Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Regierung wirbt um Arbeiter aus dem Ausland
Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit sollen mehr Bewerber aus dem Ausland für den Standort Deutschland begeistert werden. Reichen die neuen Vorschriften aus?
Kompetente Fachkräfte sind ein Gewinn für den Arbeitsmarkt. Künftig können Fachkräfte aus dem Ausland ihre Jobsuche in Deutschland per E-Mail, Chat oder Telefon vorantreiben – und zwar bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Die Servicestelle feierte am 17. Februar 2020 in Bonn Eröffnung. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagte auf der Feier: „Exzellente Fachkräfte sind das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft.“ Die ZSBA dient als eine Art Lotse für Fachkräfte aus dem Ausland. Vom Anerkennungsverfahren über die Einreise bis zum Job wird die Servicestelle Bewerber begleiten. Das Ziel soll es sein, das Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland schneller, transparenter und einheitlicher zu gestalten. Davon profitieren auch Unternehmen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gibt dazu an: „Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in der letzten Zeit viel stärker für die Fachkräftegewinnung aufgestellt. Das ist gut und nötig. Denn ohne ausländische Fachkräfte werden wir unseren Wohlstand in Deutschland nicht erhalten können. Wir brauchen die Menschen von außerhalb. Wir können nicht einfach nur auf sie warten, sondern wir müssen auch um sie werben.“
Die ZSBA unterstützt die Fachkräfte unter anderem bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Anerkennungsstelle, informiert über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und hilft bei der Suche nach einem passenden Arbeitgeber. Anlass ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Der Plan der Bundesregierung sieht vor, „eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung“ zu erreichen.
Auf dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen Ingenieure, Ärzte und Hochschulabsolventen aus MINT-Fächern. Darüber hinaus werden aber auch Pflegekräfte und Handwerker gesucht.
Das bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Wer einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorzeigen kann, soll durch das Gesetz als Ausländer in Deutschland arbeiten können. Die Zuwanderung wird nicht mehr auf die Berufsgattungen mit ausgewiesenem Engpass beschränkt. Zudem entfällt die sogenannte „Vorrangsprüfung“, ob Deutsche oder EU-Bürger den Job ausführen können. Bewerber, die über eine Qualifikation für den Job verfügen und die deutsche Sprache gut beherrschen, können auch für 6 Monate zur Arbeitssuche einreisen. Dieses Privileg war bislang nur Akademikern vorbehalten.
„Bislang ist die Zahl der Personen, die ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland in Deutschland betrieben haben, mit 4.000 bis 5.000 Fällen pro Jahr recht gering“, berichtet Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Der Migrationsforscher sieht die Beschleunigung der Prozesse durch die neu geschaffene ZSBA noch kritisch: „Es wird sich aber erst in der Praxis beweisen müssen, ob die Verfahren dadurch wirklich beschleunigt werden.“
Unterschiedliche Bildungssysteme bleiben große Hürde
Berufliche Abschlüsse und Hochschulabschlüsse werden oftmals bei der Einwanderung nicht anerkannt. Laut Brücker sei zu erwarten, dass die Anerkennung der Abschlüsse eine der größten Hürden für die Einwanderung von Fachkräften bleibt.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Arbeitgebern vereinfachte Möglichkeiten, qualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU Ausland anzuwerben und einzustellen. Ob dies gelingt, werden die kommenden Monate zeigen. In Deutschland ist die Automobilindustrie für ausländische Ingenieure sehr attraktiv, aber auch die Chemiebranche und die Lebensmittelindustrie begeistern. Eine weitere spannende Branche ist die Energiewirtschaft. Die Bewegung von fossiler zu erneuerbarer Energie ist ein weites Feld. Für Energiekonzerne heißt es zum Beispiel auch neue Bewerber finden.
Arbeiten in Deutschland: Wir haben hier aufgeführt, was auf Ingenieure zukommt.
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