertrag geregelt.
Der Arbeitgeber darf Sie hier jedoch nicht zum Überstunden abfeiern verpflichten, da Sie – rechtlich betrachtet – durch Ihren Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Beschäftigung haben. Eine einseitige Freistellung zum Zwecke des Freizeitausgleichs ist daher normalerweise nicht möglich.
Wann muss der Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag zahlen?
Von einem Überstundenzuschlag ist dann die Rede, wenn der Stundenlohn für die Überstunden höher ist als für die „normalen“ Arbeitsstunden. Durch einen Überstundenzuschlag bekommen Sie für jede Überstunde mehr als für jede reguläre Arbeitsstunde. Für Sie von Vorteil, für das Unternehmen kann das ein teures Vergnügen werden. Hier gilt: Der Arbeitgeber muss im Allgemeinen keinen Überstundenzuschlag zahlen. Ausnahme:
- Ein entsprechender Überstundenzuschlag ist im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgelegt.
- Die Überstunden fallen an einem Sonntag, einem Feiertag oder nachts zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh an.
Darf der Überstundenausgleich bei Führungskräften und leitenden Angestellten entfallen?
Die Antwort lautet hier: Das ist nicht ganz klar. Gemäß der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können gut bezahlte Führungskräfte oder leitende Angestellte arbeitsvertraglich dazu verpflichtet werden, ihre gesamte Arbeitskraft in den Dienst des Arbeitgebers zu stellen. Diese Arbeitsverträge, die in aller Regel außertariflich sind, beinhalten oft Klauseln, die formulieren, dass etwaige Überstunden mit dem Festgehalt abgegolten sind.
Nach heutiger Rechtsprechung sind Klauseln wie „Überstunden mit Gehalt abgegolten“ rechtlich angreifbar. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG 1.9.2010, 5 AZR 517/09). Grundsätzlich sollten diese Abgeltungsklauseln nur bei sehr hohen Jahresgehältern gelten. Als sehr hohe Jahresgehälter gelten Gehälter über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die aktuell bei 6.700 Euro (West) und 6.150 Euro (Ost) im Monat liegt. Und selbst dann ist die Klausel nur unter der weiteren Voraussetzung rechtswirksam, dass Sie als Mitarbeiter Ihre Arbeitszeit weitgehend frei einteilen können.
In diesen Fällen bezieht sich das arbeitsvertragliche Austauschverhältnis (Arbeit gegen Gehalt) auf Ihre gesamte (Jahres-)Arbeitsleistung und nicht auf einzelne Arbeitsstunden. Deswegen können einzelne Überstunden nicht gesondert bezahlt werden. Aber auch bei Führungskräften und bei den meisten leitenden Angestellten muss sich der Arbeitgeber an die (Ober-)grenzen des Arbeitszeitgesetzes halten.
Können Überstunden verfallen?
Zum Verfall von Überstunden kursiert eine Fülle von Behauptungen und Gerüchten. Dass die Meinungen hier so weit auseinandergehen, hat einen Grund: Zu welchem Zeitpunkt Überstunden verfallen, ist im Gesetz nicht explizit geregelt. Dennoch trifft das Arbeitsrecht Regelungen zum Verfall von Überstunden. 2 Optionen sind hier denkbar:
- Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag: Arbeitsverträge enthalten oft sogenannte Ausschlussfristen, die einen zeitnahen Überstundenausgleich sicherstellen sollen. Dazu zählt auch die Entschädigung für geleistete Mehrarbeit. Die Fristen dürfen nicht zu gering angesetzt sein und müssen mindestens 3 Monate umfassen. Gemachte Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb der im Vertrag festgesetzten Frist abgegolten werden.
- Gemäß Paragraph 195 BGB findet die gesetzliche Verjährungsfrist Anwendung: Wenn die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nicht definiert oder zu kurz angesetzt ist, greift automatisch die regelmäßige Verjährungsfrist, die laut § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bei 3 Jahren Überstunden dürfen dann erst nach Ablauf der 3 Jahre verfallen. Diese Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem die Mehrarbeit geleistet wurde.
Verfallen Überstunden, wenn Sie krank werden?
Mancher Arbeitnehmer denkt, mit dem Überstundenabbau durch Freizeit verhalte es sich so wie mit dem Urlaub: Wer während seines Erholungsurlaubs erkrankt, dem werden die jeweiligen Tage gutgeschrieben und er kann den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt erneut nehmen. Nicht so beim Freizeitausgleich von Überstunden: Wenn Sie innerhalb des Zeitraums des eigentlich vereinbarten Freizeitausgleichs krank werden, verfällt dieser Anspruch. Das Risiko liegt also bei Ihnen als Mitarbeiter.
Handelt es sich bei Samstagsarbeit um Überstunden?
Um es vorwegzunehmen: Samstagsarbeit und Überstunden haben erstmal nicht mehr miteinander zu tun als Montagsarbeit und Überstunden. Denn der Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Deswegen kann Sie der Arbeitgeber grundsätzlich zur Samstagsarbeit „verdonnern“. Das hat erstmal noch nichts mit Überstunden zu tun. Allerdings muss er Ihnen einen Zeitausgleich an einem anderen Arbeitstag einräumen, wenn er Samstagsarbeit verlangt. Sonst summieren sich doch Überstunden auf.
Hierzu ein Beispiel: Sie arbeiten als Produktionsingenieur 40 Stunden pro Woche, von Montag bis Freitag, da am Samstag niemand im Unternehmen ist. Nun steht ein Großprojekt an und Sie müssen für die Dauer von 4 Monaten auch samstags ran – für jeweils 6 Stunden. Dafür arbeiten Sie am Dienstag nur 2 statt 8 Stunden, sodass keine Überstunden anfallen.
Ausnahme: Ist in Ihrem Arbeitsvertrag explizit festgelegt, dass Sie als Mitarbeiter nur zwischen Montag und Freitag arbeiten müssen, zählt der Samstag nicht als regulärer Arbeitstag. Dann sind alle dort geleisteten Arbeitsstunden, die zusätzlich zu den regulären Arbeitsstunden von Montag bis Freitag anfallen, Überstunden.
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