Whistleblower-Gesetz: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten
Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Gesetz, wurde mit anderthalb Jahren Verspätung verabschiedet und wird im Juli wirksam. Es dient dem Schutz von Hinweisgebern, die auf Fehlverhalten wie Betrügereien, Korruption oder Verstöße gegen Tierschutz- und Umweltschutzregeln in Behörden und Unternehmen hinweisen.
Mit anderthalb Jahren Verzögerung wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und wird im Juli wirksam. Unternehmen sind nun verpflichtet, geeignete interne Meldesysteme einzurichten und dabei bestimmte Datenschutzaspekte zu berücksichtigen.
Das Whistleblower-Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2021 etwa 90.000 solcher Unternehmen in der Bundesrepublik.
Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken
Ziel des Gesetzes besteht darin, Hinweisgeber, die auf Fehlverhalten in Behörden und Unternehmen aufmerksam machen, vor Entlassung und Schikane zu schützen. Dazu müssen Unternehmen Anlaufstellen einrichten, die solche Meldungen vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich wird beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Whistleblower haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie Verstöße intern oder extern melden möchten.
„Mit einem neuen Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) soll deren bislang lückenhafter und unzureichender Schutz ausgebaut werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Dabei handelt es sich u.a. um Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln. Hier gehe es nicht um Denunziantentum und Lappalien, „sondern um die schnelle Behebung von gravierenden Missständen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser in einer Debatte zum Gesetzentwurf bereits im Mai.
Laut dem Juristen David Werdermann, dem Verfahrenskoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), stellt die Richtlinie einen wichtigen Schritt für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern dar. Allerdings kritisierte er auch das Vorhandensein von Lücken. Durch den Kompromiss sei das Gesetz an einer entscheidenden Stelle abgeschwächt worden: der Anonymität.
Repressalien gegen Whistleblower nicht ganz zu verhindern
„Zwar verbietet das Gesetz Repressalien gegen Whistleblower, gänzlich verhindern wird es sie leider nicht“, sagte die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter.
Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), betonte, dass das Hinweisgeberschutzgesetz dazu beitragen könne, eine Unternehmenskultur zu fördern, in der Whistleblower nicht mehr als störende Querulanten angesehen werden. „Wer den Mut hat, Missstände zu melden, sollte nicht Repressalien und Nachteile befürchten müssen, sondern verdient Dank und Anerkennung“.
Hinweise per Sprachnachricht?
Die meisten großen Unternehmen nutzen bereits Meldestellen. Der Energieversorger Eon gibt an, seit 2016 über ein zentrales Hinweisgebersystem zu verfügen. Mitarbeiter und externe Personen haben die Möglichkeit, schriftlich oder per Sprachnachricht an eine spezielle Hinweisgeber-Hotline zu wenden, berichtet die dpa.
Auch für die Automobilhersteller VW, BMW und Mercedes-Benz bedeutet das Gesetz keine wesentlichen Veränderungen. Die Unternehmen gaben an, dass sie lediglich die Kommunikationsprozesse mit der Personalabteilung in Bezug auf mögliche Benachteiligung von Hinweisgebern optimieren würden.
Während in zahlreichen großen Unternehmen solche Meldestellen bereits weit verbreitet sind, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, für kleine und mittlere Unternehmen noch etwa 10.000 Meldestellen einzurichten. Laut dem Gesetzentwurf besteht die Möglichkeit, dass sich bis zu vier Unternehmen eine Meldestelle teilen können.
Erfüllungsaufwand von etwa 200,9 Millionen Euro jährlich
Die Wirtschaft hat jährlich einen zusätzlichen Erfüllungsaufwand von etwa 200,9 Millionen Euro aufgrund des Gesetzes. Davon entfallen rund 3,1 Millionen Euro auf Bürokratiekosten für Informationspflichten. Diese Kostensteigerung resultiert hauptsächlich aus der Einrichtung interner Meldestellen, an die sich Hinweisgeber wenden können, um Informationen über Verstöße zu übermitteln. Die einmaligen Kosten für die Einrichtung solcher Meldestellen in der Wirtschaft belaufen sich auf etwa 190 Millionen Euro.
Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber bedeutet das Gesetz, dass sie nun verpflichtet sind, geeignete interne Meldekanäle einzurichten und sicherzustellen, dass Hinweisgeber geschützt werden. Sie müssen sicherstellen, dass die Identität der Hinweisgebenden vertraulich behandelt wird und dass keine Benachteiligung oder Schikane gegenüber den Hinweisgebern erfolgt. Unternehmen müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer bietet das Gesetz, wie bereits geschrieben, einen verbesserten Schutz, wenn sie Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße in ihrem Unternehmen oder in Behörden aufdecken möchten. Nun haben sie das Recht, Missstände vertraulich zu melden, ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen. Sonst könnten sie danach gekündigt oder gemobbt werden.
Insgesamt soll das Hinweisgeberschutzgesetz dazu beitragen, das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stärken, eine transparentere Unternehmenskultur zu fördern und die Aufdeckung von Missständen zu erleichtern.
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