Arbeitsrecht 05.04.2013, 00:00 Uhr

Wie sich Ingenieure gegen Mobbing wehren

In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts taucht erstmalig auch im deutschen Rechtsraum der Begriff des „Mobbing“ auf, der letztlich aus dem Englischen stammt und mit „über jemanden herfallen“ übersetzt werden kann. Es handelt sich an sich nicht um eine rechtliche Kategorie, sondern um eine zusammenfassende Bezeichnung von Sachverhalten, denen gemeinsam ist, dass regelmäßig Arbeitnehmer sich entweder durch Vorgesetze oder durch Kollegen an ihrem Arbeitsplatz unangemessen behandelt fühlen.

Mobbing ist oft rechtlich schwer zu beweisen.

Mobbing ist oft rechtlich schwer zu beweisen.

Foto: panthermedia.net/WavebreakmediaMicro

Gemeint sind Verhaltensweisen, die auf die Schikane und das Diskriminieren von Arbeitnehmern durch Kollegen oder Vorgesetze abzielen. Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer sowohl gegen Arbeitskollegen als auch gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass derartige Verhaltensweisen unterbleiben, sobald sie eine gewisse rechtliche Relevanz erreichen. Grundlage kann dann entweder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder ein Anspruch aus § 823 BGB auf Unterlassung von Verhaltensweisen, die die Gesundheit und das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, sein. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den Arbeitnehmer vor entsprechenden Verhaltensweisen seiner Kollegen zu schützen. Problematisch ist in Mobbingfällen immer, inwieweit ein Verhalten tatsächlich von rechtlicher Relevanz ist oder sich lediglich im sozialadäquaten Bereich bewegt. Abzugrenzen sind Mobbingsachverhalte auch von zulässiger Kritik an der Arbeitsweise eines Arbeitnehmers.

Schwierig ist nicht nur die Abgrenzung, sondern auch die Einordnung eines entsprechenden Verhaltens, weil häufig identische Verhaltensweisen von verschiedenen Arbeitnehmern durchaus unterschiedlich empfunden werden. Lässt sich allerdings eine Pflichtverletzung feststellen, besteht die Verpflichtung des Schädigers, aus seinem Verhalten entstehende kausal verursachte Schäden zu ersetzen, etwa Verdienstausfall oder Krankheitskosten. Hat ein Arbeitnehmer wegen Mobbing seinerseits außerordentlich gekündigt, soll sich eine Ersatzpflicht des Schädigers nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts aber auf die bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist entgangenen Verdienstmöglichkeiten beschränken. Denkbar sind auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, wenn die Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers verletzt wurden.

Problematisch ist in Fällen des Mobbing allerdings weniger die theoretische Anspruchsgrundlage für etwaige Ansprüche und deren rechtliche Begründung als vielmehr die Feststellung, dass schikanöses Verhalten tatsächlich vorliegt. Entsprechende prozessuale Auseinandersetzungen verlaufen daher für betroffene Arbeitnehmer häufig äußert unbefriedigend, weil ihnen letztlich die Darlegungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung und die unerlaubte Handlung des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen obliegt. Der Arbeitnehmer muss konkret angeben, welche Verhaltensweisen beanstandet werden. Sofern diese bestritten werden, muss er sie auch beweisen. Es lässt sich leicht vorstellen, dass dies häufig überaus schwierig ist.

www.kuettner-rechtsanwaelte.de

 

Stellenangebote im Bereich Bauwesen

Bauwesen Jobs
IngenieurGruppe Bauen / Beratende Ingenieure PartG mbB-Firmenlogo
Bauingenieur:in - Betoninstandsetzung IngenieurGruppe Bauen / Beratende Ingenieure PartG mbB
Mannheim, Karlsruhe Zum Job 
IngenieurGruppe Bauen / Beratende Ingenieure PartG mbB-Firmenlogo
Bauingenieur:in Brückenbau / Ingenieurbau (m/w/d) IngenieurGruppe Bauen / Beratende Ingenieure PartG mbB
Karlsruhe, Berlin, Freiburg, Mannheim Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Abteilungsleitung Streckenplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
Desitin Arzneimittel GmbH-Firmenlogo
Projektmanager Gebäudeautomation (m/w/d) Desitin Arzneimittel GmbH
Hamburg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Straßenplaner/in (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Heilbronn Zum Job 
Desitin Arzneimittel GmbH-Firmenlogo
Projektmanager TGA (m/w/d) Desitin Arzneimittel GmbH
Hamburg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur (w/m/d) Bauwerkserhaltung und -prüfung Die Autobahn GmbH des Bundes
Staatliches Baumanagement Braunschweig-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Hochbau Staatliches Baumanagement Braunschweig
Braunschweig Zum Job 
Klebl GmbH-Firmenlogo
Bautechniker / Konstrukteur / Bauzeichner (m/w/d) im Technischen Büro Klebl GmbH
Neumarkt in der Oberpfalz, Gröbzig Zum Job 
VTG GmbH Ingenieurbüro-Firmenlogo
Projektingenieur Verkehrsplanung und Baulogistik (m/w/d) VTG GmbH Ingenieurbüro
Haar bei München Zum Job 
Rhomberg Sersa Deutschland GmbH-Firmenlogo
Oberbauleiter (m/w/d) im Gleisbau Rhomberg Sersa Deutschland GmbH
Dresden Zum Job 
Stadtwerke Potsdam GmbH-Firmenlogo
Bauleiter (m/w/d) Realisierung Stadtwerke Potsdam GmbH
Potsdam Zum Job 
degewo AG-Firmenlogo
TGA-Ingenieur / Projektmanager Technische Gebäudeausrüstung Sanierung (w/m/d) degewo AG
Stadtwerke Essen AG-Firmenlogo
Projektmanager (gn) Integrale Sanierungskonzeption Stadtwerke Essen AG
RheinEnergie AG-Firmenlogo
Bauingenieur (m/w/d) RheinEnergie AG
Stadt Elmshorn-Firmenlogo
Sachgebietsleitung: Technik Straße (m/w/d) Stadt Elmshorn
Elmshorn Zum Job 
Freiburger Stadtbau GmbH-Firmenlogo
Projektleiter (Architekt / Ingenieur) (m/w/d) Freiburger Stadtbau GmbH
Freiburg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur als Expertin oder Experte Kreuzungsprojekte, Qualitätsmanagement und Planung Dritter (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) Planung Autobahnprojekte Die Autobahn GmbH des Bundes
Nürnberg Zum Job 
Stadtwerke München GmbH-Firmenlogo
Planungskoordinator*in / Planungssteuerung TGA Mobilität Großprojekte (m/w/d) Stadtwerke München GmbH
München Zum Job 

Ein Beitrag von:

  • Robert Lungerich

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.