Nach dem Vorstellungsgespräch: Ruhe bewahren
Am Ende vom Vorstellungsgespräch legt der Arbeitgeber in den seltensten Fällen gleich das Vertragsangebot auf den Tisch. Überzeugt hat der Bewerber im ersten Interview auf jeden Fall, wenn es etwa heißt: „Wir möchten Sie zu einem zweiten Gespräch in 14 Tagen einladen.“ Im Regelfall vermittelt der suchende Arbeitgeber jedoch unmittelbar nach dem Gespräch kein eindeutiges Signal zum Gesprächsausgang.
Typische Phrasen ersetzen die klare Bewertung nach dem Vorstellungsgespräch, zum Beispiel: „Wir werden uns in der nächsten Woche bei Ihnen melden.“ Der Bewerber wird so im Regen stehen gelassen, aber der Arbeitgeber verhält sich richtig. Er muss sich seine Entscheidung für oder gegen einen Kandidaten reiflich überlegen. Eine Nacht oder zwei sollte er darüber schon schlafen können.
Es bringt daher wenig, dem Interviewer am Ende des Gespräches eine Entscheidung abzuringen. Manche Bewerber wollen der anderen Seite auf die Sprünge helfen, indem sie nochmals betonen, dass sie unbedingt den Job haben wollen. Auch Dankschreiben nach dem Gespräch sind unangemessen.
Vorstellungsgespräch: Spekulationen ersetzen Entscheidung
Häufig ersetzen jetzt Spekulationen die fehlende Entscheidung der Gegenseite. Da gibt es den Fall des unmittelbar vor dem Abschluss stehenden Ingenieurs der Elektrotechnik, der 400 Kilometer zu seinem ersten Vorstellungsgespräch fährt. Es geht um die Stelle eines Automatisierungsingenieurs. Das Gespräch mit dem Entwicklungsleiter dauert vier Stunden. Als der Absolvent danach fragt, welche Aussichten er denn habe, die Stelle zu bekommen, lässt der Manager keinen Zweifel daran, dass die restlichen Schritte bis zum Engagement nur noch aus Formalitäten bestehen.
Der Kandidat ist überzeugt, die Stelle zu bekommen. Automatisierungsingenieure sind eben knapp und gesucht! Doch dann erfährt er von dem Unternehmen wochenlang nichts mehr. Irgendwann greift er zum Telefon und ruft den damaligen Gesprächspartner an. Überraschend erfährt er, dass die Stelle schon längst besetzt ist. Der Entwicklungsleiter kann sich kaum noch an den Namen des Bewerbers und das Gespräch erinnern. Immerhin bekommt er in den nächsten Tagen die Bewerbungsunterlagen zurück. Nicht nur, dass der Kandidat den Misserfolg verkraften muss, er verlor wichtige Zeit, weil er die Bewerbungsaktivitäten aufgrund des vermeintlich positiven Gesprächsausgangs einstellte.
Vorstellungsgespräch: Signale für Bewerber
Aber auch Professionals neigen zur Spekulation. Da geht ein Aspirant für die Stelle Teamleiter Konstruktion im Nachhinein nochmals sein zweites Vorstellungsgespräch bei einem renommierten Arbeitgeber durch. Es gab eine Reihe negativer Signale, die Zweifel bei ihm wecken, ob er den Job bekommt. Merkwürdigerweise fehlte der Personalreferent, der im Gespräch anwesend sein sollte. Der abzulösende Teamleader, der in einen anderen Unternehmensbereich versetzt wird, nahm sichtlich ungern und gezwungenermaßen an dem Gespräch teil. Der Bereichsleiter Entwicklung betonte zudem, dass sich ganz überraschend einige interessante Nachzügler auf die geschaltete Anzeige beworben haben, die man gleichfalls noch sehen möchte.
Merkwürdigerweise erfuhr der Kandidat aber am Ende des Gesprächs, dass über seine Bewerbung schon in den nächsten drei Tagen entschieden werde. Bis dahin kann das Unternehmen aber kaum mit den erwähnten „Nachzüglern“ gesprochen haben! Allein diese Signale lassen vermuten, dass es mit der Bewerbung nicht geklappt hat. Es gibt aber auch eine Reihe positiver Signale: Das Gespräch dauerte drei Stunden. Welcher potentielle Vorgesetzte nimmt sich schon soviel Zeit für einen uninteressanten Kandidaten? Als der offizielle Teil des Gespräches beendet war, saß der Bereichsleiter sogar noch weitere 45 Minuten inoffiziell mit dem Kandidaten beim Kaffee in der Kantine.
Vorstellungsgespräch: Nicht zu Aussagen zwingen
Fazit: Bewerber sollten gerade zum Ende des Vorstellungsgespräches das Unternehmen weder direkt noch indirekt zu einer positiven Aussage zwingen. Legitim ist die Frage, wie es im Bewerbungsprozedere weitergeht. Gibt es 14 Tage nach dem Gespräch keine Rückmeldung, kann telefonisch schon einmal dezent nach dem der Stand der Dinge gefragt werden. Nach dem zweiten – meist letzten – Vorstellungsgespräch beim gleichen Arbeitgeber kann schon in den nächsten Tagen nachgefragt werden, es sei denn, das Unternehmen hat ausdrücklich mitgeteilt, wie viel Zeit es für die Entscheidungsfindung benötigt. Spekulationen zum Gesprächsausgang bringen nichts. Sie können Gedanken und Handlungen in die falsche Richtung lenken.
Fatal wird es, wenn durch verkehrte Spekulationen Bewerbungsaktivitäten ausgesetzt oder Anstrengungen am eigenen Arbeitsplatz auffällig zurückgefahren werden. „Aus den Augen aus dem Sinn!“ ist im Grunde die beste Verhaltensempfehlung nach einem Vorstellungsgespräch.
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