Umstritten: Urheberrechtsschutz für Satzteile
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger plant eine Reform. Umstritten dabei: eine automatische Warnung an Urheberrechtsverletzer im Internet sowie ein Leistungsschutzrecht, mit dem Verleger sogar die Verwendung von Satzteilen schützen lassen wollen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger skizzierte vergangene Woche in einer Rede die Positionen der Bundesregierung zum Urheberrecht. Sie sprach sich dafür aus, dass Internetanbieter künftig automatische Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen anzeigen sollen: „Wäre es nicht besser, der Schüler, der den neuen Kinofilm aus dem Netz illegal herunterladen will, bekommt einen automatischen Warnhinweis statt einer Abmahnung mit Kostennote des Anwalts?“
Wie dies jedoch umgesetzt werden soll, sagte sie nicht. Provider müssten für die Warnhinweise nämlich ihren Datenverkehr überwachen. Es werde jedoch keine Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzer oder gar Sperrungen wie in Frankreich geben.
Bei den Verbänden stieß dieser Punkt auf positive Resonanz. Alexander Skipis, Geschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, sagte dazu: „Eine solche Positionierung der Regierung war in diesem Punkt lange schon überfällig. Es kann nicht sein, dass die Provider sich zurücklehnen und nichts dagegen tun, wenn ihre Geschäftsmodelle als Plattform für illegale Aktivitäten genutzt werden.“ Eine Ausweitung der Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes ist derzeit aber noch nicht geplant.
Keine Chancen bei der FDP-Politikerin hat eine unter anderem von den Grünen geforderte Kulturflat-
rate, die eine „Zwangskollektivierung der Rechte“ darstelle, die „einen gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen zur Folge hätte“. Leutheusser-Schnarrenberger stellte den Verlegern allerdings ein sogenanntes Leistungsschutzrecht in Aussicht. Seit letztem Jahr verlangen die Verleger „geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser zu schützen“. Leutheusser-Schnarrenberger sagte jedoch: „Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.“
Nachdem die Bundesjustizministerin grundsätzlich Zustimmung signalisierte, wurde ein Eckpunktepapier der Verlegerverbände VDZ und BDVZ bekannt, in dem sie ihre Vorstellungen präzisierten. Demnach sollen nicht nur Teile des Presseerzeugnisses „wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken“ geschützt werden, sondern auch „Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen“. Damit ist der Konsens zwischen den Verleger- und den Journalistenverbänden DJV und dju/ver.di akut bedroht: Dass nun auch Satzteile geschützt werden sollen, geht den Journalistenverbänden zu weit. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagt: „Nicht verhandelbar sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht verankert sind.”
Ob die Verleger mit ihren Forderungen im Bundesjustizministerium Gehör finden werden, ist ungewiss. Leutheusser-Schnarrenberger bestätigte in ihrer Rede jedenfalls, dass die Zitierfreiheit weiterhin gelten werde, auch das Setzen von Links solle unangetastet bleiben, da die freie Verlinkung das „Fundament des Internets“ sei. Auch das dürfte den Verlegern wenig gefallen. Sie hatten mit Blick auf Aggregationsdienste wie Google News oder Nachrichten.de, die Nachrichten von Websites verlinken und dabei einen kleinen Nachrichtenteil zitieren, eine Einschränkung der Linkfreiheit verlangt.
Urheberrechtsexperte Matthias Spielkamp zeigte sich von der Rede enttäuscht, da sie mit keinem Wort „das völlig aus der Balance geratene Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern“ erwähnte: „Dass die vertraglichen Regelungen, die Urheber mit Verwertern treffen, eben genau nicht durch das Urheberrechtsgesetz angemessen reguliert werden, sondern Total-Buyout-Verträge an der Tagesordnung sind, ist im Ministerium entweder nicht angekommen oder es wird ignoriert.“
CHR. SCHULZKI-HADDOUTI
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